Die Helvetia Business Geschäftsgebäudeversicherung bietet maßgeschneiderten und individuellen Versicherungsschutz für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude – egal ob Bürohaus, Lager, Produktionsstätte oder Handelsbetrieb. Schützen Sie Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen u.a. von Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden sowie weiteren Elementargefahren.
¹ Mindestschadenhöhe: 10.000 Euro
Der Selbstbehalt für diese Einschlüsse beträgt 500 Euro je Versicherungsfall.
Mitversichert sind u. a. Schäden durch:
Mitversichert gelten Schäden durch Sturm und Hagel sowie daraus entstehende Folgeschäden.
Optionale Einschlussmöglichkeit der erweiterten Elementarschadenversicherung mit folgenden Gefahren:
Der Selbstbehalt kann je Versicherungsfall in Abhängigkeit von ZÜRS- und Starkregenzone gewählt werden.
Neben den eigentlichen Schäden an der Sachsubstanz sind zahlreiche Leistungserweiterungen und Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, maximal 3 Mio. Euro, prämienfrei mitversichert, z. B.:
Der Versicherer ersetzt infolge eines versicherten Schadens, der 10.000 Euro übersteigt, 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro für eine baubiologische Beratung. Diese umfasst die Messung und Analyse von sowie Empfehlungen zum Umgang mit:
Anspruch auf die Unterstützung eines Baubiologen besteht, wenn
Die Qualifikationsanforderung an Baubiologen ist die Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V. sowie eine Ausbildung durch das Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit (IBN) oder durch das Öko-Zentrum NRW.
Finanzielle Förderungen des Staates für die Inanspruchnahme von baubiologischen Beratungsleistungen sind im Vorrang und zählen nicht zur versicherten Leistung.
Im Rahmen eines versicherten Leitungswasserschadens in Höhe von 15.000 Euro wird im Rahmen der Wiederherstellung darüber nachgedacht, baubiologische Gesichtspunkte zur Steigerung der Nachhaltigkeit mit zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll ein professioneller Berater herangezogen werden, um wirksame und wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen.
Diese Maßnahmen könnten auch über die reine Wiederherstellung des Schadens hinausgehen, wenn beispielsweise andere Sachen oder Gewerbe betroffen sind. Solche wären dann allerdings nicht von der Schadenregulierung gedeckt. Beratungen zur Steigerung der Nachhaltigkeit für Betriebe und Gebäudebesitzer werden regelmäßig von Kommunen oder dem Land gefördert. Wir subventionieren im Rahmen der obigen Klausel 20 % der entstehenden Beratungskosten, maximal jedoch 2.000 Euro.
In der Regel ist diese Leistung speziell für die Kunden sinnvoll, die eine solche Beratung auch ohne Förderung durch den Versicherer oder den Staat in Anspruch genommen hätten. In diesem Falle möchten wir die nachhaltige Maßnahme ebenfalls gern fördern.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz für Schäden durch einfachen Diebstahl von:
Geschäftsfahrräder, -Pedelecs, Rollatoren, Rollstühle oder Krankenfahrstühle sind außerhalb des Versicherungsortes nur versichert, wenn sie während eines Gebrauchs zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch eine handelsübliche Diebstahlsicherung gesichert waren. Für die mit dem Geschäftsfahrrad, -Pedelec, Rollator, Rollstuhl oder Krankenfahrstuhl lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Geschäftsfahrrad, -Pedelec, Rollator, Rollstuhl oder Krankenfahrstuhl weggenommen worden sind.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Geschäftsfahrräder, -Pedelecs, Rollatoren, Rollstühle oder Krankenfahrstühle zu beschaffen und aufzubewahren oder die genannten Merkmale anderweitig nachzuweisen.
Vom Versicherungsnehmer an seine Arbeitnehmer oder Gäste oder Patienten zur privaten Nutzung überlassene Geschäftsfahrräder, -Pedelecs, Rollatoren, Rollstühle oder Krankenfahrstühle sind mitversichert.
Die Höchstersatzleistung erhöht sich von 5.000 Euro auf 10.000 Euro je Schadenfall.
