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Wasserschaden: Welche Versicherung ist zuständig und wie verhalte ich mich richtig?

Boden, Mobiliar, Technik – bei einem Rohrbruch oder einem beschädigten Wasseranschluss der Waschmaschine sind fast keine Ihrer Hausratgegenstände mehr vor dem flutenden Leitungswasser sicher.
Es ist ein mit Wasser geflutetes Haus zu sehen. Auf dem Wasser treiben eine Kommode und eine Vase.

Ihren Teppich können Sie nach einem Wasserschaden womöglich entsorgen und auch Ihr Laptop ist vermutlich ein Fall für den Elektroschrott. Ein Wasserschaden im Gebäude bzw. in der Wohnung führt so schnell zu einem finanziellen Fiasko – zumindest dann, wenn Sie bei einem Rohrbruch keine Versicherung haben, die Ihnen den Schaden entsprechend erstattet.

Ein Rohrbruch Ihrer Wasserversorgung oder Heizung und ein dadurch entstehender Wasserschaden am Hausrat gehört in Deutschland zu einer der häufigsten Schadenmeldungen. Kosten für solche Versicherungsfälle summieren sich hier zu Lande auf mehrere Milliarden jährlich. Dabei muss Ihnen das Wasser nicht mal wortwörtlich »bis zum Hals stehen« – auch geringe Mengen von austretendem Leitungswasser können bereits großen Schaden anrichten. 

In diesem Artikel erfahren Sie, wann bei Wasserschaden welche Versicherung greift und wie Sie sich als betroffene Person richtig verhalten, um den Schaden von Ihrer Versicherung reibungslos erstattet zu bekommen bzw. drohende Folgeschäden aufgrund des Wasserschadens zu minimieren.

Im Ratgeber haben wir Ihnen hilfreiche Informationen zusammengestellt, in welchen Fällen welche Versicherung für einen Wasserschaden aufkommt und wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten. Auf unserer Produktseite finden Sie weitere Informationen zur Hausratversicherung.

Was denken Sie?

Ein Rohrbruch bei Ihnen verursacht einen Wasserschaden bei Ihrem Nachbarn: Zahlt Ihre Hausratversicherung den Schaden?

Kostenübernahme bei Wasserschaden von Fall zu Fall unterschiedlich

Bei einem Wasserschaden eine Versicherung zu haben, die für die Kosten der durch Leitungswasser beschädigten Hausrat Gegenstände aufkommt, erspart Ihnen im Schadenfall ohne Frage einen größeren finanziellen Verlust.

Doch wann zahlt bei einem Wasserschaden die Versicherung überhaupt? Ein Wasserschaden liegt für die Versicherung dann vor, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig an einer dafür nicht konzipierten Stelle austritt und dieser Schaden unbeabsichtigt auftritt (also z.B. durch technische Defekte oder Bruch des Rohrsystems innerhalb des Gebäudes). 

Für Versicherungen ist Wasserschaden dabei jedoch nicht gleich Wasserschaden. In manchen Fällen kommt so Ihre Hausratversicherung bei Wasserschäden auf, in anderen Fällen greift eine Gebäudeversicherung und in wieder anderen Fällen schützt die Haftpflichtversicherung bei Wasserschäden. Um zu beantworten, wann welche Versicherung greift, müssen dabei Ursache und Ort des Wasserschadens berücksichtigt werden. 

Im Helvetia-Ratgeber erfahren Sie, in welchen Schadenfällen die Versicherung für die zu Schaden gekommenen Hausrat-Gegenstände in Ihrer Wohnung bzw. für Schäden an Ihrem Gebäude aufkommt. 

 

In diesen Fällen zahlt Ihre Hausratversicherung für den Wasserschaden

Eine Hausratversicherung greift bei einem Wasserschaden, der die im Gebäude oder in der Wohnung befindlichen Gegenstände bzw. das Mobiliar betrifft. Hierzu zählen zum Beispiel Ihr Wohnzimmerteppich, Elektronikgeräte, Ihr teures Sofa im Wohnzimmer oder auch Textilien. Ein Wasserschaden durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser am Hausrat ist aber nur dann versichert, wenn er in der eigenen Wohnung bzw. dem eigenen Wohngebäude durch Frost oder sonstigen Bruch an Rohren oder Bestandteilen der Wasserversorgung zurückzuführen ist. 

Folgende Anlagen und Bestandteile können betroffen sein:

  • Zu- oder Ableitungsrohre im Haus (Rohrbruch) und damit verbundenen Schläuche im Wohngebäude
  • Wasserzufuhr zu Klimaanlagen und Wärmepumpenheizungen im Haus
  • Beschädigte Zuflüsse von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, etc.

