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Autonomes Fahren: zahlt die Versicherung?

Ins Auto steigen und entspannt eine Serie gucken – es klingt zu schön um wahr zu sein. Aber solche Zukunftsszenarien sind vielleicht nicht mehr weit entfernt. Autohersteller kommen der Umsetzung vom Autonomen Fahren immer näher. Aber wer haftet bei einem Unfall: Fahrer oder Autohersteller?

Text: Christiane Gagel; Fotos: iStock

Autonomes Fahren: Das Auto der Zukunft

Für Autohersteller, aber auch für Google und Apple ist es das Produkt der Zukunft: selbstfahrende Autos, die ganz ohne menschliches Einwirken fahren. Das Bedürfnis danach ist da – die Zahl der Pendler steigt und kilometerlange Staus bilden sich täglich. Wer wünscht sich da nicht, das Lenkrad an autonome Autos abgeben zu können, um sich mit anderen Dingen als dem nervigen Fahrverhalten des Vordermanns zu beschäftigen? Nicht nur zur Bequemlichkeit sollen die selbstfahrenden Wagen beitragen, auch die Verkehrssicherheit soll laut Experten drastisch erhöht werden. Die Argumente klingen durchaus plausibel, denn Computer können schneller reagieren als Menschen, außerdem betrachten sie Situationen emotionslos und fallen nicht in Sekundenschlaf.

Wie funktionieren selbstfahrende Autos?

Viele notwenigen Komponenten der Technik gibt es bereits. Fahrzeuge, die eigenständig Gas geben und bremsen, sind schon seit einigen Jahren auf dem Markt. Damit das Auto allerdings komplett automatisch fahren kann, bedarf es verschiedenster Sensoren, die miteinander vernetzt sein müssen, um von Computern ausgewertet werden zu können. Ein vollautomatisierter Wagen scannt die Umgebung mittels Sensoren und Kameras in 360 Grad um das Auto herum. Der Computer soll durch die gesammelten Daten in der Lage sein, zuverlässige Entscheidungen zu treffen – beispielsweise, ob ein Spurwechsel möglich ist.

Viele Testmodelle können schon jetzt Verkehrsregeln beachten und auf der Autobahn am Verkehr teilnehmen. Ganz ausgereift scheint die Technik aber noch nicht zu sein, denn die großen deutschen Autohersteller rechnen erst in ein paar Jahren mit einer Öffnung des Markts. Es ist sicher sinnvoll, notwendige Prüfungen und Tests abzuwarten, denn Unfälle, wie der des kürzlich erst tödlich verunglückten Fahrers eines selbstfahrenden Fahrzeugs, dürfen sich nicht wiederholen.  

Die Verantwortung bleibt beim Menschen

Wer haftet, wenn ein selbstfahrendes Auto einen Unfall baut? Zur Klärung dieser umstrittenen Frage hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der das Zusammenspiel von Fahrer und hoch-, beziehungsweise vollautomatisierten Systemen regelt. Der Fahrer darf dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben – allerdings muss der Mensch jederzeit in der Lage sein, die Steuerung zu übernehmen.

Im Klartext bedeutet das: Die Verantwortung liegt weiterhin beim Menschen. Schaut der Fahrer einen Film, während das automatisierte System einen Unfall baut, haftet der Fahrer! Blickt er aufmerksam auf die Straße, und das automatische System baut trotzdem einen Unfall, soll der Hersteller die Verantwortung übernehmen. Hilfe bei der Schuldfrage wird eine sogenannte Blackbox sein, welche die wichtigsten Daten der Fahrt aufzeichnet. Eine gewisse Bequemlichkeit hält das Autofahren der Zukunft für uns bereit, und auch zur allgemeinen Verkehrssicherheit kann es beitragen, sobald die Technik ausgereift ist. Doch ganz wird man sich vom Lenkrad wohl nie abwenden können.

Haftung beim Halter - wer zahlt?

Da aktuell noch keine autonom fahrenden Fahrzeuge zugelassen sind, ist eine Antwort auf diese Frage rein spekulativ. Doch es gibt bei modernen Fahrzeugen jede Menge Fahrerassistenzsysteme, die unabhängig vom Fahrer eingreifen bzw. auf die er sich schon heute verlassen muss, seien es Nothalteassistenten oder Bremsassistenten. Grundsätzlich fällt auch hier die Haftung auf den Menschen zurück, der sie einsetzt. Nach § 7 der StVG gilt die Gefährdungshaftung. Danach haftet ein Fahrzeughalter auch ohne Verschulden, denn er nutzt eine besondere Gefahrenquelle.

Als sicher gilt hingegen, dass die steigende Nutzung von Assistenzsystemen sich auch auf die Kfz-Versicherung auswirken wird.
 

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