Für Schäden, die man Dritten zufügt, ist man auch als Privatperson haftbar. Jeder ist gesetzlich verpflichtet, für einen durch ihn verursachten Schaden voll umfänglich, ohne betragsmäßige Grenze nach oben, zu haften.
Dabei kann es sich schon um Kleinigkeiten handeln. Sei es - ganz klassisch - dass der Ball beim Fußballspielen versehentlich in der Scheibe des Nachbarn landet oder das Kind beim Spielen auf den Radweg rennt und ein Radfahrer ausweicht und stürzt.
Da sich finanzielle Leistungen aus solchen Unfällen schnell summieren können, sollte man als Basisversicherung mindestens eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Ein netter Zusatz: die Privathaftpflichtversicherung prüft eventuelle Ansprüche von Dritten auch auf Ihre Rechtmäßigkeit, d. h. nur weil jemand behauptet, dass Sie für einen Schaden aufkommen müssten, muss das nicht den Tatsachen entsprechen.