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Fahrzeuge

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ich will ein neues Auto kaufen, das ist aber gar nicht zugelassen. Wie bekomme ich es zu mir nach Hause? Gelten rote Nummernschilder auch im Ausland? Und darf ich mein Kurzzeitkennzeichen eigentlich einfach an meinen Oldie klemmen, wenn ich am Wochenende mal eine kleine Ausfahrt machen will? Wir bringen Licht ins Dunkel des Kennzeichen-Dschungels.

Welche Arten von Überführungskennzeichen gibt es?

Kurzzeitkennzeichen (auch gelbes Kennzeichen)

Die Nutzungsdauer wird auf einem gelben Feld am rechten Rand angezeigt und es gilt für 5-Tage, deswegen nennt man diese Nummernschilder auch Kurzzeit- oder 5-Tageskennzeichen. Es wird von der örtlichen Zulassungsstelle an Privatpersonen zur Überführung aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge innerhalb Deutschlands ausgegeben. Der wichtigste Unterschied zu den früheren roten Nummern: das Kurzzeitkennzeichen ist an dieses Kfz und eine gültige Hauptuntersuchung gebunden.

Rotes Kennzeichen (auch rotes Nummernschild)

Das Rote Kennzeichen hat tatsächlich rote Schrift auf weißem Grund und ist seit Einführung des gelben Kennzeichens (für Privatleute) dem gewerblichen Bereich vorbehalten. Dieser nutzt die roten Kennzeichen für Probe- oder Testfahrten. Der Unterschied zu den gelben Kurzzeitkennzeichen: die Nummern sind auf den Händler nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug bezogen.

Grünes Kennzeichen

Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind können ein grünes Kennzeichen (grüne Schrift auf weißem Grund) erhalten. Ob ein Fahrzeug unter die Steuerbefreiung fällt entscheidet allerdings nicht die Zulassungsstelle, sondern das Finanzamt. Eine Befreiung von der Kfz-Steuer können nicht nur Besitzer von land- oder forstwirtschaftlichen Maschinen, sondern auch mildtätige Organisationen, Schausteller oder Vereine beantragen. Umgekehrt erhält nicht jedes Fahrzeug, das von der Steuer befreit ist, automatisch ein grünes Kennzeichen, da mit dem Kennzeichen und der Steuerbefreiung strenge Auflagen verbunden sind.

Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen kann zwei Fahrzeugen zugeteilt werden, es darf jedoch nur an einem der beiden verwendet werden. Die beiden Fahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugklasse angehören, damit ist die Nutzung am eigenen PKW oder wahlweise dem Motorrad ausgeschlossen.

Tageszulassung

Im Zusammenhang mit Tageszulassungen wird häufig auch ein "Tageskennzeichen" erwähnt. Dabei handelt es sich streng genommen aber nicht um ein spezielles Kennzeichen, sondern um ein Verfahren der Autohändler. Sie lassen einen Neuwagen für einen Tag zu, ohne ihn tatsächlich im Straßenverkehr zu bewegen. Danach können Sie ihn mit höheren Rabatten verkaufen.

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Das gelbe Überführungskennzeichen für Privatpersonen erkennt man am gelb hinterlegten Feld auf der rechten Seite. Hier ist die Gültigkeitsdauer abzulesen.

Die sogenannten roten Nummern bzw. das grüne Kennzeichen unterscheiden sich von ihm dadurch, dass die Buchstaben oder Zahlen in der jeweiligen Farbe (rot oder grün) auf weißem Hintergrund aufgebracht sind.

Welche Fahrzeuge können ein Kfz-Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Ein Kurzzeitkennzeichen kann grundsätzlich für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug beantragt werden. Als zulassungspflichtig anzusehen sind alle Fahrzeuge, die einem durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung genehmigten Typ entsprechen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h. Folgende Fahrzeuge fallen darunter:

  • Autos, PKWs und Anhänger (bspw. Wohnwagen)
  • Motorräder, Mofas oder Motorroller (amtlich als Leicht-, Klein- und Krafträder bezeichnet, mit mehr als 50cm3 Hubraum oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h)
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsfahrzeuge
  • Oldtimer

Gültigkeit

Kurzzeitkennzeichen gelten inklusive dem Tag der Ausstellung maximal für 5 Tage. Aus diesem Grund nennt man es 5- Tageskennzeichen oder kurz- Tageskennzeichen.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gebühren für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens liegen bei rund 13 €. Die Preise können je nach Zulassungsstelle variieren und sind daher nur grobe Richtwerte. Erfragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle die genauen Kosten.

Weitere Kosten:

  • Zwischen 30 - 160 EUR für die eVB-Nummer, je nach Versicherungsumfang (bei der Versicherung)
  • Ca. 20 EUR (je nach Anbieter) für die Prägung der Kfz-Schilder

Insgesamt sollten Sie mit Kosten zwischen ca. 60 und 200 EUR rechnen.

Expertentipp:

Wird ein Kurzzeitkennzeichen genutzt und das Fahrzeug danach bei der Helvetia versichert, so wird dem Kunden die Prämie für das Kurzzeitkennzeichen erlassen.

Wo kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragt man in der Regel bei der Zulassungsstelle am Heimatort. Seit im April 2015 das sogenannte Gelbe Kennzeichen für private Überführungsfahrten eingeführt wurde, kann man Kurzzeitkennzeichen auch online am Standort des Fahrzeugs beantragen. Es handelt sich meist um Komplettpakete, die in der Regel dann aber auch teurer sind.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens?

