Wir verraten Ihnen, wann ein Auto-Abo steuerlich absetzbar ist, was Sie dabei beachten müssen und wohin die Kosten in der Steuererklärung gehören. Außerdem klären wir die Frage, ob sich auch ein rein privates Auto-Abo von der Steuer absetzen lässt – und falls ja, wie das geht.
Inhaltsverzeichnis:
Ist ein Auto-Abo steuerlich absetzbar?
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Auto-Abo steuerlich absetzbar?
Kann ich auch ein privates Auto-Abo von der Steuer absetzen?
Was muss ich beachten, wenn ich mein Auto-Abo steuerlich absetzen will?
» Option 1: Fahrtenbuch führen und Auto-Abo steuerlich absetzen
» Option 2: 1-Prozent-Regelung nutzen
» Option 3: Auto-Abo über Entfernungspauschale steuerlich absetzen
Ja, ein Auto-Abo ist grundsätzlich steuerlich absetzbar – aber nur dann, wenn Sie das abonnierte Fahrzeug zumindest teilweise für Ihren Beruf verwenden. Entscheidend ist, wie hoch der jobbedingte Nutzungsanteil ist. Ob Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer ein Auto-Abo von der Steuer absetzen möchten, spielt hingegen weniger eine Rolle.
Sie können sich die steuerlichen Vorteile zunutze machen, denn je nachdem, in welchem Umfang Sie das Auto für berufliche Zwecke nutzen, ist das Auto-Abo bis zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Unter „berufliche Zwecke“ fällt beispielsweise der Weg ins Büro oder zu Kundenterminen. Die monatlichen Abo-Preise inklusive Steuern, Wartung und Versicherung zählen dann als Betriebsausgaben – und nicht nur die, sondern auch die Kosten für Sprit oder für den Strom beim Laden an der Ladesäule.
Wichtig ist in jedem Fall: Die Kosten müssen mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, sonst ist ein Auto-Abo nicht steuerlich absetzbar. Bei einer Mischnutzung von geschäftlichen Fahrten und Privatfahrten ist daher auch nur der berufliche Anteil des Auto-Abos steuerlich absetzbar.
Damit die monatlichen Raten des Auto-Abos steuerlich absetzbar sind, müssen Sie das Fahrzeug mindestens zu 10 Prozent beruflich nutzen und dies gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Dafür eignet sich ein Fahrtenbuch, in dem Sie Ihre beruflichen Fahrten von den privaten abgrenzen – denn eine rein geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs ist eher die Ausnahme als die Regel. Das würde nämlich bedeuten, dass Sie nach einem geschäftlichen Termin nicht kurz zum Supermarkt fahren dürften, um Ihre Einkäufe zu erledigen – denn das wäre eine private Nutzung.
Grundsätzlich kann ein Auto-Abo auch steuerlich absetzbar sein, wenn Sie den Wagen nicht ausschließlich beruflich fahren. Mindestens 10 Prozent müssen es aber sein. Außerdem muss der Abo-Vertrag auf Sie als steuerpflichtige Person laufen und Sie müssen das Auto regelmäßig für Geschäftszwecke einsetzen (z. B. für Kundenbesuche, Außentermine oder Lieferfahrten).
Um die Abrechnung für das Auto-Abo in der Steuererklärung geltend machen zu können, sollten Sie dazugehörige Rechnungen und Belege aufbewahren, da sie als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen können. Ähnliches gilt übrigens für den Vergleich von Auto-Abo vs. Leasing: Auch ein geleastes Fahrzeug lässt sich nur dann von der Steuer absetzen, wenn es zumindest teilweise beruflich genutzt wird.
Nein, ein rein privates Auto-Abo lässt sich nicht von der Steuer absetzen. Absetzbar sind nur die Kosten, die für berufliche Fahrten entstehen. Bei einer Mischnutzung, bei der Sie das abonnierte Fahrzeug im Monat sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke nutzen, können Sie die Abrechnung für das Auto-Abo somit nur anteilig steuerlich absetzen.
Den beruflichen Nutzungsanteil können Sie gegenüber dem Finanzamt am einfachsten mit einem lückenlos geführten Fahrtenbuch nachweisen. Alternativ können Sie auch die 1-Prozent-Regelung nutzen. In jedem Fall gilt aber: Verwenden Sie das abonnierte Fahrzeug ausschließlich für reine Privatfahrten, ist die Abrechnung des Auto-Abos nicht steuerlich absetzbar.
Wenn Sie Ihr Auto-Abo von der Steuer absetzen möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können ein Fahrtenbuch führen, um die berufliche Nutzung zu dokumentieren oder die 1-Prozent-Regel anwenden. Für Arbeitnehmer ist auch die Entfernungspauschale eine mögliche Herangehensweise. Die Raten des Auto-Abos gehören bei Selbstständigen in der Steuererklärung unter Betriebsausgaben, bei Arbeitnehmern fallen sie unter Werbekosten.
Haben Sie ein Auto-Abo abgeschlossen, dürfen Sie die monatlichen Kosten dafür unter bestimmten Bedingungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ein Auto-Abo ist steuerlich absetzbar, wenn Sie das abonnierte Fahrzeug zu mindestens 10 Prozent beruflich nutzen. Daher lohnt sich das Modell vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die ein Auto für das eigene Unternehmen benötigen. Rein private genutzte Auto-Abos können hingegen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem sollten Sie die geschäftlichen Fahrten lückenlos nachweisen können – beispielsweise durch ein sauber geführtes Fahrtenbuch –, damit es bei der Frage nach der steuerlichen Behandlung des Auto-Abos nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommt.