Helvetia und Baloise sind jetzt eins. Mehr dazu
Die Empfänger- und Staatenliste informiert gemäss Art. 19 DSG und Art. 13, Art. 14 DSGVO sowie gemäss «UK GDPR» über Empfängerinnen und Empfänger oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern, denen Personendaten bekannt gegeben werden, und über die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.
Für Datenbearbeitungen im Rahmen ihrer Dienstleistungen sind jeweils die folgenden Unternehmen verantwortlich:
Weitere Verantwortliche sind die folgenden Stiftungen von Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, deren Geschäftsführerin sie ist:
Betroffenen Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein steht bei Fragen zusätzlich unsere Datenschutzvertreterin gemäss Art. 27 DSGVO zur Verfügung:
(zusammen «Helvetia» oder «wir» genannt)
In besonderen Datenschutzinformationen können sich Angaben zu Dritten befinden, mit denen Helvetia zusammenarbeitet und die ihrerseits für eine Datenbearbeitung verantwortlich sein können. Betroffene Personen können sich bei Fragen zur Ausübung von Rechten direkt an diese Dritten wenden. Eine Liste von Empfängern, denen Daten zur Auftragsbearbeitung übermittelt werden oder die eigenständige Verantwortliche für eine Bearbeitung von Personendaten sein können, findet sich im Kapitel «Besondere Datenschutzinformationen».
Im Zusammenhang mit den in den Datenschutzinformationen von Helvetia aufgeführten Zwecken können wir Ihre Personendaten auch an Dritte übermitteln, insbesondere an die nachfolgend kategorisierten Empfänger, die von uns zur vertraulichen Behandlung Ihrer Daten verpflichtet sind:
Bei der Bearbeitung Ihrer Personendaten durch die Empfänger können Ihre Daten auch ins Ausland übermittelt werden, z.B. bei der Weiterleitung von Personendaten an andere Gesellschaften der Gruppe oder an Dienstleister. Unter Umständen übermitteln wir auch Daten an Dritte im Ausland, die an der Vertragsabwicklung beteiligt sind (z.B. Mit- und Rückversicherer, Behörden und Gerichte), sowie an weitere Stellen wie ausländische Steuerbehörden.
Ihre Daten können daher weltweit bearbeitet werden, auch ausserhalb der Schweiz oder der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (d.h. auch in sogenannten Drittstaaten wie z.B. den USA). Viele Drittstaaten verfügen derzeit nicht über Gesetze, die ein dem anwendbaren Datenschutzrecht entsprechendes Datenschutzniveau gewährleisten.
Wir treffen nach erfolgter Risikobeurteilung deshalb vertragliche Vorkehrungen, um den schwächeren gesetzlichen Schutz vertraglich auszugleichen, sowie weitere Massnahmen (z.B. Pseudonymisierung), um das Risiko staatlicher, durch ausländische Gesetzgebung autorisierter Zugriffe im Ausland zu reduzieren.
Wir stützen uns dabei auf die gesetzlich geforderten Garantien , soweit der Empfänger nicht bereits einem gesetzlich anerkannten Regelwerk zur Sicherstellung des Datenschutzes untersteht und wir uns nicht auf eine Ausnahmebestimmung stützen können. Eine Ausnahme kann namentlich bei Rechtsverfahren im Ausland gelten, aber auch in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen, wenn eine Vertragsabwicklung eine solche Bekanntgabe erfordert, wenn Sie eingewilligt haben oder wenn es sich um von Ihnen allgemein zugänglich gemachte Daten handelt, deren Bearbeitung Sie nicht widersprochen haben.
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Helvetia kann eine Bekanntgabe von Personendaten in der Schweiz, Europa und unter gegebenen Voraussetzungen weltweit an die aufgeführten Empfänger stattfinden.
Bekanntgabe in Staaten ohne angemessenen gesetzlichen Schutz:
Viele Drittstaaten verfügen derzeit nicht über Gesetze, die ein dem anwendbaren Datenschutzrecht entsprechendes Datenschutzniveau gewährleisten. Wir treffen nach erfolgter Risikobeurteilung deshalb vertragliche Vorkehrungen, um den schwächeren gesetzlichen Schutz vertraglich auszugleichen, sowie weitere Massnahmen (z.B. Pseudonymisierung), um das Risiko staatlicher, durch ausländische Gesetzgebung autorisierter Zugriffe im Ausland zu reduzieren.
Dazu verwendet Helvetia die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, die unter https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj abrufbar sind.
Ausnahmen: Eine Bekanntgabe ohne diese Garantien kann namentlich in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Fragen zum Thema Datenschutz und zu den Rechten betroffener Personen können sich betroffene Personen mit dem Stichwort «Datenschutz» an uns wenden. Damit erreichen Sie unsere jeweils zuständige Fachstelle Datenschutz.
Betroffenen Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein steht bei Fragen zusätzlich unsere Datenschutzvertreterin gemäss Art. 27 DSGVO zur Verfügung: