Unter den Kategorien a) – c) haben wir die Personen vollständig aufgeführt, welche Begünstigte einer Hinterlassenenleistung sein können; andere Personen können nicht berücksichtigt werden. Zudem können nur Personen begünstigt werden, die sich in derselben Kategorie befinden. Bei Personen, die eine Ehegattenrente beziehen, und bei geschiedenen Ehegatten gelten zusätzliche Einschränkungen. Bitte lesen Sie deshalb Ihr gültiges Reglement.