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Sturmschaden melden

Ein heftiger Sturm kann in kürzester Zeit verheerende Schäden verursachen und uns in unvorhersehbaren Situationen zurücklassen. Bei der Bewältigung der Folgen ist es entscheidend, dass Sie sich auf eine reibungslose Abwicklung verlassen können.
Checkliste
Sturmschaden – und jetzt?
  • Dokumentieren Sie Schäden durch Fotos oder Videos und notieren Sie den genauen Ort und die Uhrzeit.
  • Wenn möglich, Schäden gering halten: Beseitigen Sie mögliche Gefahrenquellen, um Folgeschäden zu vermeiden. Entsorgen Sie kaputte Gegenstände bitte erst nach Rücksprache mit uns.
  • Melden Sie uns Ihren Sturmschaden unverzüglich, am besten online über das unten stehende Formular, da unsere Telefonleitungen ggf. stark frequentiert sind.

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Sturmschaden jetzt online melden
Angaben zum Leistungsfall
Möchten Sie einen Schaden zu einer Wassersport-Versicherung melden?
Bitte wählen Sie aus, ob es sich um einen Wassersport-Schaden handelt.
Was wurde dann vom Sturm beschädigt?
Bitte wählen Sie aus, was vom Sturm beschädigt wurde.
Angaben zum Vertrag / Versicherungsnehmer
Haben Sie Ihre Versicherungsschein-Nummer zur Hand? Tipp: Wenn Sie uns Ihre Versicherungsschein-Nummer nennen, erleichtert uns das die Zuordnung Ihres Schadens und verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich!

Diese Nummer finden Sie auf allen Vertragsunterlagen. Sie hat das Format XXX.XXX.XXXXXXX.X (ohne nachfolgenden Bindestrich und Ziffern). Falls diese nicht vorliegt, teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten zur Identifikation mit.

Bitte treffen Sie eine Auswahl.
Bitte nennen Sie uns Ihre Versicherungsscheinnummer.
Sind Sie Privat- oder Firmenkunde?
Bitte wählen Sie aus, ob Sie Privat- oder Firmenkunde sind.
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Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.
Bitte geben Sie Ihre Straße ein.
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Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Bitte geben Sie Ihren Ort ein.
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Bankdaten

Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an, damit der Schaden schnellstmöglich abgewickelt werden kann.

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Angaben zum Sturmschaden
Bitte nennen Sie uns den Tag, an dem der Schaden passiert ist.
Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Bitte geben Sie das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs an.
Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Bitte schildern Sie den Schadenhergang.
Bitte schildern Sie den Schadenhergang.
Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Dokumente hochladen

Reichen Sie ganz einfach & unkompliziert Ihre Dokumente ein, um uns bei der Schadenbearbeitung zu unterstützen. Folgendes wäre sehr hilfreich:

  • Kostenvoranschlag (falls vorhanden)
  • Bilder des entstandenen Schadens
Hinweis für Photovoltaik

Um den Schaden schnellstmöglich abzuwickeln, lassen Sie uns bitte (neben dem Kostenvoranschlag und Bildern) die Anschaffungsrechnung Ihrer Photovoltaikanlage zukommen.

Hinweis für Gebäudeinhalt/Hausrat

Um den Schaden schnellstmöglich abzuwickeln, lassen Sie uns bitte (neben dem Kostenvoranschlag und Bildern) eine detaillierte Schadenaufstellung inkl. Wertangaben zukommen. (Sie können diese auch noch nachreichen.)

Datei wählen

Bitte nicht mehr als 5 MB pro Datei.

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Ungültiger Dateityp

Bitte nicht mehr als 10 Dateien.

Bitte laden Sie uns die o.g. Dateien hoch.
Anmerkungen

Sie möchten uns noch etwas mitteilen? Dann haben Sie hier Gelegenheit dazu:

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG
Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall


Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Nach Eintritt des Versicherungsfalls können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit) und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Verletzung der Obliegenheit
Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Beweislast
Im Falle der Verletzung einer Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Versicherte Person
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

Bitte bestätigen Sie, dass Sie den oben stehenden Text zur Kenntnis genommen haben.
Hinweise zur Datenübertragung

Bitte beachten Sie: Ihre Angaben werden nach dem TLS-Protokoll verschlüsselt übertragen. Helvetia nutzt diesen sicheren Übertragungsweg zum Empfang und Versand von E-Mails. Um eine sichere E-Mail-Kommunikation mit uns zu gewährleisten, sollten Sie als Versender oder Empfänger von E-Mails ebenfalls das TLS-Protokoll einsetzen. Falls Sie keine Übertragungsverschlüsselung nutzen und dennoch eine E-Mail-Antwort wünschen, stimmen sie mit Absenden des Formulars einer unsicheren Übertragung zu.

Ich bin damit einverstanden, dass ich eine ggfs. unverschlüsselte Kopie meiner eingegeben Daten zur Bestätigung per E-Mail erhalte.

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, rufen Sie uns gerne an:
Telefonische Schadenmeldung
Fahrzeug-Versicherung T 069 58 00 55 704
Sachversicherung (Gebäude(inhalt), Hausrat, Photovoltaik) T 069 58 00 55 702
Wassersport-Versicherung T 069 1332 630