In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherung zahlt, wenn Schäden durch eine Waschmaschine entstehen und wer die Reparaturkosten übernimmt. Zudem zeigen wir Ihnen, wann die Versicherung zahlt und wann nicht.
Inhaltsverzeichnis
Ist eine Waschmaschine versichert?
» Ist eine Waschmaschine in der Hausratversicherung versichert?
» Ist eine Waschmaschine in der Haftpflichtversicherung versichert?
» Ist eine Waschmaschine in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Waschmaschine kaputt: Zahlt die Hausratversicherung?
» Wer zahlt die Reparatur der Waschmaschine?
Wann zahlt die Versicherung nicht für Schäden durch die Waschmaschine?
Ist eine spezielle Waschmaschinenversicherung sinnvoll?
Fazit: Bei Schäden durch die Waschmaschine greifen verschiedene Versicherungen
In den meisten Fällen ist die Waschmaschine über die Hausratversicherung abgesichert. Diese greift jedoch nur bei bestimmten Schadenfällen, wie zum Beispiel bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder auch einfacher Diebstahl der Waschmaschine aus Gemeinschaftskellern im Haus. Zusätzliche Absicherung für technische Defekte oder Ausfälle können beim Kauf des Gerätes abgeschlossen werden. Lassen Sie sich dort über den genauen Umfang des Versicherungsschutzes beraten.
Da die Waschmaschine zum Hausrat zählt, ist sie über die Hausratversicherung mitversichert. Im Schadenfall kann die Hausratversicherung also einspringen, wenn durch einen Kurzschluss ein Brand entsteht und anderer Hausrat dadurch beschädigt wurde.
Ein häufiges Szenario, in dem die Hausratversicherung greift, ist wenn ein Wasserschaden die Wohnung überflutet. Wenn beispielsweise der an den Rohren der Wasserversorgung angeschlossene Schlauch der Waschmaschine platzt und dadurch Wasser in die Wohnung eindringt, können Schäden an versicherten Sachen entstehen. Das können Böden, Möbeln und andere Einrichtungsgegenstände sein. In einem solchen Fall kann die Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände übernehmen.
Über die Deckungsschutzvarianten der Hausratversicherung von Helvetia leisten wir auch begrenzt Entschädigung für Waschmaschinen, welche durch einfachen Diebstahl aus einem gemeinschaftlich genutztem Waschkeller entwendet werden.
Die Waschmaschine selbst lässt sich nicht über die Haftpflicht versichern. Dafür sind Schäden versichert, die durch das Haushaltsgerät bei Dritten entstehen können. Ein typisches Beispiel: Wenn Ihre Waschmaschine ausläuft und das Wasser in die Wohnung des Nachbarn darunter läuft, entsteht dort ein Wasserschaden. In diesem Fall könnten Sie als Eigentümer der Waschmaschine für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Die private Haftpflichtversicherung könnte in diesem Fall die Kosten für die Schadenregulierung beim Nachbarn übernehmen.
Für Schäden an Ihrer eigenen Waschmaschine oder Ihrem Hausrat kommt die Haftpflicht nicht auf. In diesem Fall greift die Hausratversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung kann bei Schäden am Gebäude und damit fest verbundenen Bestandteilen greifen, die durch einen Schaden durch Waschmaschinen verursacht werden. Auch hier ist ein typisches Beispiel der Wasserschaden, der durch einen gebrochenen Zu- oder Ableitungsschlauch oder Rohr, zur Waschmaschine entsteht. Wenn daraus Wasser austritt und beispielsweise die Wände, Böden oder fest installierte Teile des Gebäudes beschädigt werden, betrifft es die Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt dann die Kosten für die Beseitigung dieser Gebäudeschäden. Dazu gehören etwa durchnässte Wände, beschädigte Fußböden oder beschädigte Decken.
Als Mieter sind solche Schäden in der Regel über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Allerdings könnte in diesem Fall auch eine Haftpflicht sinnvoll sein, denn durch Ihre Waschmaschine sind Schäden am Eigentum Dritter entstanden, nämlich am Gebäude. Sollte Ihr Vermieter Schadenansprüche an Sie stellen, könnte die Haftpflichtversicherung diese abdecken.
Ob die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihre Waschmaschine kaputt ist, kommt ganz darauf an, warum sie kaputt gegangen ist. Ist der Defekt durch ein versichertes Schadenereignis, wie Feuer, Überspannung, Einbruchdiebstahl, Leistungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Vandalismus, Explosion oder Implosion entstanden, greift in der Regel die Hausratversicherung.
Zusätzliche Absicherungen für technische Defekte oder Ausfälle können beim Kauf des Gerätes abgeschlossen werden. Lassen Sie sich dort über den genauen Umfang des Versicherungsschutzes beraten. Wenn die Waschmaschine beispielsweise aufgrund von Verschleiß oder einem technischen Defekt kaputt geht, ohne dass ein versichertes Ereignis vorliegt, zahlt die Hausratversicherung nicht. In solchen Fällen könnte eine spezielle Gewährleistung oder eine erweiterte Versicherung erforderlich sein, um den Schaden abzudecken.
