Mich interessieren
?
Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular
Freizeit & Hobbies
Feste

Wie überstehe ich die Narrenzeit unbeschadet?

Der Februar ist zurück: Die fünfte Jahreszeit lässt die Welt Kopfstehen und das Herz aller Jecken und Narren höher schlagen. Rein ins Kostüm, raus zum Faschingsumzug – wo natürlich ausgelassen gefeiert wird. „Ein bisschen Spaß muss sein!“ Wer je bei einer Karnevalsparty war, weiß: Hier kann es nicht nur peinlich, sondern auch gefährlich werden. Also besser ein paar wichtige Grundregeln beachten – und entspannter feiern...

Katja Brand; Fotos: iStock

Arbeit bleibt Arbeit

Schnipp, Schnapp, Krawatte ab! Dem Chef den Schlips abzuschneiden gehört bei der Altweiberfastnacht einfach dazu. Allerdings sollten Sie vorher getestet haben, ob Ihr Chef auch wirklich Spaß versteht: Grundsätzlich handelt es sich hier nämlich um Sachbeschädigung. Wenn ihr Boss zu den Fastnachtshassern gehört (von denen es nicht wenige gibt!)sollten Sie lieber die Finger von der Schere lassen, sonst zahlen Sie.
Auch wenn man in der Karnevalszeit keinen Menschen in Köln und Mainz ans Telefon bekommt: Weder Rosenmontag noch Faschingsdienstag sind offizielle Feiertage! Und Arbeitsregeln werden nicht einfach über den Haufen geworfen. Gilt im Ihrem Büro eine bestimmte Kleiderordnung, sollten Sie diese auch an Karneval befolgen. Nach der Arbeit können Sie dann befreit Ihr Kostüm überstreifen. Auch Alkohol am Arbeitsplatz ist ein Grenzfall: Ob man mit Sekt im Büro auf die fünfte Jahreszeit anstoßen darf, sollten Sie mit dem Chef absprechen – sonst kann’s Ärger geben.

Die Augen offen halten!

Wir verdrängen es ja gern, doch Fakt ist: Massenveranstaltungen sind nicht erst seit der Kölner Silvesternacht 2016 eine Gefahrenquelle. Bleiben Sie wachsam, achten Sie auf Ihre Freunde, Ihre Familie, Ihre Bekannten – und auf Ihre Wertsachen. Wenn Sie mit kleinen Kindern unterwegs sind, sollten Sie den Nachwuchs gut im Auge behalten, sonst gehen die kleinen Hüpfer leicht im Getümmel verloren.
Auch wenn der Veranstalter für die allgemeine Sicherheit zuständig ist, kann man ihn nicht für sämtliche Schadensfälle belangen. Bei Besuch eines Faschingsumzugs oder einer -fete sei mit bestimmten Gefahren zu rechnen, heißt es offiziell. Dazu gehört zum Beispiel die erhöhte Rutschgefahr durch verschüttete Getränke. Auch wenn die fliegenden Kamellen ein Zahn ausschlagen oder die laute Musik einen Tinnitus verursachen, ist die Aussicht auf Schmerzensgeld eher gering. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass solche Klagen in den wenigsten Fällen erfolgreich sind. Eine private Unfallversicherung ist in diesen Situationen sehr nützlich.

Ungewollter Übeltäter

Im Gedränge ist es schnell passiert: Ein Ellbogen steckt versehentlich in Ihrem Rücken und Ihr Bier landet auf dem schicken Rotkäppchen-Kostüm der Dame neben Ihnen. Im besten Fall ist das der Beginn einer wunderbaren Freundschaft – es kann aber auch der Anfang eines enervierenden Rechtstreits werden. Mit einer guten Haftpflichtversicherung bewahren Sie sich in jeder Situation ein ruhiges Gemüt – denn der Schaden ist abgedeckt.
 

Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung