28. Januar 2019, Text: Katrin Meier, Foto: iStock
Hat ein Haustier einen Unfall, kann es schnell teuer werden – denn es einschläfern zu lassen, ist für viele Tierbesitzer keine Alternative. Gut, wenn man solche Entscheidungen nicht aus Kostengründen treffen muss: Helvetia bietet in der Hausratversicherung Zusatzbausteine, die exakt auf Haustiere zugeschnitten sind. So übernimmt die Tierversicherung beispielsweise bei Unfällen die Behandlungskosten für Hunde, Katzen und weitere Haustiere.
«Als Unfall gilt auch, wenn ein Tier bei einem Transport verletzt wird», sagt Roland Bösch, Versicherungsexperte bei Helvetia. «Oder wenn es vergiftet wird – beispielsweise durch ausgelegte Giftköder, was leider immer wieder vorkommt.» Helvetia vergütet im Schadenfall die Kosten für tierärztliche Honorare und physiotherapeutische Behandlungen sowie für Operationen und Medikamente. Auch Notfalltransporte durch eine Tierambulanz und Spitalaufenthalte sind durch die Versicherung gedeckt.
Die Schadenexperten von Helvetia verzeichnen rund 3'200 Meldungen pro Jahr, die Tiere betreffen. Die Tendenz sei steigend, sagt Melanie Sauter, Leiterin des Teams Sachschaden bei Helvetia. Gerade bei Katzen werden häufig Unfälle gemeldet: «Wir hören oft von Verletzungen durch Revierkämpfe, Verkehrsunfälle oder von Tieren, die beim Sprung über einen Zaun hängen bleiben und sich am Bauch verletzen.» Auch kuriose Meldungen haben die Schadenexperten von Helvetia schon erlebt: «Einmal steckte ein Hund in einer Leitung der Kanalisation fest und musste durch die Feuerwehr geborgen werden», erinnert sich Sauter. «Wie er da reingekommen ist, war uns allen ein Rätsel.»
Damit die Tierversicherung im Schadenfall zahlt, sollte man vor der Behandlung abklären, welche Ausbildung der Tierarzt hat, rät Roland Bösch: «Beim Tierarzt muss es sich um einen diplomierten Therapeuten handeln, der Mitglied der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST) ist. Falls das Tier im Ausland behandelt wird, muss der Tierarzt über ein gleichwertiges Diplom verfügen.» Eine weitere Bedingung ist, dass das Haustier bei Abschluss der Versicherung gesund ist.
Bei der Hausratversicherung kann der Kunde die Maximalsumme für sein Haustier selbst wählen; davon leitet sich dann die Prämie ab. Verfügbar ist eine Limite von 2'000 oder 5'000 Franken. «Dabei sollte man vorausdenken», sagt Melanie Sauter: «Holt sich beispielsweise ein Hund durch einen Sprung oder Sturz einen Kreuzbandriss, kostet die Operation schnell mal zwei- bis dreitausend Franken.»