Gut zu wissen
Gemäss Artikel 26 BVV2 (Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) kann die Vorsorgeeinrichtung den Anspruch auf Invalidenleistung bis zur Erschöpfung des Taggeldanspruchs aufschieben (Wartefrist 24 anstatt 12 Monate), wenn:
- der Versicherte anstelle des vollen Lohnes Taggelder der Krankenversicherung erhält, die mindestens 80% des entgangenen Lohnes betragen, und
- die Taggeldversicherung vom Arbeitgeber mindestens zur Hälfte mitfinanziert wurde.
Bei der BVG-koordinierten Lösung besteht der Anspruch auf 730 Taggelder pro Leistungsfall, abzüglich der Wartefrist. Es ist empfehlenswert die Leistungen mit denjenigen Ihrer beruflichen Vorsorge (BVG) zu koordinieren. Kostenseitig können Sie dadurch Prämienvorteile realisieren und im Versicherungsfall werden die Leistungen abgestimmt erbracht.