Nicht alle Wasserschäden an Ihrem Hausrat sind durch die Versicherung gedeckt. In folgenden Schadensfällen kommt zumindest die Hausratversicherung nicht für den Wasserschaden auf:

  • Schäden am Hausrat durch gestiegenes Grundwasser
  • Schäden am Hausrat durch Einregnen (z.B. durch ein offenes Fenster)
  • Schäden am Gebäude selbst oder an im Gebäude integrierten Installationen
  • Schäden am Hausrat, die nicht innerhalb, sondern außerhalb der Wohnung durch einen Wasserschaden verursacht werden
  • Schäden am Hausrat durch Reinigungswasser 
  • Schäden durch Rückstau in der Kanalisation 

Neben dem Versicherungsfall eines Wasserschadens am Hausrat greift Ihre Hausratversicherung im Übrigen auch bei vielen weiteren Schadensfällen, wie z.B. bei Einbrüchen, Diebstahl, Raub, Vandalismus, Brand, Sturm oder Blitzschlag. Erfahren Sie hier mehr zu den Risiken einer Hausratversicherung.

Sie möchten Ihren Hausrat bestmöglich absichern?

Wann übernimmt die Gebäudeversicherung den Wasserschaden?

Sollten die zuvor genannten Umstände des Wasserschadens nicht in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen, ist möglicherweise die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese kommt für Schäden auf, die am Gebäude selbst (z.B. Boden, Wände) bzw. an festen Bestandteilen des Gebäudes verursacht werden, z.B. durch den Austritt von Wasser aus schadhaften Heizungs- bzw. Sanitäranlagen. Die Wohngebäudeversicherung greift demnach bei Schäden an der Gebäudesubstanz, nicht jedoch bei Schäden an der Einrichtung oder sonstigem Mobiliar. 

Damit bei Wasserschäden die Gebäudeversicherung bzw. deren Versicherungsschutz greift, muss es sich bei dem beschädigten Gebäude jedoch um ein tatsächlich genutztes und nicht leerstehendes Wohnhaus handeln. Wasserschäden an Rohbauten fallen so z.B. nicht unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Auch selten genutzte, dauerhaft unbewohnte Gebäude sind möglicherweise nicht versichert. Im Fall einer langen Abwesenheit müssen Verbraucher so z.B. gewissen Pflichten nachgekommen sein, um mit der Gebäudeversicherung bei Wasserschaden tatsächlich einen Anspruch auf Erstattung bei Ihrem Versicherer zu haben. Hierzu müssen Eigentümer und Vermieter beispielsweise regelmäßig alle wasserführenden Anlagen Instand halten – vor allem in der kalten Jahreszeit.

Sind die Umstände für eine Erstattung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegeben, kommt bei Wasserschäden die Versicherung unter anderem für Kosten zur Beseitigung der Schadensursache, für Aufräumarbeiten und notwendige Reparaturen, aber auch für weitere Folgeschäden aufgrund des Wasserschadens auf. 

Was passiert bei einem Wasserschaden am Hausrat durch Unwetter?

Über einem Haus, das im Wasser steht, sind ein Wassertropfen und eine Gewitterwolke mit Blitz als Symbole für einen Wasserschaden durch Unwetter zu sehen

Wasserschäden können zum einen durch Leitungswasser, aber auch durch Naturkatastrophen, wie z.B. Überschwemmung, Hochwasser oder extreme Stürme mit Starkregen, verursacht werden. Damit bei einem solchen Wasserschaden die Versicherung greift, können Sie sich in Ihrer Hausratversicherung für Wasserschäden, die auf solche Elementarschäden zurückzuführen ist, zusätzlich absichern. Auch bei der Gebäudeversicherung ist ein Wasserschaden, der durch Naturkatastrophen ausgelöst wird, nicht automatisch enthalten.

Mit der optionalen Elementarversicherung sichern Sie sich also gegen Elementarschäden ab, die durch Unwetter, Überschwemmungen oder auch Erdrutsche und Lawinen ausgelöst wurden. 

Vorgehen bei Wasserschaden: Versicherung informieren & Schaden dokumentieren

Ist das Unerwünschte eingetreten und ein Rohrbruch hat Ihre Wohnung unter Wasser gesetzt, heißt es Ruhe bewahren und die richtigen Maßnahmen einleiten. Um bei der Gebäude- bzw. Hausratversicherung bei Wasserschaden eine schnelle und erfolgreiche Schadensregulierung einzuleiten, sollten Sie nach dem Beauftragen eines Fachhandwerkers zusätzlich sämtliche Schäden durch Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven dokumentieren. Hierzu zählen nicht nur Einzelfotos beschädigter Hausratgegenstände, sondern auch Totalaufnahmen von beschädigten Räumen bzw. Bereichen des Wohngebäudes.

Treffen Sie anschließend alle nötigen Maßnahmen, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Dazu kann unter anderem Folgendes zählen: 

  • Schließen Sie alle Wasserleitungen und Wasserhähne (evtl. inklusive Haupthahn).
  • Schalten Sie die Stromzufuhr für die relevanten / betroffenen Wohnbereiche ab.
  • Sichern Sie alle beweglichen Hausratgegenstände vor dem Wasser und bringen Sie diese in einen trockenen Bereich.
  • Identifizieren Sie die Quelle bzw. das Leck des austretenden Leitungswassers – falls nötig, kontaktieren Sie hierfür einen Spezialisten.
  • Sofern möglich, entfernen Sie das Wasser aus den betroffenen Bereichen.
  • Bei großen Wassermassen: Rufen Sie den Sanitärnotdienst bzw. die Feuerwehr zum Abpumpen des Wassers.

