Am 8. August 2014 publizierte die Helvetia Holding AG («Helvetia») ein öffentliches Kauf- und Tauschangebot gemäss Art. 22 ff. des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG.
Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Nachfrist am 9. Oktober 2014, 16.00 Uhr (MESZ) hielt Helvetia 96.29 Prozent der Stimmrechte und des Aktienkapitals von Nationale Suisse. Ab dem 23. Oktober 2014 erwarb Helvetia weitere
378'225 Aktien und hält damit neu über 98 Prozent von Nationale Suisse.
Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine mögliche Kraftloserklärung der sich noch im Publikum befindenden Nationale Suisse-Aktien erfüllt und Helvetia wird nun das Verfahren zur Kraftloserklärung gemäss Art. 33 BEHG einleiten. Ferner beabsichtigt Helvetia, die Nationale Suisse-Aktien unmittelbar nach Rechtskraft des Kraftloserklärungsurteils von der SIX Swiss Exchange AG zu dekotieren.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Homepage
www.helvetia.com/media.