Wir sind Teil der Helvetia Baloise Gruppe.

Ein LKW auf einer Autobahn

Frachtführer­haftungs­versicherung: Helvetia CargoTrucker

Zusammen­schluss Helvetia und Baloise – neuer Webauftritt

Im Zuge des Zusammenschlusses von Helvetia und Baloise wurde der Webauftritt neu gestaltet. Sie greifen derzeit noch auf Inhalte des bisherigen Auftritts zu, die zeitnah migriert werden. Unsere Produkte und Services finden Sie bereits auf unserer neuen Website.

Sicher unterwegs: Warum Frachtführer auch ohne Eigenverschulden haften

Wer fremde Waren transportiert, der haftet. Frachtführer tragen ein hohes Risiko, auch ohne Eigenverschulden. Trotz größter Sorgfalt können zum Beispiel Waren beim Be- oder Entladen beschädigt werden. Auch das Nichteinhalten von Lieferfristen, eine unzureichend gesicherte Ladung oder ein Diebstahl stellen jederzeit Gefahren dar und können hohe Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Gut zu wissen

Gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht bei innerdeutschen Transporten mit Fahrzeugen einschließlich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen eine gesetzliche Versicherungspflicht. Bei überschreiten der Gewichtsgrenze müssen Frachtführer ihre gesetzliche Haftung versichern.

 

Deckungshighlights

Die Helvetia CargoTrucker Frachtführerhaftungsversicherung ist speziell darauf ausgelegt, die häufigsten Schäden zu decken, die Frachtführer während ihrer Arbeit erleben. Sie bietet Sicherheit und Flexibilität, damit sich Frachtführer auf das Kerngeschäft konzentrieren können.  

Haftung für Transporte wahlweise innerhalb Deutschlands oder geografisches Europa
Deckungssumme: Güterschäden bis 2,5 Mio. Euro, Vermögensschäden bis 500.000 Euro
Schäden durch mangelhafte Ladungssicherung (Betriebssicherheit des Fahrzeugs)
Schäden an der Ladung beim Be- und Entladen
Schäden aufgrund Lieferfristüberschreitung
Bergungs-, Beseitigungs- und Aufräumkosten bis 250.000 Euro je Schaden
Schäden an fremden Aufliegern, Wechselbrücken und Containern bis 75.000 Euro je Einheit inkludiert
Diebstahlgefährdete Güter bis 50.000 Euro Deckungssumme je Sendung und 200.000 Euro je Transport
Mitversicherung bei Haftungsdurchbrechung bis 1 Mio. Euro
Wer braucht eine Frachtführerversicherung?
LKW-Frachtführer

Beförderung fremder Güter mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen (z. B. allgemeine Güter-, Kühl- oder Schwertransporte sowie Kfz-Transporte)

Fahrrad- und Motorradkuriere

Für eilige Sendungen innerhalb von Ballungsgebieten; auch per E-Bike / Lastenfahrrad mit individueller Prämie

Paket- und Kurierdienste im Nah- und Fernverkehr

Für die schnelle und flächendeckende Versorgung

Sonstige gewerbliche Transportunternehmen

Zum Beispiel Abschleppdienste, Sondertransporte

Welche Gefahren sind versichert?

Güter sind auf ihren Transportwegen diversen, zum Teil enormen Gefahren ausgesetzt. Sie haften aufgrund gesetzlicher sowie vertraglicher Haftungsbestimmungen für die ordentliche Durchführung und Besorgung von Transporten.

Um sich vor den finanziellen Folgen derartiger Schadenersatzansprüche zu schützen, bietet Helvetia CargoTrucker einen Rundum-Schutz für die Gefahren, welchen Frachtführer ausgesetzt sind:

cargotrucker_frachtfuerer
  • Haftung für Transporte wahlweise innerhalb Deutschlands oder geografisches Europa
  • Deckungssumme: Güterschäden bis 2,5 Mio. Euro, Vermögensschäden bis 500.000 Euro
  • Schäden durch mangelhafte Ladungssicherung (Betriebssicherheit des Fahrzeugs)
  • Schäden an der Ladung beim Be- und Entladen
  • Schäden aufgrund einer Lieferfristüberschreitung
  • Bergungs-, Beseitigungs- und Aufräumkosten bis 250.000 Euro je Schaden
  • Schäden an fremden Aufliegern, Wechselbrücken und Containern bis 75.000 Euro je Einheit
  • Diebstahlgefährdete Güter bis 50.000 Euro Deckungssumme je Sendung und 200.000 Euro je Transport
  • Mitversicherung bei Haftungsdurchbrechung bis 1 Mio. Euro
Frachtführer­haftung vs. Speditionshaftung – Unterschiede auf einen Blick
Merkmal Frachtführerhaftung Speditionshaftung
Zielgruppe Frachtführer im Straßengüterverkehr Spediteure, Lagerhalter
Abgedeckte Tätigkeiten Frachtverträge Fracht-, Speditions- und Lagerverträge
Schutzumfang Schäden während des Transports Schäden bei Transport, Lagerung und Organisation
Rechtsgrundlagen HGB, CMR HGB, CMR, ADSp, internationale Abkommen, Logistikverträge und eigene AGB

Die Frachtführerhaftungsversicherung schützt bei der Güterbeförderung im Straßenverkehr, während die Speditionshaftungsversicherung umfassenden Schutz für die Organisation als auch die Durchführung von Transporten und Lagerung bietet.

Schadenbeispiele

Häufig gestellte Fragen zur Frachtführerhaftpflichtversicherung

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