Mich interessieren
?
Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular

Auto-Abo von der Steuer absetzen: Geht das?

Ob Unabhängigkeit, Flexibilität, Kostentransparenz oder Bequemlichkeit: Die Gründe, ein Auto-Abo abzuschließen, sind vielfältig – weshalb es auch kein Wunder ist, dass das Auto im Abo immer beliebter wird. Doch bei allem praktischen Nutzen stellt sich für viele die Frage: Kann man ein Auto-Abo auch von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet: Ja, das geht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Auto-Abo steuerlich absetzbar.
Eine Person fragt sich, ob ein Auto-Abo steuerlich absetzbar ist.

Wir verraten Ihnen, wann ein Auto-Abo steuerlich absetzbar ist, was Sie dabei beachten müssen und wohin die Kosten in der Steuererklärung gehören. Außerdem klären wir die Frage, ob sich auch ein rein privates Auto-Abo von der Steuer absetzen lässt – und falls ja, wie das geht.

Denken Sie, die folgende Aussage ist richtig?

Ein Auto-Abo ist immer steuerlich absetzbar.

Ist ein Auto-Abo steuerlich absetzbar?

Ja, ein Auto-Abo ist grundsätzlich steuerlich absetzbar – aber nur dann, wenn Sie das abonnierte Fahrzeug zumindest teilweise für Ihren Beruf verwenden. Entscheidend ist, wie hoch der jobbedingte Nutzungsanteil ist. Ob Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer ein Auto-Abo von der Steuer absetzen möchten, spielt hingegen weniger eine Rolle.

Sie können sich die steuerlichen Vorteile zunutze machen, denn je nachdem, in welchem Umfang Sie das Auto für berufliche Zwecke nutzen, ist das Auto-Abo bis zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Unter „berufliche Zwecke“ fällt beispielsweise der Weg ins Büro oder zu Kundenterminen. Die monatlichen Abo-Preise inklusive Steuern, Wartung und Versicherung zählen dann als Betriebsausgaben – und nicht nur die, sondern auch die Kosten für Sprit oder für den Strom beim Laden an der Ladesäule.

Wichtig ist in jedem Fall: Die Kosten müssen mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, sonst ist ein Auto-Abo nicht steuerlich absetzbar. Bei einer Mischnutzung von geschäftlichen Fahrten und Privatfahrten ist daher auch nur der berufliche Anteil des Auto-Abos steuerlich absetzbar.

Mehr als Schutz – mit der richtigen Auto-Abo-Versicherung

Auto-Abos bieten nicht nur Komfort und Flexibilität, sondern auch steuerliche Vorteile – vorausgesetzt, das Versicherungskonzept passt. Mit der Auto-Abo-Versicherung von Helvetia haben wir ein Versicherungsprodukt speziell für die Anbieter von Auto-Abos entwickelt. Erfahren Sie mehr.

Unter welchen Voraus­setzungen ist ein Auto-Abo steuerlich absetzbar?

Eine Grafik zeigt die Voraussetzungen, unter denen ein Auto-Abo steuerlich absetzbar ist (z. B. Fahrtenbuch, berufliche Nutzung).

Damit die monatlichen Raten des Auto-Abos steuerlich absetzbar sind, müssen Sie das Fahrzeug mindestens zu 10 Prozent beruflich nutzen und dies gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Dafür eignet sich ein Fahrtenbuch, in dem Sie Ihre beruflichen Fahrten von den privaten abgrenzen – denn eine rein geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs ist eher die Ausnahme als die Regel. Das würde nämlich bedeuten, dass Sie nach einem geschäftlichen Termin nicht kurz zum Supermarkt fahren dürften, um Ihre Einkäufe zu erledigen – denn das wäre eine private Nutzung.

Grundsätzlich kann ein Auto-Abo auch steuerlich absetzbar sein, wenn Sie den Wagen nicht ausschließlich beruflich fahren. Mindestens 10 Prozent müssen es aber sein. Außerdem muss der Abo-Vertrag auf Sie als steuerpflichtige Person laufen und Sie müssen das Auto regelmäßig für Geschäftszwecke einsetzen (z. B. für Kundenbesuche, Außentermine oder Lieferfahrten).

