Sind Sie auf der Suche nach einer umfassenden Versicherungslösung? Unsere Multi-Risk-Lösung bietet Ihnen nicht nur Komfort, sondern auch Sicherheit aus einer Hand. Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen zur Autohauspolice und den enthaltenen Haftpflichtversicherungen.
Sollten Sie hier nicht die Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Anliegen zu besprechen:
Unsere Autohaus-Police richtet sich an klassische Autohäuser (Vertrags- oder freie Händler mit einer oder mehreren Automarken) und deren mitversicherte Betriebe, die mit dem Autohaus in unmittelbarem Zusammenhang stehen wie z.B. Kfz-Werkstätten, Fahrzeuglackierereien etc.
Handeln Sie beispielsweise mit Landmaschinen, Bussen, Sonder-/Spezialfahrzeugen, Fahrzeugteilen und Reifen oder sind vornehmlich im Bereich Tuning sowie Fahrzeugvermietung tätig, ist die Helvetia Business Autohaus mitunter nicht das geeignete Produkt für Ihren Betrieb. Gern prüfen wir aber in diesem Fall die Versicherbarkeit Ihres Unternehmens und bieten Ihnen eine passende Versicherungslösung an.
Eine vollumfassende Aufstellung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsgrenzen erhalten Sie in unserer tabellarisch aufgebauten Leistungsübersicht zur Autohaus-Police.
Im Rahmen der Sachversicherung der Autohauspolice besteht Versicherungsschutz für folgende versicherte Gefahren:
Eine vollumfassende Aufstellung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsgrenzen erhalten Sie in unserer tabellarisch aufgebauten Leistungsübersicht zur Autohaus-Police.
Wird das Gebäude oder die Betriebseinrichtung Ihres Autohauses durch eine versicherte Gefahr wie z.B. Feuer oder Sturm zerstört und führt dazu, dass Sie Ihren Geschäftsbetrieb nach dem Schadenereignis vorübergehend nicht fortführen können, leistet die Ertragsaufallversicherung, die Bestandteil der Autohauspolice ist. Ersetzt werden (maximal 24 Monate) der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten einschließlich Löhne und Gehälter.
Die Prämie Ihrer Autohauspolice berechnet sich vornehmlich nach dem Jahresnettoumsatz, den vertriebenen Fahrzeugmarken, der geografischen Lage Ihres Betriebes und dem Vorschadenverlauf der letzten 5 Jahre. Je nach individueller Vorschadensituation wird Ihre Police in eine Schadenverlaufsklasse zwischen 50% und 150%.eingestuft.
Hinzu kommen ggf. Mehrprämien für Sonderrisken, wie beispielsweise gewerbliche Autovermietung, Abschleppen für Dritte oder die Erhöhung einzelner Leistungsgrenzen.
Grundsätzlich können Sie die in der Autohaus-Police enthaltenen Versicherungen auch über konvetntionelle Einzelverträge abschließen. Diese Versicherungslösung ist in aller Regel aber nicht mehr zeitgemäß und kann leicht zu Deckungslücken führen. Hinzu kommt der verhältnismäßig große administrative Aufwand insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherung.
Mit unserer Autohaus-Police hingegen genießen Sie alle Vorteile, die eine Multi-Risk-Versicherung bietet:
Zudem profitieren Sie von einer günstigeren Prämie gegenüber den Einzelversicherungen und brauchen sich keine Sorgen um Deckungslücken in Ihrem Versicherungsschutz zu machen.
Die Autohauspolice beinhaltet die:
Haftpflichtversicherungen
Sachversicherungen
Kraftfahrtversicherungen
Eine vollumfassende Aufstellung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsgrenzen erhalten Sie in unserer tabellarisch aufgebauten Leistungsübersicht zur Autohaus-Police.
Nein. Auf Basis des Risikofragebogens Ihres Betriebes stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot inklusive aller vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung und stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gern mit Rat und Tat zur Seite. Auch eine für Sie kostenfreie Betriebsbesichtigung mit Schwerpunkt auf Brand- und Diebstahlrisiken durch unsere Sicherheitsexperten ist jederzeit möglich. Möchten Sie unser Angebot annehmen, brauchen Sie uns neben dem Antrag nur Ihren künftig über uns zu versichernden Fuhrpark mitteilen – Ihre Police erhalten Sie anschließend per Post oder über Ihren Versicherungsvermittler.
Nach Vertragsabschluss stellen wir Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigung für mehrmalige Zulassungen, die sogenannte Dauer-eVB, zur Verfügung. Mit dieser Dauer-eVB können Sie beliebig viele Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen, rote Kennzeichen sowie Kurzzeitkennzeichen zulassen. Durch dieses System brauchen Sie uns die einzelnen Fahrzeuge nicht extra melden, uns den Fahrzeugschein zuschicken oder auf einzelne eVBn warten.
