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Wer ist versichert? Tierhalterhaftpflicht für Besitzer kleiner und großer Tiere

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Schäden, die durch das eigene Haustier verursacht werden, durch den Tierhalter ersetzt werden müssen. Beschädigungen durch Kleintiere wie Nager und Katzen sind direkt in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für Hunde und Pferde wird jedoch eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht benötigt, da diese, statistisch betrachtet, höhere Schäden verursachen als beispielsweise Katzen, Fische oder Reptilien.

Aus diesem Grund bietet Helvetia zwei verschiedene Tarife der Haftpflicht für Tierhalter an: die Hundehalterhaftpflicht, oftmals auch als Hundehaftpflicht bezeichnet, und die Pferdehalterhaftpflicht, oftmals auch als Pferdehaftpflicht bezeichnet. Während unsere Hundehalterhaftpflicht mit wenigen Klicks online abgeschlossen werden kann, steht Ihnen für den Abschluss der Pferdehaftpflicht eine offline-Lösung bei einer unserer Agenturen zur Verfügung. Überzeugen Sie sich von attraktiven Vorteilen im Vergleich zu anderen Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen.

Tierhalterhaftpflicht für Hunde

Die Tierhalterhaftpflicht für Hunde ist eine Versicherung, die Hundebesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die ihre ihre Tiere verursachen können. Sie deckt Schäden ab, die ein Hund an Personen oder Sachen verursacht hat. Dies kann beispielsweise ein Biss des Hundes oder Schäden an fremdem Eigentum sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Arztrechnungen, Reparaturen oder Schadensersatzforderungen, die aus solchen Vorfällen resultieren können.

In vielen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflicht für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Besitzer von sog. Listenhunden. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber, wo die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist.

Tierhalterhaftpflicht für Pferde

Die Tierhalterhaftpflicht für Pferde deckt, ähnlich wie die Hundehaftpflichtversicherung, Schäden ab, die ein Pferd an Personen oder Eigentum verursacht. Dies kann durch Beißen, Treten oder Weglaufen des Pferdes geschehen. Die Versicherung sichert in der Regel auch Schäden ab, die während des Reitens oder bei anderen Aktivitäten mit dem Pferd entstehen können. Da Pferde aufgrund ihrer Größe und Kraft potenziell größere Schäden verursachen können, ist eine Haftpflicht für Pferdehalter sinnvoll, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um einen umfassenden Überblick über die Leistungen und Vorteile zu erhalten. Wir beraten Sie zuverlässig und garantieren einen Top Kosten-Nutzen-Faktor für Sie als Pferdehalter.

Die wichtigsten Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung

Die Helvetia Tierhalterhaftpflicht-Versicherung stellt Ihnen jeweils Versicherungsschutz für Hundebesitzer sowie für Pferdebesitzer – mit verschiedenen Versicherungssummen – zur Verfügung. Diese enthalten an die Tiere angepasste Leistungen, die Ihnen als Halter Entspannung beim täglichen Umgang verschaffen.

Leistungsbeispiele der Tierhaftpflichtversicherung

Zum finanziellen Schutz eines Tierhalters deckt die sogenannte Tierhalterhaftpflicht-Versicherung Ansprüche aus Schäden, die das versicherte Tier verursacht. Dieser Versicherungsschutz ist sinnvoll, da der Halter laut Gesetz für alle Schäden in vollem Umfang haftet (§ 833 BGB). Insbesondere gilt dies auch für Versicherungsfälle, die das Tier ohne Verschulden des Tierbesitzers verursacht.

Ein Hund sitzt beim Tierarzt und wird von diesem begutachtet. Im Hintergrund ist seine Besitzerin zu sehen.
…und was ist mit der Tierkranken­versicherung?
Möchten Sie Ihr Tier nicht nur gegen haftpflichtrechtliche Ansprüche absichern, sondern ihm auch im Krankheitsfall die beste Versorgung ermöglichen?

Häufige Fragen zur Tierhalter­haftpflicht