*Pflichtfelder
Hinweis: Zum Zeitpunkt des Todes einer versicherten Person dürfen beide Lebenspartner weder verheiratet sein noch sich in einer anderen Lebenspartnerschaft befinden.
Hinweis: Dieses Formular muss vor der vollständigen Pensionierung eingereicht werden.
Lebenspartner/-in
Bitte geben Sie die von Ihrer eigenen Adresse abweichende Adresse der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners an.
Anspruch auf eine Lebenspartnerrente hat der überlebende Lebenspartner (des anderen oder des gleichen Geschlechts) einer versicherten Person. Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit ein Rentenanspruch zustande kommt:
Die Vorsorgesituation verändert sich durch den Antrag auf eine Lebenspartnerrente. Wir empfehlen Ihnen – unabhängig vom weiteren Prozess, der bei der beruflichen Vorsorge durch diesen Antrag ausgelöst wird – eine persönliche Beratung. Diese können Sie unter Telefonnummer 058 280 1000 oder www.helvetia.ch/beratung für sich und Ihre/n Partner/in vereinbaren.
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Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet: Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter www.helvetia.ch/datenschutz).
Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet: Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter dem Stichwort Datenschutz auf www.swisscanto-stiftungen.ch.
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Ihre Anmeldung für eine Lebenspartnerrente werden wir schriftlich bestätigen. Erhalten Sie innert 30 Tagen nach Versand Ihrer Anmeldung für eine Lebenspartnerrente keine schriftliche Eingangsbestätigung, so wenden Sie sich bitte an uns.
Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung für eine Lebenspartnerrente die reglementarische Anspruchsberechtigung eines allfällig versicherten Todesfallkapitals bzw. einer Beitragsrückgewähr nicht verändert. Falls Sie zusätzlich eine Änderung der Begünstigtenordnung wünschen, reichen Sie uns bitte zusätzlich das Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» ein.
Die Auflösung des gemeinsamen Haushaltes oder die Beendigung der Lebenspartnerschaft mit Ihrem genannten Lebenspartner ist uns zeitnah mit dem Formular «Auflösung Lebenspartnerschaft» mitzuteilen.
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