Um die Abrechnung für das Auto-Abo in der Steuererklärung geltend machen zu können, sollten Sie dazugehörige Rechnungen und Belege aufbewahren, da sie als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen können. Ähnliches gilt übrigens für den Vergleich von Auto-Abo vs. Leasing: Auch ein geleastes Fahrzeug lässt sich nur dann von der Steuer absetzen, wenn es zumindest teilweise beruflich genutzt wird.

Kann ich auch ein privates Auto-Abo von der Steuer absetzen?

Die Grafik zeigt ein Auto neben dem eine Familie steht, die das Fahrzeug nur privat nutzt.

Nein, ein rein privates Auto-Abo lässt sich nicht von der Steuer absetzen. Absetzbar sind nur die Kosten, die für berufliche Fahrten entstehen. Bei einer Mischnutzung, bei der Sie das abonnierte Fahrzeug im Monat sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke nutzen, können Sie die Abrechnung für das Auto-Abo somit nur anteilig steuerlich absetzen.

Den beruflichen Nutzungsanteil können Sie gegenüber dem Finanzamt am einfachsten mit einem lückenlos geführten Fahrtenbuch nachweisen. Alternativ können Sie auch die 1-Prozent-Regelung nutzen. In jedem Fall gilt aber: Verwenden Sie das abonnierte Fahrzeug ausschließlich für reine Privatfahrten, ist die Abrechnung des Auto-Abos nicht steuerlich absetzbar.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Auto-Abo steuerlich absetzen will?

Die Grafik zeigt eine Steuererklärung, ein Fahrtenbuch und einen Taschenrechner, um zu symbolisieren, was man braucht, um ein Auto-Abo von der Steuer abzusetzen.

Wenn Sie Ihr Auto-Abo von der Steuer absetzen möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können ein Fahrtenbuch führen, um die berufliche Nutzung zu dokumentieren oder die 1-Prozent-Regel anwenden. Für Arbeitnehmer ist auch die Entfernungspauschale eine mögliche Herangehensweise. Die Raten des Auto-Abos gehören bei Selbstständigen in der Steuererklärung unter Betriebsausgaben, bei Arbeitnehmern fallen sie unter Werbekosten.

Option 1: Fahrtenbuch führen und Auto-Abo steuerlich absetzen

Unter einem Fahrtenbuch versteht man eine schriftliche Dokumentation aller Fahrten – egal, wie lang oder kurz sie sind. Zweck ist es zum einen, die private Nutzung sauber von den berufsbedingten Fahrten zu trennen und zum anderen den Anteil der geschäftlichen Fahrten nachzuweisen. Umso höher dieser Nutzungsanteil ist, desto mehr Kosten des Auto-Abos sind steuerlich absetzbar.

Nutzen Sie Ihr abonniertes Fahrzeug beispielsweise zu 70 Prozent berufsbedingt und zu 30 Prozent für Privatfahrten, dürfen Sie in der Steuererklärung 70 Prozent der Abo-Kosten geltend machen. Anders als bei der 1-Prozent-Regel wird das Auto-Abo nicht pauschal versteuert, weshalb es wichtig ist, das Fahrtenbuch sauber und lückenlos zu führen.

Folgende Angaben sind wichtig:

• Datum und Uhrzeit der Fahrt
• Zweck der Fahrt (privat/beruflich)
• Start- und Zielort
• Kilometerstand
• Name des Kunden bzw. Geschäftspartners

Das Führen eines Fahrtenbuchs eignet sich zur steuerlichen Absetzung vor allem dann, wenn Sie das Auto vorrangig als Dienstwagen nutzen und eher selten privat damit unterwegs sind. Ist dem nicht so, kann sich die 1-Prozent-Regelung für eine vorteilhafte steuerliche Behandlung des Auto-Abos mehr lohnen.