Bei Privatpersonen:

  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • eVB-Nr. (Deckungskarte Ihrer Kfz-Versicherung, früher Doppelkarte)

Bei Beantragung durch den Händler:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • eVB-Nummer (früher Versicherungs-Doppelkarte)
  • zusätzlich: Vollmacht für Überführungskennzeichen (fallsim Auftrag gehandelt wird)
  • zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister bzw.Gewerbeanmeldung

Kurzzeitkennzeichen-Versicherung und eVB-Nummer

Kfz-Haftpflicht für Kurzzeitkennzeichen

Jedes zulassungspflichtige Kraftfahrzeug muss bei Fahrten auf deutschen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen. Auch bei kurzen Strecken, Werkstattfahrten oder dem Kauf ist eine Kfz-Versicherung daher obligatorisch. Sie zahlt Schäden, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Die Entscheidung, ob weitere Versicherungsleistungen wie eine Teil- oder Vollkasko hinzukommen, liegt beim Fahrzeughalter.

Kaskoversicherung: Teilkasko- und /oder Vollkasko

Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen muss man in der Regel beim Versicherungsunternehmen extra beantragen. Sie lohnt sich nur bei Kauf und Überführung eines Neu- und / oder Premium-Fahrzeugs. Hier ist das Risiko eines hohen Schadens finanziell besonders schmerzhaft. Beim Gebrauchtwagenkauf wäre die Prämie der Vollkaskoversicherung in Verbindung mit der kurzen Gültigkeit unverhältnismäßig hoch.

Expertentipp:

Beantragen Sie die Versicherung für ein Überführungskennzeichen bei der Versicherung, bei der Sie das Fahrzeug nach der Zulassung versichern möchten. Die Kosten werden dann in der Regel mit dem neuen Versicherungsvertrag verrechnet.

Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV: Wann ist es erlaubt?

Überführungen ohne gültige Hauptuntersuchung sind heute nur noch in sehr engen Grenzen möglich. Und zwar dann, wenn man ein Fahrzeug ohne HU bei TÜV oder DEKRA vorfahren möchte, um eben die HU durchzuführen. Die Fahrten sind in einem festgelegten Bezirk möglich. Grundsätzlich gilt dann der kürzeste Weg innerhalb des Zulassungsbezirks.

Kann ich ein rotes Kennzeichen ausleihen?

Die Nutzung von roten Nummernschildern für Wochenend-Ausfahrten mit dem Oldie oder eine kleine Spazierfahrt ist nicht mehr erlaubt. Rote Nummern sind generell dem gewerblichen Bereich vorbehalten. Auch wenn man zufällig einen Autohändler oder Werkstattbesitzer im Freundeskreis hat, kann man sich die roten Kennzeichen nicht für Überführungsfahrten ausleihen. Bei Missbrauch droht dem Gewerbetreibenden der Verlust der Erlaubnis und die Bußgelder bei Missbrauch sind relativ hoch. Sie liegen bei rund 50 EUR oder auch im Punktebereich.

Überführungskennzeichen: Auto vom oder ins Ausland überführen

Wer ein Fahrzeug im Ausland erwirbt bzw. dorthin überführt oder verkauft sollte auf Nummer sicher gehen und ein Ausfuhrkennzeichen zur Überführung beantragen. Es ist am roten Rand auf der rechten Seite des Schildes zu erkennen. Die Beantragung dieser Zollimport- oder Export-Kennzeichen gestaltet sich zeitlich etwas aufwändiger und kostet mehr als normale Überführungskennzeichen. Deswegen empfiehlt es sich mit einem ortsansässigen Vertragspartner zusammenzuarbeiten. Die Schilder sind mindestens 15 Tage und maximal ein Jahr gültig.  

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Das Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen wird für Überführungen vom oder ins Ausland benötigt. Man erkennt es am rot hinterlegten Feld am rechten Rand, auf dem die Gültigkeitsdauer angezeigt wird. Sie liegt zwischen einigen Tagen und 12 Monaten.

Expertentipp:

Die Nutzung der Kennzeichen ist zwar nicht offiziell auf Deutschland beschränkt, aber sie kann im Ausland problematisch werden. Einige Nachbarländer wie Österreich, Italien oder Dänemark tolerieren die Nutzung von Fahrzeugen mit den Kurzzeitkennzeichen auf ihren Straßen, aber es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Das bedeutet für Privatpersonen, dass Polizeibeamte der jeweiligen Länder die Fahrzeuge im Ausland festsetzen können. Deswegen besser mit einem Partner vor Ort zusammenarbeiten oder Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen nutzen.

Muss ich das Kurzzeitkennzeichen abmelden oder zurückschicken?

Nein, nach dem Ablauf der 5-Tages-Frist ist es automatisch abgelaufen. Die Schilder müssen auch nicht an die Zulassung zurückgesendet werden.

Ist eine Fernzulassung möglich?

Einfach die roten Nummernschilder in den Koffer zu packen und ins Ausland zu fliegen, die Nummern dort anzubringen und wieder nach Hause zu fahren, wird rein rechtlich als "Fernzulassung" gesehen und bedeutet Ärger. Die Vorgehensweise ist nicht nur unzulässig, sie ist sogar ein Straftatbestand.

FAZIT:

Kurzzeitkennzeichen sind Überführungskennzeichen für Privatpersonen, die an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind und für den Zeitraum von 5-Tagen gelten. Nach Ablauf der Frist werden sie automatisch ungültig. Sie gelten für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge innerhalb Deutschlands mit einer HU. Fahrten ohne HU sind nur bis zur nächstgelegenen Zulassungsstelle erlaubt. Für eine Fahrzeugüberführung vom oder ins Ausland sind Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.


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