Im Rahmen des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots der Helvetia Holding AG («Helvetia»), St. Gallen, für sämtliche Aktien der Schweizerischen National-Versicherungs-Gesellschaft AG («Nationale Suisse»), Basel, hat Helvetia am 18. November 2014 beim Appellationsgericht Basel-Stadt Klage auf Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere der Gesellschaft eingereicht. Das Appellationsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. März 2015 rechtskräftig entschieden, sämtliche nicht direkt oder indirekt von Helvetia gehaltenen Beteiligungspapiere an Nationale Suisse nach Börsengesetz für kraftlos zu erklären.
Helvetia entschädigt die Inhaber der für kraftlos erklärten Aktien mit dem Angebotspreis gemäss dem öffentlichen Kauf- und Tauschangebot vom 8. August 2014, d. h. mit CHF 52 in bar und 0.0680 Namenaktien der Helvetia pro Nationale Suisse-Aktie. Die Entschädigung wird ab dem 14. April 2015 ausgerichtet. Die zugeteilten Helvetia-Aktien sind für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigt.
Gestützt auf das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt und gemäss dem Dekotierungsentscheid der SIX Exchange Regulation vom 18. Dezember 2014 hat Nationale Suisse der Börse den letzten Handelstag sowie das Dekotierungsdatum bekanntgegeben. Die Dekotierung sämtlicher Namenaktien von Nationale Suisse mit einem Nennwert von je CHF 0.40 (NATN, Valoren-Nr. 10‘069‘964) vom Main Standard der SIX Swiss Exchange AG findet am 7. April 2015 statt. Als letzter Handelstag der Nationale Suisse-Aktien wurde der 2. April 2015 festgelegt.
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