Sie parkieren Ihr Auto, kommen vom Einkaufen zurück und bemerken, dass sich im Lack ein Kratzer befindet. Wer den Schaden verursacht hat, ist unklar – weit und breit ist niemand zu sehen. In diesem Fall sprechen Versicherungen von einem Parkschaden.
Verursachen hingegen Sie selbst beim Parkieren einen Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, dann handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um eine Kollision. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kommt diese für die verursachten Kosten auf.
Die Parkschadenversicherung ist ein Zusatz, den Sie in Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung integrieren können. Grundsätzlich muss der Schaden, den jemand anders an Ihrem Auto verschuldet hat, durch die Haftpflichtversicherung der Verursacherin oder des Verursachers übernommen werden. Ist diese Person jedoch unbekannt, kommt Ihre Parkschadenversicherung für die Kosten auf.
Eine Parkschadenversicherung ist vor allem für neue Autos sinnvoll, insbesondere dann, wenn das Fahrzeug geleast oder des Öfteren im öffentlichen Raum parkiert wird.
Grundsätzlich kommt für einen Schaden die Haftpflichtversicherung der Verursacherin oder des Verursachers auf. Ist jedoch nicht bekannt, wer für den Schaden verantwortlich ist, dann werden die Kosten von der Parkschadenversicherung übernommen.
Bemerken Sie an Ihrem Fahrzeug einen Parkschaden, melden Sie diesen so bald als möglich Ihrer Versicherung – online oder per Telefon.
In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von Gesetzes wegen obligatorisch. Die Autohaftpflicht schützt Sie finanziell vor Schäden, die Sie mit Ihrem Auto an anderen Objekten oder Personen verursachen.
Zur obligatorischen Haftpflicht empfehlen unsere Expertinnen und Experten, abhängig von Ihrem Fahrzeug, einen Teilkasko- oder Vollkaskoschutz. Unser Artikel erklärt den Unterschied.
Die Parkschadenversicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden.