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Elementar­versicherung: Schutz vor Natur­katastrophen & Unwetter

Bedingt durch den Klimawandel steigt in Deutschland das Risiko für Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen immer weiter an. In den letzten Jahren haben die Schäden durch verheerende Naturkatastrophen bereits deutlich zugenommen.
Ein Haus ist umgeben von Blitz, Hochwasser und Starkregen - Naturgefahren, die von der Elementarversicherung abgedeckt werden.

Beim Hochwasser im Jahr 2021 haben unzählige Familien ihr Eigenheim verloren und ganze Dörfer standen unter Wasser. Besonders stark betroffen waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Aber auch in weiteren Regionen kam es zu zahlreichen Elementarschäden an Hausrat und Gebäuden.

Hat man keinen ausreichenden bzw. gar keinen Schutz gegen Elementarschäden in seiner Versicherung inkludiert, können die durch Naturgefahren verursachten Kosten schnell existenzbedrohend werden. Vielen Versicherten ist nicht bewusst, dass ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die Kosten bei Elementarschäden an Haus oder Wohnung nicht automatisch übernimmt. Deshalb sollten sich sowohl Hausbesitzer als auch Mieter die Frage stellen, ob eine zusätzliche Absicherung über eine Elementarversicherung für sie sinnvoll ist.

Der Ratgeber informiert über die Elementarversicherung als Zusatzleistung zur Hausratversicherung. Auf unserer Produktseite finden Sie alle Leistungen, die in der Hausratversicherung enthalten sind.

Wissen Sie’s?

Die Elementarversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen.

Elementarversicherung: Was ist das?

Die Elementarversicherung bietet einen Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Naturereignisse entstehen. Diese sogenannten Elementarschäden verursachen in den meisten Fällen erhebliche Kosten, die für die Betroffenen je nach Schadenshöhe zur Existenzbedrohung werden können. Bevor sie selbst von einem Elementarschaden betroffen sind, machen sich viele Versicherte keine Gedanken darum, ob Naturgefahren durch ihre Versicherung abgedeckt sind.

Elementarschäden sind nämlich nicht automatisch in der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

Was sind Elementarschäden?

Als Elementarschäden werden alle Schäden bezeichnet, die durch Naturereignisse verursacht werden. Zu diesen sogenannten Elementargefahren gehören Überschwemmung, aber auch Schäden durch Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck.
 

Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen

Durch Wasser können zahlreiche Schäden an und in Häusern verursacht werden. Häufig entstehen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen nach Starkregen und Unwettern. Diese gehören eindeutig zu den Elementarschäden und werden von der Versicherung im Rahmen des Elementarschutzes übernommen. Starkregenereignisse führen auch oft zu Rückstau – auch dieser Fall ist durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Bei Unwettern entsteht durch Sturm auch schnell ein Sturmschaden am Dach, z. B. durch umstürzende Bäume. Auch in diesem Fall werden die Kosten für die Reparatur von der in der Gebäudeversicherung zusätzlich mit eingeschlossenen Elementarversicherung übernommen.

Mit der Elementarversicherung sind auch Schäden durch Schnee abgedeckt. Wird beispielsweise durch Schneedruck, also zu hohe Schneelast, ein Schaden am Dach verursacht oder entstehen Schäden durch eine Lawine, übernimmt in diesen Fällen die Elementarschadenversicherung die dadurch entstandenen Kosten.

Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung

Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Schadensfällen durch Erdrutsche und Erdabsenkungen. Unter einem Erdrutsch versteht man das naturbedingte Abrutschen oder auch Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Erdrutsche werden meist ausgelöst durch Starkregen. Bei der Erdsenkung kommt es zum Absinken des Erdbodens. Betroffen sind hiervon oft Bergbau-Gebiete aufgrund der Grubenschächte. Beide Naturereignisse können eine Vielzahl von Schäden an Häusern verursachen. Elementarschäden dieser Art sind nicht standardmäßig in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, werden aber von der zusätzlich eingeschlossenen Elementarschadenversicherung übernommen.

Was ist von der Elementarversicherung ausgeschlossen? 

Nicht alle Schäden durch Naturereignisse sind durch die Elementarversicherung eingeschlossen. Ausgeschlossen sind auch hier Schäden, die durch Vorsatz des Versicherten entstanden sind. Auch durch Sturmflut verursachte Beschädigungen an Gebäuden werden vom Versicherer ausgeschlossen und nicht von der Elementarschadenversicherung übernommen. Einen Sonderfall stellen auch Schäden durch Grundwasser dar. Dringt beispielsweise Grundwasser unterirdisch ins Gebäude ein, werden dadurch entstehende Kosten nicht von der Elementarversicherung übernommen. Vermischt sich das Grundwasser allerdings mit Oberflächenwasser und sorgt für eine Überschwemmung in einem Keller, so ist dieser Schaden ein Fall für die Elementarschadenversicherung.
 

Ist eine Elementarversicherung sinnvoll?

Ist eine Elementarversicherung für mich sinnvoll – diese Frage stellen sich viele Versicherte im Zusammenhang mit ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Generell werden Elementarschäden von Versicherten eher unterschätzt.

Viele Versicherungsnehmer gehen auch davon aus, dass durch die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ein Versicherungsschutz bei Schäden durch Naturgefahren besteht. Da die Elementarschadenversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen gehört, variiert die Dichte der abgeschlossenen Elementarversicherungen in Deutschland regional sehr stark. So haben im Norden nur sehr wenige Hausbesitzer ihr Haus bzw. ihre Wohnung gegen Elementarschäden abgesichert. Im Süden dagegen sind es deutlich mehr.

Diese Verteilung hängt vor allem mit der Verteilung der Risikogebiete zusammen. Personen, die in Risikogebieten leben, haben weitaus öfter eine Elementarversicherung abgeschlossen. Bedingt durch den Klimawandel und vermehrt auftretende extreme Wetterereignisse, auch in weniger gefährdeten Regionen, sollten Sie daher überlegen vor allem die Gebäudeversicherung mit dem Elementar-Baustein zu erweitern.

Sie möchten Ihren Hausrat mit einem umfassenden Elementarschutz gegen Naturgefahren ausstatten? Dann schließen Sie unsere Hausratversicherung mit der Zusatzleistung Elementarversicherung ab!

Elementarschadenversicherung nicht nur in Risikogebieten    

Die Entscheidung für oder gegen eine Elementarversicherung wird oft davon abhängig gemacht, ob der Versicherte in einem Risikogebiet lebt oder nicht. Es ist jedoch auch außerhalb der Risikogebiete zunehmend wahrscheinlicher geworden von Elementarschäden getroffen zu werden.

Bedingt durch den Klimawandel kommt es immer öfter zu unvorhergesehenen Wetterereignissen wie Starkregen, Sturm, Hagel oder auch Tornados, die enorme Schäden verursachen. Ist man von einem solchen Unwetterschaden betroffen, können die finanziellen Folgen unter Umständen verheerend sein. Deshalb sollte auch außerhalb von Risikogebieten genau geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung durch eine Elementarversicherung ergänzt werden sollte.

Im Zweifelsfall sollte man sich jedoch eher für statt gegen eine Elementarversicherung entscheiden, da Elementarschäden durch Unwetter und andere Naturkatastrophen in den meisten Fällen enorme Kosten verursachen.

Wer braucht eine Elementarversicherung?

Eine Person wundert sich, ob das Abschließen einer Elementarversicherung für sie notwendig ist.

Für viele Versicherte ist meist nicht klar, ob sie eine Elementarversicherung benötigen. Besonders für Mieter stellt sich diese Frage, da sie oft nicht wissen, ob der Vermieter die Elementarversicherung für das Gebäude abschließt. Sowohl Hausbesitzer, Mieter als auch Vermieter sollten sich jedoch einen Überblick über den Versicherungsschutz durch ihre Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung verschaffen, um über eine ausreichende Versicherung im Schadensfall zu verfügen.  

Elementarversicherung für Hausbesitzer & Vermieter

Hausbesitzer – auch wenn das Gebäude vermietet wird – sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Zu den grundlegenden Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel, sowie Leitungswasser, können Elementargefahren, wie ein Unwetterschaden am Dach oder Hochwasser im Keller mit Erweiterung des Bausteins zusätzlich sinnvoll abgesichert werden.

