Die meisten Hundebesitzer sind zum Gassigehen häufig im Park, im Wald oder in anderen Grünanlagen unterwegs. Denn Hunde brauchen viel Platz, um sich richtig auszutoben. Dabei nehmen Hundehalter gerne auch mal die Leine von ihrem Hund. Doch ist das überhaupt erlaubt? In einigen Bundesländern herrscht nämlich eine sogenannte Leinenpflicht. Missachten Hundebesitzer den Leinenzwang, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Warum gibt es eine Leinenpflicht?
In welchen Bundesländern gibt es eine Leinenpflicht?
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Leinenpflicht: Können für bestimmte Hunde Ausnahmen gemacht werden?
Leinenpflicht missachtet – eine Ordnungswidrigkeit?
Fazit: So können Sie sich selbst und Ihren Vierbeiner vor Gefahren schützen
Die Leinenpflicht für Hunde zielt in erster Linie präventiv darauf ab, die Sicherheit von Mitmenschen und anderen Tieren zu gewährleisten. Deshalb besteht an einigen Orten und während einer bestimmten Zeit eine Anleinpflicht für den Hund. Das Anleinen dient als Hilfsmittel, um den Hund im Notfall unter Kontrolle zu halten, damit dieser beispielweise nicht davonläuft oder andere Menschen gefährdet.
Je nach Wohnort des Hundehalters können für die Hundeleine bestimmte Vorgaben bestehen wie Reißfestigkeit, Gewicht und Länge sowie Angaben zur Befestigung. Warum es an manchen Orten zu bestimmten Zeiten einen Leinenzwang für Hunde gibt, im Überblick:
Die einzigen Bundesländer, in denen eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde besteht, sind Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In den restlichen deutschen Bundesländern greift eine Leinenpflicht nur an bestimmten Orten, zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Hunde.
Die Regelungen zur Hundeleinenpflicht können je nach Bundesland und sogar je nach Stadt variieren, da eine Leinenpflicht in der Regel von den Gemeinden geregelt wird. Häufig besteht ein Leinenzwang nicht nur für sogenannte Listenhunde. Also Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Aus diesem Grund ist es für Halter von Hunden sinnvoll, sich frühzeitig über die Regelungen am eigenen Wohnort zu informieren. Auch wenn es in den Urlaub in ein anderes Bundesland geht, lohnt es sich, einen Blick auf die verschiedenen Bestimmungen zu werfen.
Je nach Stadt und Gemeinde können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen zur Leinenpflicht gemacht werden. Um sicherzustellen, welche Ausnahmeregelungen am eigenen Wohnort bestehen, sollten Hundebesitzer sich über die lokalen Regelungen informieren. Häufige Ausnahmen zur Leinenpflicht sind:
Verletzen Hundehalter die örtliche Leinenpflicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem Bußgeld geahndet wird. Da es in Deutschland jedoch keine einheitlichen Regelungen zum Leinenzwang für Hunde gibt, kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Halter können jedoch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.1
Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Hundehalter umfassend vor den Kosten eines Schadens, den ihr Hund bei Dritten verursacht. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für gefährliche Hunde bzw. Listenhunde vorgeschrieben. Ist ein Hund nicht gemäß der örtlich vorgeschriebenen Leinenpflicht angeleint, kann ein Bußgeld verhängt werden. Dieses wird nicht von der Hundehaftpflicht übernommen. Sollte ein Hund ohne Leine trotz Leinenpflicht einen Schaden verursachen, kann der Hundehalter auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben. Denn ob eine Haftpflichtversicherung für den Hund für entstandene Schäden aufkommt, hängt in der Regel vom Versicherer und Tarif ab. Die Hundehaftpflichtversicherung von Helvetia besteht nicht auf den Leinenzwang und leistet auch, wenn der Vierbeiner nicht angeleint war.