IDEA helvetia ist eine Schweizer Stiftung, die Personen und Institutionen bei konkreten Projekten in den Bereichen Mensch, Natur und Umwelt unterstützt.
Wälder leisten einen oft unterschätzten Beitrag zu unserem Schutz. Unsere Stiftung engagiert sich in der Pflege des Schutzwaldes in der ganzen Schweiz.
Wälder leisten einen oft unterschätzten Beitrag zu unserem Schutz. Unsere Stiftung engagiert sich in der Pflege des Schutzwaldes in der ganzen Schweiz.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag mittels offiziellem Formular per E-Mail (info.idea@helvetia.de) ein. Eine Zustellung per Post können wir leider nicht berücksichtigen.
Bitte reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig per E-Mail (info.idea@helvetia.de) ein. Der Stiftungsrat beurteilt die eingegangenen Anfragen viermal jährlich.
Welche Bereiche werden durch die Stiftung unterstützt?
Wir fördern einmalig konkrete Projekte zum Wohl des Menschen, der Umwelt und der Natur. Antragsteller sind meistens kleinere, gemeinnützige und private Organisationen und Einrichtungen, die dringend Unterstützung brauchen und selten im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Allgemeine Kinder- und Jugendarbeit
Förderung von beeinträchtigten Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen (bis 25 Jahre)
Kulturelle Projekte (z.B. Musik, Theater, Literatur, Kunst) unter aktiver Mitwirkung der jungen Generation
Spiel- und Freizeitaktivitäten, die körperliche und geistige Kompetenzen stärken
Sportevents für/von Kindern und Jugendlichen
Generationenübergreifende Projekte
Renaturierung und Wiederaufbau
Landschaftsschutz
Erhaltung, Vernetzung und Aufwertung von Ökosystemen
Artenförderung und Artenschutz
Stadtbegrünung und Stadtklima
Sensibilisierungsangebote in und mit der Natur
Schutzwald und nachhaltige Waldbewirtschaftung
Erhalt und Wiederherstellung von Natur- und Kulturlandschaften
Welche Auslagen übernimmt die Stiftung IDEA helvetia?
Wir finanzieren einzelne konkrete Ausgaben, welche im zu unterstützenden Projekt entstehen wie: Verpflegung, Unterkunft, Reise, Theaterkostüme, Bühnenbild, Spielgeräte, Sachpreise, Material, Bäume, Pflanzen usw.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 3.000 Euro.
Bis wann muss ich meinen Antrag einreichen?
Wir unterstützen ausschließlich fertig geplante Projekte, welche aber noch nicht realisiert wurden. Das bedeutet, dass Ihr Antrag rechtzeitig vor Beginn der Umsetzung dem Stiftungsrat vorgelegt werden muss. Bitte beachten Sie die Fristen auf unserer Homepage.
Was unterstützt IDEA helvetia nicht?
Aus- und Weiterbildungskosten
Auslagen und Honorare Erwachsener
Allgemeine Beiträge an den laufenden Betrieb einer Institution
Allgemeine Beiträge an andere Stiftungen und Institutionen
Bauliche Maßnahmen (Neu- und Umbauten)
Defizitgarantien oder Nachfinanzierungen
Klassisches Sportsponsoring
Projekte im Ausland
Politische oder primär religiös-weltanschauliche Projekte
Institutionen/Projekte, die bereits in den vorangegangenen 3 bis 4 Jahren unterstützt wurden
Welche Unterlagen müssen für eine Förderung eingereicht werden?
Das ausgefüllte Antragsformular ist das wichtigste Dokument für die Beurteilung Ihres Projekts und für den Förderentscheid. Um das Antragsverfahren möglichst effizient zu gestalten, bearbeiten wir nur vollständige Anträge, die rechtzeitig vor Abgabeschluss bei uns eingehen. Die Anträge müssen mittels offiziellem Formular per E-Mail eingereicht werden. Gleichzeitig müssen ein detailliertes Budget für das Projekt sowie (falls vorhanden) die Statuten eingereicht werden.
Der Antrag muss mittels offiziellem Formular per E-Mail eingereicht werden. Eine Zustellung per Post kann leider nicht berücksichtigt werden.
Sie wurden bereits durch die Stiftung IDEA helvetia unterstützt und möchten nochmals einen Antrag einreichen?
Institutionen, die bereits unterstützt wurden, können erst nach Ablauf von 3 bis 4 Jahren einen neuen Unterstützungsantrag einreichen. Damit möchte der Stiftungsrat sicherstellen, dass die Förderung möglichst vielfältig ist.
Wen kann ich kontaktieren, wenn ich Fragen habe?
Wenn Ihre Frage durch die FAQs nicht beantwortet wird, senden Sie uns bitte ein E-Mail.
Nach Eingang Ihres Antragsformulars findet eine Vorprüfung Ihres Projektes durch die Geschäftsstelle der Stiftung statt. Sofern Ihr Antrag den Vergaberichtlinien entspricht, wird es an den Stiftungsrat weitergeleitet. Den abschließenden Entscheid über die Förderung trifft der Stiftungsrat im Rahmen seiner viermal jährlich stattfindenden Sitzungen. Die Antragsteller werden schriftlich über den Entscheid informiert. Negative Entscheide des Stiftungsrats werden nicht begründet.