Per 1. Januar 2026 hat der Bundesrat die Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.25% beschlossen.
Seit dem Jahr 2000 werden bei allen dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen Beiträge für den Sicherheitsfonds erhoben. Die Beitragssätze für das Jahr 2026 sind wie folgt festgesetzt worden:
Die Beiträge für das Jahr 2026 werden per 30. Juni 2027 fällig.