Benötigte Unterlagen:
- Amtlicher Todesschein
- Erbenverzeichnis
- Familienbüchlein/-schein resp. Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
Ergänzende Unterlagen, falls eine Begünstigung geprüft werden soll:
- für Personen, die vom Vorsorgenehmer in erheblichem Masse unterstützt worden sind
- für eine Person, die mit diesem in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat
- für eine Person, die für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen muss
- für volljährige Kinder bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die in Ausbildung sind (s. vorne): Bestätigung Lehranstalt