Um bei der Versicherung eine Schadensregulierung einzuleiten, sind Sie verpflichtet, den Schaden umgehend beim Versicherer zu melden. Wird in einem späteren Gutachten festgestellt, dass Sie dieser Pflicht zu spät nachgekommen sind oder Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, zahlt die Versicherung womöglich nicht für den entstandenen Schaden. 

Bei Ihrer Helvetia-Versicherung ist eine Schadensmeldung einfach und schnell über das Online-Schadensformular möglich. Listen Sie einfach die beschädigten Hausratgegenstände auf und reichen Sie die dokumentierten Fotos sowie alle verfügbaren Kaufbelege ein.

Schadensregulierung bei Wasserschaden an Hausrat & Co. 

Wie schnell nach dem Wasserschaden Ihre Versicherung die Schadensregulierung abwickeln kann, hängt davon ab, wie detailliert und umgehend die Schadenmeldung durch den Versicherten erfolgt. Zudem ist die Dauer der Schadensregulierung auch vom individuellen Versicherungsfall und vom Umfang des Reparaturaufwandes und vom Gesamtschaden abhängig. Vom Wasser beschädigter Hausrat muss zudem bis zum Zeitpunkt der Erstattung aufbewahrt werden.

Neben dem eigentlichen Wasserschaden an Gegenständen oder am Wohngebäude zahlt die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung im Übrigen unter Umständen auch für darüberhinausgehende Kosten. Hierzu zählen zum Beispiel Hotelkosten, sofern Ihr Wohngebäude in Folge des Wasserschadens vorrübergehend unbewohnbar ist. Im Family-Tarif unserer Helvetia Wohngebäudeversicherung erstatten wir Ihrer Familie sogar bis zu 150 Euro Hotelkosten pro Tag für einen auf Monate begrenzten Zeitraum. Neben Hotelkosten können eventuell aber auch pauschal Arbeitsstunden, welche in notwendigen Aufräumarbeiten für den Versicherten anfallen, erstattet werden. 

Übernimmt die Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung die Folgeschäden eines Wasserschadens?

Ja, die Gebäudeversicherung deckt bei Wasserschaden auch jene Folgeschäden ab, die eindeutig auf den Vorfall zurückzuführen sind. Löst ein Wasserschaden in Ihrem Wohngebäude z.B. einen Kurzschluss aus, der wiederum einen Brand verursacht, so deckt die Wohngebäudeversicherung die dabei entstandenen Schäden. Ein anderer denkbarer Folgeschaden ist z.B. Schimmelbildung in Ihrer Wohnung. Denken Sie jedoch daran, auch die Folgeschäden von einem Wasserschaden der Versicherung möglichst umgehend zu melden und die beschädigten Bereiche bzw. Gegenstände entsprechend mit Fotos zu dokumentieren.

Bei Mietern kommt im Falle eines Wasserschadens die Gebäudeversicherung des Vermieters für Folgeschäden auf. Entstehen für den Mieter aufgrund des Wasserschadens erhebliche Einschränkungen in der Wohnqualität, ist übrigens auch eine vorrübergehende Mietminderung durch den Vermieter denkbar. Eine Mietminderung gibt es jedoch nur, wenn der Wasserschaden nicht eigenverursacht bzw. fahrlässig verursacht wurde.

Die passende Wasserschaden-Versicherung für jede Wohnsituation

Zwischen einem Mehrfamilienhaus und einem Einfamilienhaus, die im Wasser stehen, ist ein Schutzwappen abgebildet

Wann bei Wasserschaden welche Versicherung greift, hängt zusammenfassend von Ort und Auslöser bzw. Ursache des Wasserschadens ab:

1. Leitungswasserschaden, der auf einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser zurückzuführen ist:

  • Hausratversicherung: Wasserschaden an Mobiliar und Gegenständen im Hausrat
  • Private Haftpflichtversicherung für eventuellen Regress der Wasserschadenkosten, der von einer dritten Person (z.B. vom Nachbarn) verursacht wurde
  • Gebäudeversicherung: Wasserschaden unmittelbar am Gebäude, bzw. an fest verbauten Installationen oder Parkettboden

2. Elementarschäden: Wasserschaden, der auf Naturkatastrophen bzw. Unwettererscheinungen als Ursache zurückzuführen ist (Hochwasser, Überschwemmung, etc.):

Den umfassendsten und besten Schutz vor Wasserschäden erreichen Verbraucher demnach mit einer Kombination aller dargestellten Versicherungen. Egal ob Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung – Helvetia bietet Ihnen hierfür leistungsstarke Tarife und einen optimalen Schutz im Falle eines Schadens. Nutzen Sie gern die Möglichkeit eines kostenlosen Beratungstermins, um individuell auf Sie und Ihre Lebensumstände zugeschnittene Prämien zu bestimmen.

Hausrat & Wohngebäude

Sichern Sie jetzt Ihren Hausrat und Ihr Wohngebäude optimal gegen Wasserschäden ab

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