Elementarversicherung für Mieter

Viele Mieter gehen davon aus, dass Elementarschäden über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sind. Diese muss in der Regel aber optional als Erweiterung eingeschlossen werden. Sollte es durch Naturereignisse zu Schäden in der Wohnung kommen, kann eine Elementarversicherung für den Hausrat als Ergänzung zur Hausratversicherung der Mietwohnung sinnvoll sein. Durch Hochwasser oder eine Überschwemmung kann auch in einem gemieteten Haus z. B. in der Souterrainwohnung oder im Keller gelagerter Hausrat beschädigt werden. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend. Um auch als Mieter einen umfassenden Schutz der Versicherung gegen Naturkatastrophen zu genießen, ist der Abschluss der Elementarversicherung zu empfehlen.

Elementarversicherung als Zusatzbaustein für Hausrat- & Wohngebäudeversicherung

Die Elementarversicherung als Zusatzbaustein kann sowohl Elementarschäden am Haus als auch am Hausrat abdecken.

Möchten Versicherte sich gegen Elementargefahren absichern, bieten die meisten Versicherer die Elementarversicherung als Erweiterung der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung über einen Zusatzbaustein an. Dabei wird der Versicherungsschutz der jeweiligen Versicherung um die Elementarschadenversicherung erweitert und die Beiträge entsprechend angepasst.   

Hausrat- und Elementarversicherung

Über die Hausratversicherung sind manche Elementarschäden, wie z. B. Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel meist bereits abgedeckt. Elementarschäden wie Hochwasser sind in der Hausratversicherung jedoch nicht automatisch eingeschlossen. Deshalb kann es sich auch für Mieter lohnen, Hausrat- mit Elementarversicherung zu kombinieren.

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Elementarversicherung sollten Mieter nicht nur an Schäden innerhalb der Wohnung denken. Wird z. B. bei Hochwasser der Keller des Hauses überflutet und es entstehen Schäden am Hausrat, den der Mieter im Keller gelagert hat, wäre das ein Fall für die Elementarschadenversicherung. Damit auch Hausrat im Keller oder auf dem Dachboden durch die Elementarversicherung ausreichend absichert ist, sollte eine Unterversicherung unbedingt vermieden werden. Versicherte sollten ihre Police daher dahingehend prüfen, ob die Versicherungssumme im Schadensfall auch für den Hausrat in allen Räumen, die zur Wohnung gehören, ausreicht.

Wohngebäudeversicherung & Elementarversicherung

Ein Unwetterschaden durch Starkregen, Hochwasser oder auch Schneedruck ist über den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Viele Hausbesitzer gehen zunächst davon aus, dass Elementarschäden bereits über die Wohngebäudeversicherung ihres Hauses abgesichert sind. Dem ist nicht so.

Die Elementarversicherung kann, neben den Grundgefahren Feuer, Sturm und Hagel und Leitungswasser, als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden, um Sie vor kostenintensiven Schäden zu schützen. Auch hier sollte bei der Police darauf geachtet werden, dass der Fall der Unterversicherung vermieden wird und eine ausreichende Absicherung durch die richtige Versicherungssumme für das Haus und auch Nebengebäude, wie z. B. eine Garage, besteht.

Was kostet eine Elementarversicherung?

Ein Haus umgeben von Münzen, Unwetter und einem Fragezeichen wirft die Frage nach den Kosten der Elementarversicherung auf.

Pauschal lassen sich die Kosten für eine Elementarschadenversicherung nicht bestimmen. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren, wie der Region bzw. Gefährdungsklasse, Wohnfläche oder der Höhe Ihrer Versicherungssumme, ab. Möchten Sie Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei Helvetia mit der Elementarversicherung erweitern, sprechen Sie Ihren Vermittler an und lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot zusenden.