Eine Firma stellt den eigenen Mitarbeitern kostenfrei hochwertige Elektrofahrräder zur Verfügung, um damit zur Arbeit und nach Hause zu kommen. Eines Tages parkt einer der Angestellten das ihm überlassene Elektrorad auf dem Weg zur Arbeit vor einer Bäckerei. Leider wird das Fahrrad, während er sich ein Frühstücksbrötchen holt, gestohlen, obwohl es mit einer handelsüblichen Diebstahlsicherung gesichert war. Dieser einfache Diebstahl ist versichert.
Das Gleiche würde auch für Geschäftsfahrräder, Rollatoren, Rollstühle und Krankenfahrstühle gelten und wenn sie an Gäste oder Patienten verliehen werden würden.
Durch die hohe Entschädigungsleistung von bis zu 10.000 Euro muss sich die Firma auch bei hochwertigen Fahrrädern keine Sorgen um die Kosten machen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für haustechnische Anlagen, die durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit der erforderlichen Sorgfalt hätten vorhersehen und zumutbar abwenden können.
Als Zerstörung oder Beschädigung gilt eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz.
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel. Der Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Wärmepumpen und Klimageräten ist mitversichert.
Die Höchstersatzleistung entspricht der Versicherungssumme.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland plant oder erlässt ein neues Heizungsgesetz. Dabei müssen alte, nicht mehr funktionsfähige Heizungen perspektivisch durch Geräte ersetzt werden, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Viele Gebäudeeigentümer entscheiden sich dabei für die Installation einer Wärmepumpe. Die hohe Nachfrage kann nicht sofort bedient werden und es kommt zu langen Lieferzeiten. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wärmepumpen kommt es zu Beschaffungskriminalität. Dabei werden in großem Stil bereits verbaute Wärmepumpen in der Nacht abmontiert und mit LKWs abtransportiert. Dieser Diebstahl ist nun über unsere Klausel zur erweiterten Versicherung von Haustechnik versichert bzw. versicherbar.
Der Versicherer ersetzt infolge eines versicherten Schadens, der 10.000 Euro übersteigt, 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro für eine Energieberatung sowie die Erstellung eines Energieausweises mit Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes oder Betriebes (Energieeffizienz).
Anspruch auf die Unterstützung eines Energieberaters besteht, wenn
Es besteht die Qualifikationsanforderung an Energieeffizienz-Experten (Energieberater) nach Vorgaben des Staates zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise und der Nachweis der Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste.
Finanzielle Förderungen des Staates für die Inanspruchnahme von Energieeffizienz-Experten (Energieberater) sind im Vorrang und zählen nicht zur versicherten Leistung.
Im Rahmen eines versicherten Leitungswasserschadens in Höhe von 15.000 Euro wird im Rahmen der Wiederherstellung darüber nachgedacht, energetische Gesichtspunkte zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Einsparung von Energie mit zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll ein professioneller Berater herangezogen werden, um wirksame und wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen könnten auch über die reine Wiederherstellung des Schadens hinausgehen, wenn beispielsweise andere Sachen oder Gewerbe betroffen sind. Solche wären dann allerdings nicht von der Schadenregulierung gedeckt. Beratungen zur Steigerung der Nachhaltigkeit für Betriebe und Gebäudebesitzer werden regelmäßig von Kommunen oder dem Land gefördert. Wir subventionieren im Rahmen der obigen Klausel 20 % der entstehenden Beratungskosten, maximal jedoch 2.000 Euro. In der Regel ist diese Leistung speziell für die Kunden sinnvoll, die eine solche Beratung auch ohne Förderung durch den Versicherer oder den Staat in Anspruch genommen hätten. In diesem Falle möchten wir die nachhaltige Maßnahme ebenfalls gern fördern.
Als Gebäudebestandteil gilt auch fest mit dem Gebäude verbundene Bauwerks- bzw. Fassadenbegrünung, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt und diese in der Versicherungssumme enthalten ist.
Die Höchstersatzleistung entspricht der Versicherungssumme.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit wurde bei der Sanierung eines Gebäudes die Fassade mit diversen Schlingpflanzen und einem Bewässerungssystem für diese ausgestattet. Im Zuge eines schweren Hagels werden Teile der Pflanzen unwiederbringlich zerstört. Die teure Wiederherstellung und die dabei entstehenden Kosten für Kräne oder Hebebühnen werden erstattet.
Versichert sind die Mehrkosten für barrierefreie oder behindertengerechte Installationen und Baumaßnahmen bei der Wiederherstellung versicherter und vom Schaden betroffener Sachen. Als barrierefreie oder behindertengerechte Installationen und Baumaßnahmen gelten der Abbau von Schwellen, das Schaffen von barrierefreien Zugängen, das notwendige Versetzen von Wänden und Durchgängen sowie die notwendige Anpassung der sanitären Einrichtungen.
Die Höchstersatzleistung entspricht der Versicherungssumme.
Nach einem versicherten Schaden muss das gesamte Bad einer Wohnung in einem gemischt genutzten Gebäude saniert werden. Die Mieterin ist fortgeschrittenen Alters und bittet im Rahmen der Sanierung um den Einbau einer ebenerdigen Dusche und der Installation von Haltegriffen neben der Toilette. Der Gebäudeeigentümer möchte diesem Wunsch gern nachkommen. Die erforderlichen Mehrkosten im Vergleich zur Sanierung nach gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand werden durch uns ebenfalls erstattet.
Ein Nässeschaden entsteht an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. […] Bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus innerhalb und außerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren stehen Leitungswasser gleich. Die Höchstersatzleistung in der Geschäftsinhaltsversicherung entspricht der Versicherungssumme.
Die Höchstersatzleistung in der Geschäftsgebäudeversicherung beträgt 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Der versicherte Betrieb hat Räume in einem Gebäude mit außenliegenden Regenfallrohren gemietet. Eines Tages kommt es zum Starkregen mit so hohen Niederschlagsmengen, dass die Wassermengen nicht schnell genug durch die Rohre abgeleitet werden können. Durch den hohen Wasserdruck tritt aus einer undichten Stelle Regenwasser aus dem Regenfallrohr. Unterhalb des Lecks ist die vom Betrieb in das Gebäude eingebrachte Klimaanlage. Durch das über mehrere Stunden einwirkende Regenwasser in die Klimaanlage entsteht ein Kurzschluss, der das Steuerelement der Klimaanlage zerstört. Die Reparatur ist versichert, obwohl das elektrische Gerät indirekt über längere Zeit dem Regen ausgesetzt war.
Ein Nässeschaden entsteht an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Mitversichert gilt auch aus Dekoelementen ausgetretenes Leistungswasser.
Die Höchstersatzleistung entspricht der Versicherungssumme.
Als Dekoration in einer Filiale eines Modehändlers wird eine Wasserwand aufgestellt. Nach einiger Zeit entsteht ein Riss im Wasserauffangbecken, sodass über einige Tage Wasser ausläuft und den umliegenden Teppich durchnässt. Neben dem Austausch des Teppichs muss auch der Boden getrocknet werden, um Schimmelbildung zu verhindern.
Mitversichert sind die notwendigen Kosten für eine psychologische Erstberatung bzw. Behandlung wegen eines Versicherungsfalles, die vom Versicherungsnehmer oder einem seiner Arbeitnehmer spätestens sechs Monate nach dem Schadeneintritt beantragt wurden. Die Kosten der Behandlung werden längstens für ein Jahr ab Beginn der Behandlung übernommen.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen die Kosten von Behandlungen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles begonnen haben bzw. beantragt oder vereinbart waren.
Erstattet werden die Kosten für eine Erstberatung und Behandlung bei auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie oder Psychosomatik ausgebildeten und zertifizierten Ärzten.
Die Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine andere Versicherung oder Organisation (z. B. Berufsgenossenschaft oder Krankenversicherung) erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Eine Tankstelle wird während der Öffnungszeiten überfallen. Unter Androhung von Gewalt mit gezogener Waffe gibt der Inhaber Bargeld und Tabakwaren heraus. Neben den finanziellen Schäden wird die bedrohte Person von Albträumen geplagt und kann ohne Angstzustände nicht mehr an die Arbeit zurückkehren. Es wird eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt und auf Basis dieser erfolgt eine Therapie bei einem auf dieses Fachgebiet spezialisierten Arzt. Etwaige nicht von Dritten gedeckte Kosten oder Selbstbeteiligungen aus der Behandlung können von uns getragen werden.
Der Versicherer ersetzt infolge eines versicherten Schadens, der 10.000 Euro übersteigt, 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro für die Erstellung eines Hochwasser-Passes durch einen Hochwasser-Pass-Sachkundigen des HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V.
Der Hochwasser-Pass zur Ermittlung der Schadenursache und zur Vermeidung eines Folgeschadens ist innerhalb von 14 Tagen nach einem Elementarschaden durch Überschwemmung zu beauftragen.
Im Rahmen eines versicherten Überschwemmungschadens in Höhe von 15.000 Euro wird im Rahmen der Wiederherstellung darüber nachgedacht, baubiologische Gesichtspunkte zur Steigerung der Nachhaltigkeit mit zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll ein professioneller Berater herangezogen werden, um wirksame und wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen könnten auch über die reine Wiederherstellung des Schadens hinausgehen, wenn beispielsweise andere Sachen oder Gewerbe betroffen sind. Solche wären dann allerdings nicht von der Schadenregulierung gedeckt. Beratungen zur Steigerung des Hochwasserschutzes für Betriebe und Gebäudebesitzer werden regelmäßig von Kommunen oder dem Land gefördert. Wir subventionieren im Rahmen der obigen Klausel 20 % der entstehenden Beratungskosten, maximal jedoch 2.000 Euro. In der Regel ist diese Leistung speziell für die Kunden sinnvoll, die eine solche Beratung auch ohne Förderung durch den Versicherer oder den Staat in Anspruch genommen hätten. In diesem Falle möchten wir die nachhaltige Maßnahme ebenfalls gern fördern.
Ersetzt werden, ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens. Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden. Die Mindestschadenhöhe wird von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt.
Im Rahmen der Schadenregulierung zu großen oder komplizierten Schadenfällen kommen nach unserer Erfahrung manchmal sogar zwei neutrale Sachverständiger zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dies ist bei menschlichen Einschätzungen nie ausgeschlossen. Dieser Beispielfall soll dies beschreiben:
Im Zuge eines Starkregenereignisses kommt zur zu einer Überschwemmung des Grundstücks und erheblichen Schäden an der Gebäudesubstanz. Der Schaden wird auf ca. 100.000 Euro geschätzt. Im Rahmen der Schadenregulierung kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen des Helvetia-Schadenregulierers und Ihnen dazu, welche Schäden am Gebäude durch die Überschwemmung entstanden sind. Nach Feststellung unserer Schadenregulierung gehen wir von 80.000 Euro aus, da der große Riss in der Gebäudefassade auf eine andere Ursache zurückzuführen ist und bereits seit Jahren bestanden haben muss, leider aber erst im Rahmen der Überschwemmung aufgefallen ist. Nach Ihrer Ansicht muss der Riss durch den Wasserdruck durch die Überschwemmung entstanden sein. Sie können in diesem Fall die Einschaltung eines neutralen Sachverständigen fordern, der Feststellungen zur Schadenursache und der ersatzpflichtigen Schadenhöhe betreibt. An das Ergebnis der bis zu drei neutralen Sachverständigen müssen wir uns gebunden halten.
Mitversichert sind weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsort, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und die in der Versicherungssumme enthalten sind. Als weiteres Grundstücksbestandteil gelten auch Schranken sowie die dazugehörigen Zaun- und Toranlagen.
Die Höchstersatzleistung entspricht der Versicherungssumme.
Im bestehenden Versicherungsvertrag ist die erweiterte Gefahr EC-b (Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen versichert). Ein fremdes Fahrzeug übersieht beim Verlassen des Werksgrundstücks die Schranke und durchbricht diese. Dabei werden sowohl die Metallschranke als auch der Motor der Schrankenanlage beschädigt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters übernimmt die Reparaturkosten mit einem Abzug des Zeitwertes. Die Differenz zum Neuwert wird durch uns getragen.