Mich interessieren
?
Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular

Grobe Fahrlässig­keit in der Hausrat­versicherung: Was sollten Sie beachten?

Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, um das eigene Zuhause und den persönlichen Besitz zu schützen. Sie tritt ein, wenn beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm und Hagel Schäden entstehen. Doch was passiert, wenn Sie als Versicherungsnehmer selbst eine Mitschuld tragen, weil Sie unvorsichtig gehandelt haben? Greift eine Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Eine Kerze hat einen Hausbrand entfacht.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was grobe Fahrlässigkeit bedeutet, wie sie sich von einfacher Fahrlässigkeit und Vorsatz unterscheidet, und warum es wichtig ist, dass Ihre Hausratversicherung auch in diesen Fällen zahlt.

Ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit kann erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen, wenn die Hausratversicherung nicht bei grober Fahrlässigkeit greift. Mit der Hausratversicherung von Helvetia sind Sie umfassend abgesichert – auch bei grober Fahrlässigkeit. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und wissen, dass Ihr Zuhause bestens geschützt ist.

Denken Sie die folgende Aussage ist richtig?

Ein gekipptes Fenster kann von Versicherern als grob fahrlässig angesehen werden.

    

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Laut Versicherungsrecht liegt eine grobe Fahrlässigkeit dann vor, wenn der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfaltspflicht in einem besonders hohen Maße außer Acht lässt. Das bedeutet, dass er eine Handlung oder Unterlassung begeht, die andere Menschen in derselben Situation als klar fahrlässig und riskant erkennen würde. Ein klassisches Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist eine entzündete Kerze, die beim Verlassen der Wohnung weiter brennt. Hier wird die Gefahr eines Brandes erhöht und im Schadenfall ist zu prüfen, ob ein Verschulden besteht und somit die Entschädigung des Schadenfalles gefährdet wäre.

Was ist der Unterschied zu einfacher Fahrlässigkeit, Vorsatz und Obliegenheitsverletzung?

Die genaue Abgrenzung zwischen grober Fahrlässigkeit und anderen verwandten Begriffen wie einfacher Fahrlässigkeit, Vorsatz und Obliegenheitsverletzung ist unter anderem für Versicherer entscheidend, um die Konsequenzen im Falle eines Schadens zu verstehen.

Einfache Fahrlässigkeit

Von Fahrlässigkeit spricht man, wenn eine Person die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Schaden verursacht. Hierbei hat die Person nicht die Absicht, einen Schaden zu verursachen, es unterbleibt jedoch die nötige Aufmerksamkeit oder Vorsicht, die in solch einer Situation erwartet wird.

Ein Beispiel wäre, wenn der Versicherungsnehmer den Schlüssel im Schloss stecken lässt und ein Dieb diese Gelegenheit nutzt, um mit dem Originalschlüssel die versicherten Räume zu betreten und alles zu entwenden. Im Einzelfall kann der Versicherer dann entscheiden, ob eine einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und der entstandene Schaden durch die Versicherung abgedeckt ist.

Vorsatz

Vorsatz unterscheidet sich von der Fahrlässigkeit grundlegend, da hier eine bewusste und absichtliche Handlung vorliegt. Der Versicherungsnehmer verursacht einen Schaden mit voller Absicht, beispielsweise indem er seinen eigenen Hausrat anzündet. In solchen Fällen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, da Versicherungen keine Leistungen erbringen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich durch Eigenverschulden herbeigeführt hat.

Vorsatz liegt also vor, wenn eine Person eine Handlung mit dem Wissen und dem Willen ausführt, dass das Ergebnis ihrer Handlung rechtswidrig ist oder einen Schaden verursachen wird. Der Täter ist sich also der Konsequenzen seiner Handlung bewusst und nimmt diese in Kauf.

Obliegenheits­verletzung

Eine Verletzung der Obliegenheit liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer gegen vertragliche Pflichten verstößt, die er im Rahmen seines Versicherungsvertrags zu erfüllen hat. Diese Pflichten können unterschiedlich sein, je nach Versicherungsvertrag. Dazu gehört beispielsweise die Obliegenheit, bei längerer Abwesenheit regelmäßig das Haus zu kontrollieren, besonders in der kalten Jahreszeit, und sicherzustellen, dass Türen und Fenster ordnungsgemäß verschlossen sind und die Heizung anstandslos funktioniert.

Bei einer Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer unter Umständen die Leistung kürzen oder komplett verweigern, abhängig vom Grad der Schuld und der Schwere der Verletzung der Obliegenheit. Es ist daher wichtig, dass Versicherte sich dessen bewusst sind und die in ihrem Vertrag festgelegten Obliegenheiten genau einhalten.

Ihr Zuhause rundum abgesichert – auch bei grober Fahrlässigkeit

Eine grobe Fahrlässigkeit kann schnell zu hohen Schäden führen, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz teuer werden können. Mit der Hausratversicherung von Helvetia sind Sie auch bei grober Fahrlässigkeit bestens abgesichert.

Beispiele: Was ist grobe Fahrlässigkeit in der Hausrat­versicherung?

Eine brennende Kerze setzt einen Tisch und ein Haus in Brand.