Bei der Verwahrung von Bargeld, Zulassungsbescheinigungen und Fahrzeugschlüsseln ist insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten auf erhöhte Sicherungsmaßnahmen zu achten. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise Kundenfahrzeuge nachts annehmen und der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Anlieferung des Fahrzeugs in ein Behältnis wirft. Oft handelt es sich dabei nur um einen Briefkasten oder einen Türschlitz. Fahrzeugschlüssel werden über Nacht nicht selten lediglich an Schlüsselbrettern aufgehängt oder in einen Schrank gelegt. Diese Art der Verwahrung öffnet Fahrzeugdieben buchstäblich Tür und Tor und begünstigt die Entwendung von eigenen oder Kundenfahrzeugen. Die genauen Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse können Sie in den Bedingungen nachlesen oder bei uns direkt erfragen. Gerne stehen wir Ihnen auch direkt vor Ort oder bei der Auswahl geeigneter Sicherungssysteme beratend zur Seite.
Nicht zugelassene Neufahrzeuge sind –soweit nicht über den Hersteller oder anderweitig versichert–Bestandteil der Autohaus-Police. Sind die Fahrzeuge fremdversichert, so wird dies in der Prämienkalkulation berücksichtigt.
In der Autohaus-Police stehen Ihnen die generellen Selbstbehaltvarianten 500 €, 1.000 € und 2.500 € zur Auswahl. Abweichende Selbstbehalte sind in der Leistungsübersicht für einzelne Gefahren oder Positionen definiert. Andere Selbstbehaltvarianten oder abweichende Selbstbehalte für einzelne Positionen können leider nicht vereinbart werden.
Durch die Ihnen zur Verfügung gestellten Dauer-eVB können Sie belieb viele Fahrzeuge zulassen, ohne jedes einzelne melden zu müssen. Dies reduziert den Zeit- und Arbeitsaufwand erheblich. Leider ist es dadurch wiederum nicht möglich, die schadenfreien Jahre je Fahrzeug zu führen oder zu speichern. Wird ein Fahrzeug aus der Autohaus-Police heraus genommen und einzeln versichert, können wir hier keine schadenfreien Jahre bestätigen.
Grundsätzlich können Sie mit Ihrer Dauer-eVB auch Fahrzeuge mit abweichendem Halter zulassen. Bitte beachten Sie aber, dies vorher anzuzeigen, da der Halter sonst ggf. nicht zugeordnet werden kann.
Versicherungsschutz besteht für alle im Versicherungsschein genannten Betriebsstätten, deren Jahresnettoumsatz im Gesamtumsatz enthalten ist und gemeldet wurde.
Das kommt auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge an. Oft müssen von Seiten der Zulassungsstelle Unfall- und Werkstattersatzfahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeug in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) deklariert werden. Diese Fahrzeuge gelten mitversichert. Gesondert betrachtet werden Selbstfahrervermietfahrzeuge, die entgeltlich abvermietet werden. Diese gewerbsmäßige Abvermietung kann gegen einen Zuschlag mitversichert werden, ist in der Grunddeckung jedoch erst einmal nicht enthalten.
Oldtimer sind bis zu einem Wert von 10.000 € in der Fahrzeugversicherung enthalten. Fahrzeuge, die mehr als 10.000 € wert sind, können gegen Zuschlag mitversichert werden. Wichtig: für die Schadenreglierung muss ein Wertgutachten vorliegen!
Werden Kundenradsätze im Gebäude eingelagert, sind sie im Rahmen der Sachversicherung mitversichert. Werden Kundenradsätze in Containern aufbewahrt, so steht je Container eine Entschädigungsgrenze von 25.000 € für Container und Inhalt zur Verfügung. Erhöhungen sind gegen Zuschlag –und ggf. zusätzliche Sicherungsmaßnahmen– möglich.
Grundsätzlich haben die Geschäftsführer und/oder Inhaber die Möglichkeit, privat auf sich zugelassene Fahrzeuge über die Autohauspolice zu versichern, wenn dies entsprechend beantragt wird. Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die auf die Ehefrau, Kinder etc. zugelassen sind.
Die Entschädigungsgrenze je Fahrzeug in der Kfz-Kaskoversicherung kann im Einzelfall gegen eine Zuschlagsprämie erhöht werden. Erhöhung und Zuschlag hängen hierbei von der Art, dem Wert und der Anzahl der höherwertigen Fahrzeuge ab. Sprechen Sie uns einfach an.
Wenn Sie Bergungs- und Abschleppvorgänge im nicht gewerbsmäßigen Umfang durchführen, also beispielsweise Kundenfahrzeuge zur Reparatur in Ihre Werkstatt abschleppen oder Fahrzeuge zwischen zwei Standorten transportieren, ist diese Tätigkeit im Rahmen der Autohaus-Police mitversichert. Eine gewerbsmäßige Bergungs- und Abschleppunternehmung, beispielsweise Abschleppen für Dritte wie Polizei oder ADAC, ist gegen Zuschlag versicherbar.
Von Ihnen genutzte Gebäude sind grundsätzlich mitversichert, wenn sie sich in Ihrem Eigentum befinden oder Sie durch Miet- oder Pachtverträge zu ihrer Versicherung verpflichtet sind. Ein Ausweis der Prämie für die Versicherung eines Gebäudes, beispielsweise zur Erstattung durch den Eigentümer, wenn das Gebäude angemietet ist, ist leider nicht möglich.