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Helvetia präsentiert solides Ergebnis in der beruflichen Vorsorge

Das Kollektivleben-Geschäft von Helvetia Versicherungen steht weiterhin auf einem stabilen Fundament. Obwohl 2022 aus der Sicht der Finanzmärkte als eines der schwächsten Jahre in die Geschichte eingehen wird, ist das Betriebsergebnis dank einer positiven Entwicklung im Risiko- und Kostenprozess erneut positiv ausgefallen. Die Quersubventionierung zwischen aktiven Beitragszahlenden und Rentnern konnte weiter reduziert werden. Die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Rentenreform ist dringend notwendig, wenn das erfolgreiche Modell der beruflichen Vorsorge zukunftstauglich bleiben soll.
30.05.2023 | Medienmitteilung
Helvetia Versicherungen weist in der beruflichen Vorsorge ein solides Ergebnis aus. Das Betriebsergebnis 2022 betrug CHF 56.7 Mio. (2021: CHF 81.1 Mio.). Aufgrund des sehr anspruchvollen Anlagejahres 2022 resultierte zwar im Sparprozess ein negatives Ergebnis. Dieses konnte jedoch durch eine positive Entwicklung im Risiko- und Kostenprozess überkompensiert werden.
 
Leicht tieferes Prämienvolumen im Vergleich zum Vorjahr
Im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge verzeichnete Helvetia ein Prämienvolumen von CHF 1 861.6 Mio. Damit fällt dieses rund 4 Prozent tiefer aus als im Vorjahr (2021: CHF 1 943.6 Mio.). Zu erklären ist dieser Rückgang in erster Linie mit der anhaltenden Verschiebung von der Vollversicherung zu teilautonomen Lösungen und dem damit verbundenen Rückgang von Sparprämien. So erhöhte sich im Jahr 2022 die Anzahl aller aktiv Versicherten um 3 Prozent auf 199 708 (2021: 193 172), während sich die Anzahl der Vollversicherten um 9 Prozent auf 78 947 (2021: 87 087) reduziert hat.
 
Für Hedwig Ulmer, Leiterin Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz von Helvetia, ermöglicht das Angebot der beiden Modelle eine auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Wahl: «Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten schätzen Kundinnen und Kunden die Freiheit, zwischen zwei Optionen wählen zu können. Auf der einen Seite das Vollversicherungsmodell mit weitreichenden Garantien und auf der anderen Seite das teilautonome Modell mit attraktiven Renditechancen.»
 
Weiterhin robuste Überschussbeteiligung
Helvetia hat im Jahr 2022 im der Mindestquote unterstellten Geschäft CHF 345.6 Mio. zugunsten der Versicherten verwendet. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 90.7 Prozent, welche damit nur marginal vom Vorjahreswert (2021: 90.5 Prozent) abweicht.
 
In ihrer Überschusspolitik der vergangenen Jahre hat Helvetia Kontinuität und Stabilität in den Vordergrund gestellt. Dieses konsequente Festhalten am bewährten Vorgehen ermöglicht weiterhin eine angemessene Überschussbeteiligung auf dem Niveau des Vorjahres.
 
Im Geschäft, welches der Mindestquote unterstellt ist, wurden die Guthaben des BVG-Obligatoriums mit dem Mindestzins von 1 Prozent verzinst. Den überobligatorischen Guthaben wurden 0.75 Prozent gutgeschrieben. Gemäss den Regelungen zur Mindestquote, welche die Ausschüttung der Überschüsse betreffen, wurde für das Jahr 2022 zusätzlich zum Zinsüberschuss ein Risikoüberschuss ausgeschüttet.
 
Die auf Basis der Marktwerte ermittelte Netto-Performance betrug 2022 -9.98 Prozent. Die restriktivere Geldpolitik, die geopolitischen Krisen und die konjunkturellen Unsicherheiten belasteten die Aktienmärkte. Gleichzeitig führten die ausufernden Inflationsraten und die rasanten Zinserhöhungen zu einem Anstieg der Renditen für Staatsanleihen. Dies hatte eine ausgesprochen negative Wertentwicklung auch bei den Anleihen zur Folge.
 
Weiter reduzierte Umverteilung zwischen Beitragszahlenden und Rentnern
Die Umsetzung der am 17. März 2023 vom Parlament beschlossene Rentenreform und die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes sind aus Sicht von Helvetia nach wie vor dringlich. Die systemfremde Umverteilung von Beitragszahlenden zu Rentenbezügern zeigt sich auch in der aktuellen Betriebsrechnung und dies, obwohl Helvetia bereits Massnahmen ergriffen hat, die Auswirkungen zu mildern. Dazu Anja Göing-Jaeschke, Leiterin Aktuariat Leben Schweiz von Helvetia: «Helvetia hat der systemfremden Umverteilung bereits mit der Reduktion der Umwandlungssätze bei Einführung des neuen Kollektivleben-Tarifs im Januar 2020 entgegengewirkt. Damit konnte die Quersubventionierung weiter stark reduziert und auch für die nächsten Jahre begrenzt werden.»
 
Letztendlich kann jedoch das erfolgreiche BVG-Modell der Lebensversicherer für die Zukunft nur dann sichergestellt werden, wenn auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen den aktuellen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden.

Kontaktinformationen
Analysten
Philipp Schüpbach
Leiter Investor Relations
 
Telefon: +41 58 280 59 23
investor.relations@helvetia.ch