Das Nachhaltigkeits-Risikomanagement umfasst einen ganzheitlichen, langfristigen Ansatz zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Dadurch sollen wesentliche Risiken reduziert und negative Auswirkungen auf Reputation und Geschäftsertrag vermieden werden. Umgekehrt ergeben sich durch eine konsequente Integration von Nachhaltigkeitsrisiken ins Versicherungs- und Anlagengeschäft auch Chancen für unseren Geschäftserfolg und die Leistungserfüllung für unsere Kundinnen und Geschäftspartner. In Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) werden Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl unter dem Gesichtspunkt des Nachhaltigkeitsrisikos als auch unter dem Gesichtspunkt möglicher nachteiliger Auswirkungen für Umwelt und Gesellschaft betrachtet.
Helvetia beschreibt die Grundsätze des Nachhaltigkeits-Risikomanagements im Integrierten Risikomanagement-Ansatz (IRM) und im Nachhaltigkeits-Risiko-Framework.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit oder auf die Reputation haben und damit die Ziele von Helvetia beeinträchtigen könnten. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen der Risikolandschaft von Helvetia nicht als neue, separate Risikokategorie, sondern als Treiber von bestehenden Risikokategorien verstanden. Das Helvetia Nachhaltigkeits-Risiko-Framework beschreibt das Managementkonzept der Helvetia für Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken im Detail.
Im operativen Geschäft werden mögliche ESG-Risiken zum Beispiel im Rahmen der Due Diligence-Prüfung von Transaktionen ermittelt, zur Bewertung weitergeleitet und entsprechend gesteuert. Helvetia unterhält unter anderem eine «Restricted Countries List». Diese wird laufend aktualisiert. Sie enthält eine Reihe von Ländern, in denen Geschäftsaktivitäten entweder verboten oder zusätzliche Sorgfaltspflichten vor dem Abschluss von Geschäftstransaktionen erforderlich sind. Klimaveränderungsbedingte Risiken werden unter den Naturkatastrophenrisiken und im Gruppen Asset Management im Rahmen von Transitionsrisiken berücksichtigt.
Das Management von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ist auch verknüpft mit dem Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Gemäss dem Governance- und Berichterstattungsprinzip der «doppelten Wesentlichkeit» werden bei internen Entscheidungsprozessen beide Perspektiven und auch mögliche Interdependenzen berücksichtigt. Helvetia beschreibt den Prozess hierzu im Helvetia Nachhaltigkeits-Risiko-Framework und in der 2021 veröffentlichten Erklärung zum Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Unseren Ansatz, Rückschlüsse über die Wirksamkeit des Managements von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu ziehen, werden wir in den kommenden Jahren weiter verfeinern.