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Übernahme­angebot Nationale Suisse

Helvetia und Nationale Suisse haben sich entschieden, zusammen eine neue Versicherungsgruppe zu bilden. Mit dem Schulterschluss der beiden Gesellschaften entsteht eine starke Schweizer Versicherungsgruppe mit erstklassigen Perspektiven.

Angebotsrestriktionen

Die nachfolgenden Angebotsrestriktionen gelten nicht für Aktionäre mit Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz, weshalb diese direkt am Ende des Textes auf «Annehmen» klicken können und dann Zugang zu den Angebotsunterlagen erhalten.

Allgemein:

Das auf dieser Website beschriebene öffentliche Kaufangebot und die dort zur Verfügung stehenden Dokumente (das Angebot) werden weder direkt noch indirekt in einem Land oder einer Gerichtsbarkeit abgegeben, in  dem/der das Angebot rechtswidrig wäre oder auf andere Weise gegen das geltende Recht oder eine Verfügung verstossen würde oder das/die die Helvetia Holding AG (Helvetia) zwingen würde, die Bedingungen des Angebots auf irgendeine Weise zu ändern, weitere Dokumente bei einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder Rechtsinstanz einzureichen oder weitere Massnahmen in Bezug auf eine solche Behörde oder Rechtsinstanz zu ergreifen. Es wird nicht beabsichtigt, das Angebot in solchen Ländern oder Gerichtsbarkeiten zu unterbreiten. Die mit diesem Angebot verbundenen Dokumente dürfen weder in solchen Ländern bzw. Gerichtsbarkeiten verbreitet noch an diese versandt werden. Solche Dokumente dürfen nicht zum Zweck der Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Schweizerischen National-Versicherungs-Gesellschaft AG (Nationale Suisse) oder Helvetia durch natürliche oder juristische Personen verwendet werden, die in einem dieser Länder oder Gerichtsbarkeiten ansässig oder eingetragen sind.

USA:

Das Angebot wird weder direkt noch indirekt und weder auf dem Postweg noch durch irgendein Mittel oder Instrument zwischenstaatlicher oder ausländischer Handelseinrichtungen oder von Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten von Amerika (nachstehend die USA, das heisst die USA, ihre Territorien und Besitzungen, die Bundesstaaten der USA und der District of Columbia) unterbreitet und darf nur ausserhalb der USA angenommen werden. Dies schliesst unter anderem auch die Übertragung per Fax, Telex und Telefon ein. Der Angebotsprospekt und alle anderen Angebotsunterlagen in Bezug auf das Angebot dürfen nicht in den USA verbreitet oder dorthin versandt werden. Sie dürfen nicht zum Zweck der Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren von Nationale Suisse durch eine Person in den USA verwendet werden. Helvetia fordert nicht zum Angebot oder Umtausch der Wertpapiere von Nationale Suisse durch einen Inhaber solcher Wertpapiere in den USA auf. Wertpapiere von Nationale Suisse werden nicht von Inhabern derselben in den USA akzeptiert. Jegliche vorgebliche Annahme eines Angebots, die gemäss Einschätzung von Helvetia oder ihrer Vertreter in oder aus den USA erfolgt ist, wird für ungültig erklärt. Helvetia behält sich das absolute Recht vor, alle Annahmen abzulehnen, die von ihr als nicht ordnungsgemäss erachtet werden oder die rechtswidrig sein könnten.

Eine Person, die ein Angebot für Wertpapiere im Rahmen dieses Angebots abgibt, wird als eine Person erachtet, die erklärt, dass sie (a) keine US-Person ist, (b) nicht für Rechnung oder zugunsten einer US-Person handelt und (c) sich nicht in den USA befindet oder die Annahme nicht aus den USA zustellt.

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in den USA dar.

Die gemäss diesem Angebot ausgegebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäss dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der U.S. Securities Act) oder dem Gesetz eines US-Bundesstaates registriert und dürfen nicht in den bzw. in die USA direkt oder indirekt angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert werden, es sei denn dies geschieht im Rahmen einer Ausnahme von der Registrierungspflicht des U.S. Securities Act oder eines geltenden bundesstaatlichen Wertpapiergesetzes. Weder diese Mitteilung noch das Angebot stellt ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den USA oder in irgendeiner anderen Gerichtsbarkeit dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre. Wertpapiere, die nicht registriert oder von der Registrierungspflicht befreit sind, dürfen in den USA nicht angeboten oder verkauft werden. Helvetia wird ihre Wertpapiere nicht in den USA registrieren oder öffentlich anbieten oder auf andere Weise ein öffentliches Umtauschangebot in den USA unterbreiten.

