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Unfallversicherung – Berufsverzeichnis

Die Beiträge für die Unfallversicherung richten sich bei Erwachsenen nach der aktuell ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Dabei unterscheiden wir zwei Gefahrengruppen: 

Gefahrengruppe A

Sie umfasst Berufe mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit im Innen- oder Außendienst, leitende oder Aufsicht führende Tätigkeit im Betrieb oder auf Baustellen, Ladentätigkeit, Labortätigkeit, Tätigkeit im Gesundheitswesen und in der Schönheitspflege, Drucker, Forstverwalter, Fotografen, Hausfrauen, Hausgehilfen, Köche, Künstler, Optiker, Raumpfleger, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider, Schiffspersonal (z.B. Schiffskoch, Schiffssteuermann (Binnen), Schiffskapitän, Schiffsbautechniker auch Hochsee), Sport- und Turnlehrer, Studenten, Uhrmacher, im Außendienst tätige Angehörige der Steuer-, Forst- und Zollverwaltung. Bei Frauen auch in der Landwirtschaft tätige Frauen.

Gefahrengruppe B

Zu dieser Gefahrengruppe gehört, wer körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit oder Tätigkeiten mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen ausübt sowie Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr, Angehörige der Bundespolizei, im Außendienst tätige Angehörige der Polizei, Berufskraftfahrer, Landwirte, Tierärzte, Tänzer und Tanzlehrer.

Folgende Tätigkeiten schätzen wir als besonders gefährlich ein:

  • Artisten
  • Berufssportler
  • Munitionssuch- und Räumtrupps (auch Minen u.ä.)
  • Rennfahrer
  • Rennreiter
  • Schiffspersonal (Hochsee)
  • Sprengpersonal
  • Taucher
  • Tierbändiger
  • Untertage tätige Personen

Die mit diesen Berufen verbundene erhöhte Unfallgefahr macht eine besondere Risikoprüfung und Prämienkalkulation notwendig. Bitte wenden Sie sich deshalb an unsere Geschäftsstellen, falls Sie einen dieser Berufe ausüben.