Elementarversicherung – Kostenfaktor Risikozonen

Die Kosten für eine Elementarversicherung sind abhängig von der Region, in welcher der Versicherte lebt. Die Gefahr, dass ein Haus an der Nordsee von einer Lawine verwüstet wird, strebt gegen Null. Bei Gebäuden in Bayern oder Baden-Württemberg, in der Nähe der Alpen, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass Schneedruck einen größeren Schaden am Dach oder Gebäude verursacht. Je höher die Gefahr am Wohnort ist, einer Naturkatastrophe zum Opfer zu fallen, desto höher ist die Einstufung als Risikogebiet.

Ebenso steigt mit zunehmender Gefahr der Beitrag für die Versicherung gegen Naturkatastrophen. Zur besseren Berechnung der anfallenden Beiträge für die Elementarversicherung hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) – ein vierstufiges System von Risikozonen – entworfen. Das ZÜRS stuft die Gefährdung durch Elementarschäden für die einzelnen Regionen innerhalb Deutschlands ein. Die vier Risikozonen bzw. Gefährdungsklassen geben an, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Überschwemmung auftritt. Gefährdungsklasse 1 hat dabei das niedrigste Risiko und Gefährdungsklasse 4 das höchste Risiko:

  • Gefährdungsklasse 1: Hochwasser tritt nach aktueller Datenlage nicht auf
  • Gefährdungsklasse 2: Hochwasser tritt seltener als einmal in 100 Jahren auf
  • Gefährdungsklasse 3: Hochwasser tritt einmal in 10 bis 100 Jahren auf
  • Gefährdungsklasse 4: Hochwasser tritt mindestens einmal in 10 Jahren auf

Derzeit befinden sich 20,4 Millionen bzw. 92,4 % aller Adressen des ZÜRS in Gefährdungsklasse 1. Gefährdungsklasse 2 beinhaltet 1,3 Millionen Adressen (6,1 %). Gefährdungsklasse 3 enthält nur 237.000 Adressen (1,1 %), wohingegen Gefährdungsklasse 4 lediglich aus 98.000 Adressen (0,4 %) besteht.

Hochwasser, Sturmschaden, Erdrutsch: Richtig verhalten im Schadensfall

Sind Sie von einem Elementarschaden durch Hochwasser, Erdrutsch oder auch von einem Sturmschaden betroffen, ist es wichtig, sich im Schadensfall richtig zu verhalten. Welche Schäden durch welche Versicherung abgedeckt sind, kann in Ihren Versicherungsbedingungen nachgelesen und geprüft werden.

Generell kann Ihr Versicherer Sie jedoch beraten, welche Schäden Sie geltend machen können. Bevor es darum geht, die entstandenen Schäden zu melden und an die entsprechende Versicherung weiterzuleiten, sollten zunächst immer folgende Schritte beachtet werden:

  • Schadensbegrenzung (z. B. Gegenstände aus dem Wasser retten, um weitere Schäden zu vermeiden)
  • Schäden dokumentieren (Fotos/Videos)
  • Liste der Schäden anfertigen
  • Schadensfall der Versicherung melden, bevor Schäden beseitigt werden

Unser Fazit: mit einer Elementarversicherung sind Sie rundum abgesichert

Alt-Tag: Ein Haus ist umgeben von Blitz, Hochwasser und Starkregen - Naturgefahren, die von der Elementarversicherung abgedeckt werden.

Unwetterphänomene wie Hagel, Starkregen, Hochwasser, Tornados und Stürme haben in den letzten Jahren in Deutschland stark zugenommen und werden wahrscheinlich auch weiter zunehmen. Dabei sind die meisten Schäden mit hohen Kosten verbunden. Aufgrund dessen wird es für Hausbesitzer und auch Mieter zunehmend wahrscheinlicher, von diesen Elementarschäden und den damit verbundenen Kosten getroffen zu werden.

Deshalb sollten sich nicht nur Versicherte in Risikogebieten mit der Frage beschäftigen, ob eine Elementarschadenversicherung zur Absicherung für sie sinnvoll sein kann. Eine Elementarversicherung abzuschließen ist für die Versicherten dabei meist kein großer zusätzlicher Aufwand. Die meisten Versicherer bieten die Elementarversicherung als Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an. Damit kann der ursprüngliche Versicherungsschutz für Wohnung oder Eigenheim um weitere Naturschadenereignisse wie Erdsenkungen, Starkregen, Rückstau und Hochwasser erweitert werden.

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