Grossbritannien:

Die mit dem Angebot verbundenen Angebotsdokumente sind nicht zur Verbreitung an Personen bestimmt, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Grossbritannien liegt. Dies gilt nicht für Personen, (i) die über professionelle Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, (ii) die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) («Unternehmen mit hohem Reinvermögen, nicht eingetragene Vereinigungen usw.») des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 fallen oder (iii) denen das Angebot rechtmässig mitgeteilt werden darf. All diese Personen werden zu diesem Zweck gemeinsam als «relevante Personen» bezeichnet. Personen, die nicht als relevante Personen gelten, dürfen sich nicht auf diese Mitteilung stützen oder sie als Entscheidungsgrundlage nutzen. Die in dieser Mitteilung genannten Anlagen oder Anlagegeschäfte stehen ausschliesslich relevanten Personen offen, und entsprechende Transaktionen werden ausschliesslich mit relevanten Personen getätigt.

Australien, Kanada und Japan:

Das Angebot richtet sich nicht an Aktionäre von Nationale Suisse, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Australien, Kanada oder Japan liegt. Diese Aktionäre dürfen das Angebot nicht annehmen.

Europäischer Wirtschaftsraum:

Dieses Angebot wird nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gemäss einer Ausnahmeregelung unter der Richtlinie 2003/71/EG (zusammen mit den in einem relevanten Mitgliedstaat anwendbaren Annahme- und Änderungsmassnahmen – in der jeweils geltenden Fassung und wie nachfolgend definiert – die Prospektrichtlinie) und gemäss Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten des EWR (jeweils ein «relevanter Mitgliedstaat») unterbreitet. Die Ausnahmeregelung betrifft die Befreiung von der Pflicht, einen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen, der von der zuständigen Behörde in dem relevanten Mitgliedstaat genehmigt und im Einklang mit der Umsetzung der Prospektrichtlinie in dem relevanten Mitgliedstaat veröffentlicht oder, falls zutreffend, in einem weiteren relevanten Mitgliedstaat genehmigt und der zuständigen Behörde in diesem relevanten Mitgliedstaat gemeldet wurde. All dies erfolgt im Einklang mit der Prospektrichtlinie. Dementsprechend sind das Angebot und die Dokumente oder sonstigen Unterlagen in Verbindung mit dem Angebot sowie die Aktien von Helvetia (die Aktien des Anbieters) im EWR nur für die folgenden Empfänger gedacht und richten sich ausschliesslich an (i) qualifizierte Anleger («qualifizierte Anleger») im relevanten Mitgliedstaat im Sinne des Artikels 2(1)(e) der Prospektrichtlinie gemäss Umsetzung in dem relevanten Mitgliedstaat und (ii) Personen, die Aktien von Nationale Suisse (die Ziel-Aktien) im Gegenwert von mindestens EUR 100 000 besitzen und gegen Erhalt von Aktien des Anbieters anbieten (gemeinsam die «zugelassenen Teilnehmer»). Personen im EWR, die keine zugelassenen Teilnehmer sind, dürfen sich nicht auf diesen Verkaufsprospekt stützen oder diesen als Entscheidungsgrundlage verwenden. Alle Inhaber von Ziel-Aktien, die an dem Angebot teilnehmen möchten und im EWR ansässig sind, werden als Personen erachtet, die erklärt und zugesichert haben, dass sie qualifizierte Anleger sind oder Ziel-Aktien im Gegenwert von jeweils mindestens EUR 100 000 zum Umtausch gegen Aktien des Anbieters anbieten.

Ich habe das oben Stehende gelesen und verstanden und bin befugt, Zugang zu den Dokumenten im Zusammenhang mit dem Angebot zu erhalten.

J'ai lu et compris le texte ci-dessus et suis autorisé à obtenir l'accès aux documents en relation avec l'Offre.

Informationen zum Übernahmeangebot:
Zeitplan der Transaktion
Datum Ereignis  
07.07.2014 Bekanntgabe der Transaktion  
08.08.2014 Veröffentlichung Angebotsprospekt  
25.08.2014 Beginn der Angebotsfrist*  
17.09.2014 Ausserordentliche Generalversammlung von Helvetia, um die  Ausgabe der neuen Aktien an die Aktionäre zu genehmigen  
19.09.2014 Ende der Angebotsfrist*  
26.09.2014 Beginn der Nachfrist*    
29.09.2014 Ausserordentliche Generalversammlung von Nationale Suisse  
09.10.2014 Ende der Nachfrist*    
20.10.2014 Abschluss der Transaktion*; Ausgabe neuer Helvetia- Aktien an die Aktionäre von Nationale Suisse und Bezahlung der Bar-Komponente  
22.10.2014 Barabgeltung von (Aktien-)Bruchteilen*