Helvetia bekennt sich zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Durch ein adäquates Governance-System stellen wir eine zielführende und effiziente Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie auf allen Unternehmensebenen und in allen relevanten Geschäftsbereichen sicher. Diese legt die Regeln fest, wie wir Nachhaltigkeitsaspekte in der Organisation verankern. Um ihre Integrität und Reputation zu schützen, will Helvetia mit ihrem unternehmerischen Handeln sicherstellen, dass international anerkannte Gesetze, Regeln und Vorschriften eingehalten werden.
Für die Weiterentwicklung des strategischen Nachhaltigkeitsrahmens orientieren wir uns an den Erwartungen unserer Stakeholder, an globalen Nachhaltigkeitsinitiativen und an freiwilligen Standards. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird durch den Verwaltungsrat festgelegt und überwacht. Die Konzernleitung verantwortet und leitet die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Sie legt dabei besonderen Wert auf ein proaktives Vorgehen, die Förderung einer verantwortungsbewussten und transparenten Unternehmensführung, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Strategien der Geschäftseinheiten sowie die Schärfung des Bewusstseins für Nachhaltigkeitsthemen bei Mitarbeitenden und Führungskräften generell.
Der Verwaltungsrat übernimmt eine aktive und gestaltende Rolle im Zusammenhang mit der nachhaltigen Unternehmensführung der Helvetia Gruppe und setzt sich mehrmals im Jahr mit dem Nachhaltigkeitsmanagement der Gruppe auseinander. Als oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan verantwortet er die Genehmigung der Nachhaltigkeitsstrategie, die darin festgelegten Nachhaltigkeitsziele und die Aufsicht über das Nachhaltigkeitsmanagement der Helvetia Gruppe. Auf halbjährlicher Basis tauscht sich der Verwaltungsrat mit internen und externen Nachhaltigkeitsspezialisten aus und wird so über relevante Nachhaltigkeitsentwicklungen, wie zum Beispiel Nachhaltigkeitstrends oder veränderte regulatorische Anforderungen, informiert.
Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie liegt bei der Konzernleitung. Sie macht im Rahmen der operativen Geschäftsführung und zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Vorgaben zum Nachhaltigkeitsmanagement in allen Unternehmensbereichen, so z. B. fürs Risikomanagement, Underwriting, Schadenmanagement, Anlagemanagement oder generell im Bereich der Führung oder des Verhaltens der Mitarbeitenden.
Das Nachhaltigkeits-Komitee der Gruppe ist ein um Spezialisten und Schlüsselfunktionen erweiterter Ausschuss der Konzernleitung. Einsitz im Nachhaltigkeits-Komitee haben u. a. auch der Chief Sustainability Officer und der Chief Risk Officer der Gruppe. Das Komitee ist mit der Leitung der konzernweiten operativen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie beauftragt. Es fördert die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in allen Kerngeschäftsbereichen und -funktionen, beobachtet aktuelle Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit und antizipiert deren Wirkung auf das Geschäftsmodell von Helvetia. Es unterstützt die Konzernleitung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und anderen wichtigen Entscheidungen im Nachhaltigkeitsmanagement.
Der Chief Sustainability Officer verantwortet die gruppenweite funktionale Führung im Rahmen der vorgegebenen Nachhaltigkeitsstrategie, -Governance und der funktional für das gruppenweite Nachhaltigkeitsmanagement festgelegten Themen, inklusive der Sicherstellung der Compliance. Der Chief Sustainability Officer wird dabei durch ein Team von Nachhaltigkeitsspezialistinnen und -spezialisten sowie von Spezialistinnen und Spezialisten aus anderen Gruppenfunktionen unterstützt. Die Aufgaben umfassen die aktive Steuerung und Koordination der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und die Unterstützung der Geschäftseinheiten bei der Integration des Nachhaltigkeitsmanagements ins Kerngeschäft (ESG-Integration), die Messung und Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung und die regelmässige Berichterstattung an das Nachhaltigkeits-Komitee der Gruppe, die Konzernleitung und den Verwaltungsrat.
Die Konzernbereiche und die Geschäftsleitungen der Ländermärkte sind verantwortlich für die Umsetzung und Integration der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Sicherstellung der Compliance in ihrem Verantwortungsbereich. Sie werden dabei durch das Nachhaltigkeitsteam der Gruppe und lokale Spezialisten unterstützt.
Die Ländermärkte der Gruppe verfügen jeweils über eine eigene Nachhaltigkeitsorganisation, welche an das lokale Management berichtet. Lokale Nachhaltigkeitsbeauftragte sind für die operative Umsetzung von Massnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie, die Überwachung der Zielerreichung und die Unterstützung der lokalen Geschäftsleitungen bei der Sicherstellung der regulatorischen Compliance in ihren lokalen Jurisdiktionen verantwortlich. Sie unterstützen die lokalen Geschäftsleitungen generell bei der Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten im Nachhaltigkeitsmanagement. Weiter koordinieren sie die lokale Kommunikation und Berichterstattung. Die lokalen Nachhaltigkeitsbeauftragten berichten an die lokalen Geschäftsleitungen und zusätzlich funktional an den Chief Sustainability Officer.