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Neue Argumente für die Helvetia Kfz-Versicherung AutoCare

Seit dem 1. November profitieren Ihre Kunden von neuen attraktiven Tarifmerkmalen bei der Helvetia Kfz-Versicherung AutoCare. Das überzeugende Update gilt sowohl für private Pkw als auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Lieferwagen, Lkw und Zugmaschinen.

Lesedauer: 1 Min.

Neue Argumente für die Helvetia Kfz-Versicherung AutoCare

Das Jahresende rückt näher und damit der Zeitpunkt, an dem Ihre Kunden ihre jeweiligen Kfz-Versicherungen und Wechseloptionen in der Regel genauer unter die Lupe nehmen. Deshalb geben wir Ihnen brandaktuell neue starke Argumente an die Hand, mit denen Sie Ihre Kunden vom Helvetia Kfz-Tarif überzeugen können.

Pkw mit privater Nutzung

Bis zur Schadenfreiheitsklasse SF 45 wurden die Klassen neu gestaffelt. Für langjährige schadenfreie Kunden werden die Prämien dadurch merklich günstiger, und zwar bis zu einem Prämiensatz von 16% bei Haftpflicht und Vollkasko. Damit einher gehen natürlich auch neue vorteilhafte Rückstufungstabellen.

Außerdem können Sie bei Ihren Kunden mit einer Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen innerhalb von 24 Monaten punkten.

Lieferwagen

Damit Sie noch individueller auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden eingehen können, hat Helvetia eine neue Einteilung in drei Klassen, abhängig von der Jahresfahrleistung, entwickelt. Hierfür muss zukünftig der Tachostand des zu versichernden Fahrzeugs erfasst werden.
Noch dazu können Sie Ihren Kunden jetzt den Abschluss einer GAP-Deckung sowie einer Fahrerschutzversicherung anbieten.

Lkw und Zugmaschinen

Auch hier besteht ab sofort die Möglichkeit einer GAP-Deckung. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Zugmaschinen. Mit der Rabattübertragung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen auf weitere Fahrzeugarten in unteren Fahrzeuggruppen können Sie Ihren Kunden einen (Prämien-)Vorteil liefern.

Hinweis zur eVB-Nummer

Seit dem 1. Oktober 2019 muss auf Grund einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beim Abruf der eVB-Nummer der vollständige im Personalausweis aufgeführte Name des Versicherungsnehmers erfasst werden, einschließlich aller Vornamen.
Um eine Zurückweisung der eVB durch die Zulassungsbehörde zu vermeiden ist es daher besonders wichtig, auf Rechtschreibfehler oder das Fehlen eines Vornamens zu achten.