Grobe Fahrlässigkeit ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern, da die Abgrenzung zu einfacher Fahrlässigkeit oft nicht eindeutig ist. Mit ein paar Beispielen zeigen wir, in welchen Versicherungsfällen grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann. Ob die Hausratversicherung in diesen Fällen zahlt oder nicht, ist stets eine individuelle Entscheidung des Versicherers anhand verschiedener Faktoren.

  • Brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen: Sie zünden eine Kerze an und vergessen, sie auszublasen, bevor Sie das Haus verlassen. Ein Feuer bricht aus und richtet erheblichen Schaden an. Diese Situation wird in der Regel als grobe Fahrlässigkeit gewertet, da die Gefahr eines Brandes offensichtlich ist und leicht hätte vermieden werden können.
  • Fenster bei Abwesenheit gekippt lassen: Sie lassen ein Fenster während Ihres Urlaubs gekippt und ein Einbrecher nutzt diese Gelegenheit, um in Ihre Wohnung einzudringen. Auch dies kann als grobe Fahrlässigkeit betrachtet werden.
  • Heizstrahler in der Nähe von brennbaren Materialien betreiben: Sie stellen einen Heizstrahler zu nah an Vorhänge oder andere brennbare Materialien und es kommt zu einem Brand. Hier wird die notwendige Sorgfalt vernachlässigt, was die Situation zu einem Fall der Hausratversicherung mit Brand wegen grober Fahrlässigkeit durch Eigenverschulden macht.

Zahlt die Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein besonders schweres Maß an Fahrlässigkeit. Dabei handelt eine Person in deutlicher Missachtung der gebotenen Sorgfalt, die unter den gegebenen Umständen erforderlich ist. Es handelt sich um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Im Versicherungswesen haben diese Unterscheidungen oft Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Viele Versicherungen decken Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, während Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, häufig nicht gedeckt sind oder zu einer Reduktion der Leistungen führen können.

Bei welchen Schäden greift die Hausrat­versicherung mit grober Fahrlässigkeit?

Eine Grafik zeigt Schadenbeispiele für grobe Fahrlässigkeit.

Besteht eine Abdeckung für grobe Fahrlässigkeit, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel im Rahmen der im Vertrag versicherten Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm alle Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobes Eigenverschulden zur Last gelegt werden kann.

Für Personen, die eine Hausratversicherung abschließen möchten, kann es sich also lohnen, gezielt darauf zu achten, dass grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz eingeschlossen ist oder durch eine Zusatzklausel mitversichert werden kann.

Tipps, um grober Fahrlässigkeit vorzubeugen

Eine Grafik zeigt Schadenbeispiele für grobe Fahrlässigkeit.

Um grober Fahrlässigkeit vorzubeugen, ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Aufmerksamkeit entscheidend. Durch bewusstes Handeln und die Einhaltung grundlegender Sicherheitsvorkehrungen können viele Risiken minimiert werden. Die folgenden Tipps können dabei helfen, Situationen zu vermeiden.

Sorgfältiger Umgang mit potenziellen Gefahrenquellen: Achten Sie darauf, Elektrogeräte wie Bügeleisen, Herdplatten und Heizgeräte stets auszuschalten, wenn sie nicht benutzt werden. Überprüfen Sie auch, ob Kerzen oder offenes Feuer vollständig gelöscht sind, bevor Sie das Haus oder die Wohnung verlassen oder schlafen gehen.

  • Sicherheitsvorkehrungen einhalten: Verschließen Sie Türen und Fenster ordnungsgemäß, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen. Offengelassene und gekippte Fenster oder unverschlossene Türen können im Versicherungsfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
  • Regelmäßige Wartung und Kontrolle: Lassen Sie sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Alarmanlagen, Rauchmelder und elektrische Installationen regelmäßig warten und auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen. Vernachlässigte Wartung kann als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden.
  • Sorgfalt bei Abwesenheit: Wenn Sie längere Zeit nicht zu Hause sind, stellen Sie sicher, dass alle Türen und Fenster sicher verschlossen sind. Regelmäßige Kontrollen durch Freunde oder Nachbarn helfen, Schäden zu vermeiden.

Fazit: Warum eine Hausratversicherung mit grober Fahrlässigkeit sinnvoll ist

Grobe Fahrlässigkeit ist ein ernstzunehmendes Risiko, das oft unterschätzt wird. Ein Moment der Unachtsamkeit kann gravierende Folgen haben und zu hohen finanziellen Belastungen führen. Beim Abschluss einer Hausratversicherung kann es daher sinnvoll sein, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Es handelt sich um eine Klausel, die Ihnen im Versicherungsfall Schutz bieten kann.

Helvetia bietet Ihnen genau diesen Schutz und verzichtet immer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Dadurch sind Sie auch in unachtsamen Momenten bestens abgesichert. Indem Sie auf einen umfassenden Versicherungsschutz achten und sich bewusst für den Zusatz grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Hausratversicherung entscheiden, schützen Sie nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch sich selbst vor finanziellen Risiken.

Hausrat­versicherung mit Verzicht auf Einrede der groben Fahr­lässig­keit

Eine grobe Fahrlässigkeit kann schnell zu hohen Schäden führen, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz teuer werden können. Mit der Hausratversicherung von Helvetia sind Sie auch bei grober Fahrlässigkeit bestens abgesichert.

Häufige Fragen zur groben Fahr­lässig­keit in der Hausrat­versicherung

Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung