*Aufgrund der anhaltenden Situation rund um das Coronavirus findet die Generalversammlung vom 30. April 2021 wie letztes Jahr und gemäss den Vorgaben des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid- 19-Gesetz) sowie der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3; Stand am 15. März 2021) ohne physische Anwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre statt. Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimm- und Wahlrechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben.