Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz für Schäden durch einfachen Diebstahl von:
- Geschäftsfahrrädern, -Pedelecs (keine versicherungspflichtigen E-Bikes), Lastenfahrräder, Rollatoren, Rollstühlen oder Krankenfahrstühlen
- Praxisschildern freier Berufsstände und Betriebsschildern
Geschäftsfahrräder, -Pedelecs, Rollatoren, Rollstühle oder Krankenfahrstühle sind außerhalb des Versicherungsortes nur versichert, wenn sie während eines Gebrauchs zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch eine handelsübliche Diebstahlsicherung gesichert waren. Für die mit dem Geschäftsfahrrad, -Pedelec, Rollator, Rollstuhl oder Krankenfahrstuhl lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Geschäftsfahrrad, -Pedelec, Rollator, Rollstuhl oder Krankenfahrstuhl weggenommen worden sind.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Geschäftsfahrräder, -Pedelecs, Rollatoren, Rollstühle oder Krankenfahrstühle zu beschaffen und aufzubewahren oder die genannten Merkmale anderweitig nachzuweisen.
Vom Versicherungsnehmer an seine Arbeitnehmer oder Gäste oder Patienten zur privaten Nutzung überlassene Geschäftsfahrräder, -Pedelecs, Rollatoren, Rollstühle oder Krankenfahrstühle sind mitversichert.
Die Höchstersatzleistung erhöht sich von 5.000 Euro auf 10.000 Euro je Schadenfall.
Praxisbeispiel
Eine Firma stellt den eigenen Mitarbeitern kostenfrei hochwertige Elektrofahrräder zur Verfügung, um damit zur Arbeit und nach Hause zu kommen. Eines Tages parkt einer der Angestellten das ihm überlassene Elektrorad auf dem Weg zur Arbeit vor einer Bäckerei. Leider wird das Fahrrad, während er sich ein Frühstücksbrötchen holt, gestohlen, obwohl es mit einer handelsüblichen Diebstahlsicherung gesichert war. Dieser einfache Diebstahl ist versichert.
Das Gleiche würde auch für Geschäftsfahrräder, Rollatoren, Rollstühle und Krankenfahrstühle gelten und wenn sie an Gäste oder Patienten verliehen werden würden.
Durch die hohe Entschädigungsleistung von bis zu 10.000 Euro muss sich die Firma auch bei hochwertigen Fahrrädern keine Sorgen um die Kosten machen.