Option 2: 1-Prozent-Regelung nutzen

Die 1-Prozent-Regelung ist eine andere Möglichkeit, um Ihr Auto-Abo zu versteuern. Sie können sie sowohl als Selbstständiger als auch als Arbeitnehmer anwenden, um die Kosten für ein privat und beruflich genutztes Fahrzeug in der Steuererklärung geltend zu machen.

Mit der Regelung berechnen Sie den sogenannten geldwerten Vorteil, den Sie versteuern müssen – denn nutzen Sie Ihren Firmenwagen auch privat, sparen Sie sich Geld für ein eigenes Auto, dessen Kfz-Versicherung, Steuern, Wartung etc. und haben dadurch einen Nutzungsvorteil. Der geldwerte Nutzungsvorteil beträgt 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens. Kostet das abonnierte Auto als Neuwagen beispielsweise 45.000 Euro, wären das 450 Euro im Monat. Diese werden zum Bruttogehalt hinzugerechnet und im Rahmen der Lohnsteuer bei Arbeitnehmern bzw. der Einkommenssteuer bei Selbstständigen versteuert.

Für Fahrzeuge, deren Bruttolistenpreis bei über 60.000 Euro liegt, besteht eine reduzierte Versteuerung von 0,5 Prozent statt 1 Prozent. Dadurch will der Gesetzgeber auch teurere Fahrzeuge wie Hybride und E-Autos mit einem höheren Bruttolistenpreis fördern.
 

Option 3: Auto-Abo über Entfernungspauschale steuerlich absetzen

Die dritte Option, um ein Auto-Abo zu versteuern, beruht auf dem Fahrtenbuch. Nutzen Sie Ihr Auto-Abo auch für geschäftliche Fahrten, können Sie dank der Entfernungspauschale – auch Pendler- oder Fahrkostenpauschale genannt – zurzeit 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer pauschal steuerlich absetzen. Um die Fahrten nachzuweisen, ist das Führen eines Fahrtenbuchs sinnvoll.

Um die Entfernungspauschale anwenden zu können, muss es sich bei der Strecke um die einfache Strecke und den kürzesten Weg zum Kunden oder zum Arbeitsort handeln. Beträgt dieser mehr als 21 Kilometer, dürfen Sie für die Versteuerung sogar zurzeit 0,38 Euro pauschal für jeden gefahrenen Kilometer absetzen – allerdings nur für die einfache Strecke, also den Hinweg oder den Rückweg.

Ein Beispiel: Fahren Sie jeden Tag 40 Kilometer zur Arbeit, können Sie 20 Kilometer mit 0,30 Euro über die Pendlerpauschale absetzen, die restlichen 20 Kilometer mit 0,38 Euro. Angenommen, Sie arbeiten Vollzeit, ergibt das bei 220 Arbeitstagen im Jahr folgende Berechnung:

20 km × 0,30 Euro × 220 Tage = 1.320 Euro
20 km × 0,38 Euro × 220 Tage = 1.672 Euro
= absetzbarer Betrag: 2.992 Euro pro Jahr

Im Jahr können Sie in dieser Beispielrechnung also knapp 3.000 Euro von der Steuer für den Weg zur Arbeit absetzen. Ob Sie das Auto selbst besitzen, es leasen oder monatlich abonnieren, spielt dabei keine Rolle.

Fazit: So kann man ein Auto-Abo von der Steuer absetzen

Haben Sie ein Auto-Abo abgeschlossen, dürfen Sie die monatlichen Kosten dafür unter bestimmten Bedingungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ein Auto-Abo ist steuerlich absetzbar, wenn Sie das abonnierte Fahrzeug zu mindestens 10 Prozent beruflich nutzen. Daher lohnt sich das Modell vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die ein Auto für das eigene Unternehmen benötigen. Rein private genutzte Auto-Abos können hingegen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem sollten Sie die geschäftlichen Fahrten lückenlos nachweisen können – beispielsweise durch ein sauber geführtes Fahrtenbuch –, damit es bei der Frage nach der steuerlichen Behandlung des Auto-Abos nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommt.

Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung