Wer fremde Waren transportiert, der haftet. Als Frachtführer tragen Sie ein hohes Risiko, auch ohne Eigenverschulden. Trotz größter Sorgfalt können zum Beispiel Waren beim Be- oder Entladen beschädigt werden. Auch das Nichteinhalten von Lieferfristen, eine unzureichend gesicherte Ladung oder ein Diebstahl stellen jederzeit Gefahren dar und können hohe Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
Außerdem: Gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht bei innerdeutschen Transporten mit Fahrzeugen einschließlich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen eine gesetzliche Versicherungspflicht. Bei überschreiten der Gewichtsgrenze müssen Frachtführer ihre gesetzliche Haftung versichern.
Was kann schon passieren, fragen Sie sich? In diesen Fällen schützt die Frachtführerhaftpflicht-Versicherung von Helvetia: