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Was ist zu tun im Schadenfall?

Grundsätzlich gilt: Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

1. Güter/Verpackungen sind vor Bestätigung der Übernahme auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen.

2. Fehlmengen und Schäden sind am Übernahmeschein/Frachtbrief im Zuge der Unterschrift (Quittierung) zu vermerken.

  • Konkrete Angaben sind notwendig z.B.: 2 Stück fehlen, Karton eingedrückt, vernässt etc.
  • Ein bloßer Vermerk „mit Vorbehalt“ ist rechtlich wirkungslos
  • Dokumentation des Schadens mit Fotos
  • Ware und Verpackung aufbewahren

3. Der Inhalt äußerlich unbeschädigter Sendungen ist unverzüglich nach Übernahme zu prüfen.

4. Schäden sind unverzüglich schriftlich zu melden.

  • dem Zusteller (z.B. Frachtführer, Spedition...) *Mustertext für die Haftbarhaltung (siehe unten)
  • dem Geschäfts-/Vertragspartner
  • dem Versicherer

5. Die Reklamationsfristen des Zustellers sind einzuhalten.

6. Maßnahmen zur Minderung entstandener und zur Vermeidung weiterer Schäden sind zu ergreifen.

7. Schäden durch Diebstahl, Raub und Feuer sind unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde anzuzeigen.

* Um die Ersatzansprüche gegen Dritte sicherzustellen, ist bei Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich ein entsprechendes Schreiben (Mustertext für die Haftbarhaltung) an das Transportunternehmen zu übersenden:

Adressat: (z.B. an):

  • Frachtführer oder Spediteur
  • Paketdienst/Post
  • Lagerhalter
  • Eisenbahn

Betreff:
Schäden an der Sendung (Bezeichnung der Lieferung z.B.: Sendungsnummer)

Die nachfolgend bezeichnete Sendung ist von uns unbeanstandet abgenommen worden, da äußerlich keine Schäden erkennbar waren. Beim Öffnen hat sich jedoch herausgestellt, dass der Inhalt während der Beförderung beschädigt und/oder gestohlen wurde. Wir ersuchen daher um unverzügliche Schadenbesichtigung.

Angaben zur Sendung:

  • Absendeort
  • Auslieferungsort
  • Derzeitiger Aufbewahrungsort
  • Eingangsdatum bei uns
  • Anzahl der Kolli
  • Bezeichnung der Güter
  • Zeugen
  • Kurzbeschreibung des Schadens (z.B. Bruch, Vernässung, Fehlmenge etc.);

Wir halten Sie in vollem Umfang haftbar.