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Helvetia AutoCare – Leistungen hoch, Prämien runter!

Rechtzeitig zum diesjährigen Wechseltermin haben wir unsere Kfz-Versicherung Helvetia AutoCare neu überarbeitet und zahlreiche Verbesserungen vorgenommen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Interessentinnen und Interessenten von den Leistungen und Vorteilen von Helvetia zu überzeugen.

Lesedauer: 2 Min. 30 Sec.

Kfz_AutoCare

Helvetia AutoCare ist als Pkw-Versicherung längst etabliert. Aber auch Halter von Lkw, Krafträdern, Trikes, Quads, Leichtkrafträdern und Wohnmobilen können ihre Fahrzeuge mit diesem Tarif erstklassig versichern. Mit der neuesten Überarbeitung wird Helvetia AutoCare für alle jetzt sogar noch attraktiver.

Die bewährte Tarifstruktur, bestehend aus Basis- und Komfortschutz, bleibt ebenso unverändert wie die Möglichkeit, bedarfsgerecht Zusatzoptionen auszuwählen. Stattdessen haben wir die Tarifmerkmale anhand eigener Faktoren angepasst und aktuelle GDV-Empfehlungen berücksichtigt.
Was sich für Pkw ändert

Der überarbeitete Tarif beinhaltet jetzt einen stark verbesserten Schutzbrief und bietet damit noch mehr Sicherheiten unterwegs.

Neu sind:

  • Bessere Leistungen bei Soforthilfe am Schadenort:
    eine stark erhöhte Kostenerstattung (z. B. fürs Abschleppen zur nächsten Fachwerkstatt) und die Erweiterung der Definition "Panne" um entladene Batterien bei Elektrofahrzeugen
  • Verbesserte fahrzeugbezogene Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Tod:
    Erhöhung der Fahr-, Übernachtungs- und Versandkosten
  • Verbesserte personenbezogene Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Tod:
    Erhöhung der Transport-, Rücktransport- oder Rückholungskosten
  • Verbessertes Leistungsangebot im Ausland:
    verbessertes Dienstleistungsangebot und verbesserte Kostenübernahme

Außerdem wurde die Zweitwagen-Regelung überarbeitet:

Durch den Wegfall bisheriger Sonderregelungen ist die Zweitwagen-Regelung jetzt wesentlich leichter verständlich. Demnach können Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder und -roller, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw und Lieferwagen im Werkverkehr sowie landwirtschaftliche Zugmaschinen zukünftig in die gleiche Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens (maximal in SF-Klasse 5) eingestuft werden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Erstwagen mindestens in der SF-Klasse 1 bei Helvetia versichert ist oder spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit bei Helvetia versichert wird.

Die neue Tarifversion trennt bei der überarbeiteten Zweitwagen-Regelung zudem nicht mehr zwischen Privat- und Firmenkunden und sorgt auch sonst dafür, dass für alle berechtigten Fahrzeuge einheitliche Regelungen gelten.

Was sich für Krafträder ändert

Helvetia AutoCare für Krafträder wurde neu kalkuliert und ist jetzt mit deutlich reduzierten Prämien verfügbar. Auch hier gelten die Verbesserungen im Schutzbrief und bei der Zweitwagenregelung.

Außerdem neu:

  • Optionaler Einschluss einer GAP-Deckung für Vollkasko
  • Mitversicherung von Eigenschäden in der Kfz-Haftpflicht (bisher nur Pkw)
  • Neupreis- und Kaufpreisentschädigung bis 12 Monate nach Kauf des Fahrzeuges bei Totalschaden oder Totalentwendung

Was sich für Wohnmobile ändert

Auch für Wohnmobil-Halterinnen und -Halter hat die Neukalkulation deutlich reduzierte Prämien zur Folge. Außerdem wurde die Tarifierung vereinfacht: Während zuvor der nicht immer bekannte Neupreis des Wohnmobils herangezogen werden musste, erfolgt die Tarifierung jetzt unkompliziert nach Fahrzeugwert bzw. Kaufpreis.

Weiterhin neu:

  • Mitversicherung von Eigenschäden in Kfz-Haftpflicht (bisher nur Pkw)
  • Neupreis- und Kaufpreisentschädigung bis 12 Monate nach Kauf des Fahrzeuges bei Totalschaden oder Totalentwendung
  • Möglichkeit, den Fahrerschutz mitzuversichern
  • Optionaler Einschluss einer GAP-Deckung
  • Erhöhung der Zeichnungsgrenze für Wohnmobile auf 350.000 Euro
  • Vorteile der neuen Zweitwagenregelung sowie des verbesserten Autoschutzbriefes


Was sich für Lkw ändert

Durch die Neukalkulation haben sich auch für Lkw niedrigere Prämien ergeben. Dazu kommt ein verbesserter Schutzbrief im Werkverkehr sowie auch hier eine verbesserte Zweitwagenregelung.

Setzen Sie zum Wechseldatum auf Helvetia AutoCare und überzeugen Sie Neu- und Bestandskundinnen und -kunden gleichermaßen mit verbesserten Leistungen bei niedrigeren Prämien.