Der Schweizer Bundesrat hat per 01. Januar 2024 das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen mit der revidierten Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft gesetzt.
Neu sind ausländische Versicherungsbestände von Niederlassungen schweizerischer Versicherungsunternehmen im Ausland von der Sicherstellung durch ein gebundenes Vermögen ausgenommen. Dies betrifft auch die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, Frankfurt a. M., als ausländische Niederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, St. Gallen.
Die Sicherstellung der Versichertenansprüche durch die lokalen Vorschriften der Versicherungsaufsicht in den Ländern der ausländischen Niederlassungen sind davon nicht betroffen und gelten weiterhin.