Ist die Waschmaschine ohne äußerliche Einwirkung kaputtgegangen, beispielsweise aufgrund eines technischen Defekts oder durch Verschleiß, ist der Besitzer der Waschmaschine für die Klärung und Reparaturkosten verantwortlich. Besteht noch Anspruch auf Gewährleistung, kommt der Hersteller für die Reparatur auf. Zudem ist es möglich, beim Kauf eine gesonderte Waschmaschinenversicherung abzuschließen, die Reparaturkosten übernimmt. Allerdings sind bei solchen Policen laut Verbraucherzentrale oftmals ausschließlich die Kosten für die Reparatur versichert. Für die Anfahrt des Reparaturservices müssen Sie meist selbst zahlen. Wird das Gerät ausgetauscht, da sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, können Sie ein Gebrauchtgerät statt einem neuen Gerät bekommen. Daher ist es sinnvoll, sich die Konditionen des beim Kauf angebotenen Produktes genau durchzulesen, bevor Sie Ihre Waschmaschine extra versichern.
Wird die Waschmaschine aufgrund von bedingungsgemäß versicherten Gefahren wie Brand, Wasserschaden, Vandalismus oder anderen Ereignissen beschädigt, kann die Hausratversicherung greifen. Eine Übernahme der Kosten für ein neues Haushaltsgerät ist gegebenenfalls möglich. Das hängt davon ab, ob der Grund für den Schaden an der Waschmaschine im Versicherungsschutz der Hausratversicherung eingeschlossen ist.
Steht Ihre Waschmaschine im Waschkeller, müssen Sie nicht während des gesamten Waschgangs dabeibleiben. Sie können auch einkaufen gehen oder aus anderen Gründen kurzzeitig das Haus verlassen, während Wäsche gewaschen wird. Passiert dann ein Schaden, greift der Versicherungsschutz in der Regel dennoch. Dies gilt für Waschmaschinen mit und ohne Aquastop. Allerdings greift die Waschmaschinenversicherung in der Regel nicht mehr, wenn Sie eine Waschmaschine ohne Aquastop anschalten und danach für mehrere Tage in den Urlaub fahren. Dann handeln Sie grob fahrlässig und dies kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden (Landgericht Frankfurt, Az. 2/26 O 285/97).
Die Hausratversicherung bietet keinen Schutz, wenn die Waschmaschine aufgrund von Verschleiß oder anderen altersbedingten Gründen Schäden an mitversicherten Sachen verursacht.
Hat Ihre Waschmaschine einen Aquastop? Das ist sehr gut, denn dieser verhindert, dass unbeabsichtigt Wasser austritt und einen größeren Schadenfall verursacht. Ein mechanischer Aquastop reagiert auf den plötzlichen Druckabfall, wenn während eines Waschvorgangs der Schlauch platzt, und schließt das Wassersystem der Waschmaschine. Dieser Aquastop erkennt jedoch in der Regel keine kleineren Schäden, da der Druckabfall zu gering ist. Die elektronische Variante überwacht das System mit einem Sensor. Stimmt die Wassermenge nicht mit der benötigten Wassermenge für den Waschvorgang überein, wird der Wasserzulauf automatisch gestoppt.
Es gibt Waschmaschinenversicherungen, die Reparaturkosten absichern oder eine Garantieverlängerung anbieten, wenn die Garantie vom Hersteller ausläuft. Ob sich solche Versicherungen für Sie lohnen, ist eine individuelle Entscheidung. Meist erstatten diese ausschließlich die Reparaturkosten. Das bedeutet, dass beispielsweise die Anfahrt vom Reparaturservice nicht mitinbegriffen ist und von Ihnen gezahlt werden muss. Die monatlichen Kosten für die Versicherung könnten die Reparaturkosten auf lange Sicht übersteigen. Wird das Gerät ausgetauscht, kann es sein, dass Sie ein Gebrauchtgerät statt einem neuen Gerät bekommen. Daher lohnt es sich, die Bedingungen der separaten Waschmaschinenversicherung genau zu lesen und sich beim Kauf des Haushaltsgeräts beraten zu lassen.
Sie können eine Waschmaschine auf unterschiedliche Weise versichern, je nach den spezifischen Versicherungen, die Sie abgeschlossen haben. In den meisten Fällen bietet die Hausratversicherung Schutz bei Schäden durch Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Schäden, die durch die Waschmaschine bei Dritten verursacht werden, können durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Die Wohngebäudeversicherung greift bei Gebäudeschäden, die gegebenenfalls durch die Waschmaschine verursacht wurden. Für technische Defekte und Verschleiß kann eine spezielle Waschmaschinenversicherung oder Garantieverlängerung sinnvoll sein, wobei deren Nutzen sorgfältig abgewogen werden sollte. Es ist wichtig, den genauen Versicherungsschutz zu kennen, um im Schadenfall optimal abgesichert zu sein.