*Pflichtfelder
Hinweis: Sofern uns die Arbeitsunfähigkeit noch nicht gemeldet wurde, ist das Formular «Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit» einzureichen.
Hinweis: Lohnanpassungen und Änderungen des Beschäftigungsgrades deren Beginn mehr als 30 Tage zurückliegen, können unter Umständen zur Zahlung von Verzugszinsen führen. Melden Sie uns prämienwirksame Änderungen daher möglichst fristgerecht.
Hinweis: Bei teilpensionierten Personen ist eine Erhöhung des Beschäftigungsgrades oder des Lohnes nicht möglich. Wenn Sie eine Reduktion des Beschäftigungsgrades im Rahmen einer Teilpensionierung melden möchten, verwenden Sie bitte das Formular «Flexible Pensionierung».
Hinweis: Nur per 1.1. des Folgejahres möglich und sofern die flexible Planwahl reglementarisch vorgesehen ist.
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Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet: Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter www.helvetia.ch/datenschutz).
Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet: Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter dem Stichwort Datenschutz auf www.swisscanto-stiftungen.ch.
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