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Kfz-Versicherung
Allgemeine Infos

Kfz-Versicherung kündigen

Erfahren Sie im Ratgeber, was Sie als Versicherungsnehmer bei der Kündigung Ihrer Autoversicherung beachten müssen
Übersichtsgrafik KFZ-Versicherung kündigen

Sind Sie mit Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung nicht zufrieden? Haben Sie sich mehr von der Serviceleistung Ihres Versicherers erhofft oder fragen sich, was bei Ihrem demnächst anstehenden Fahrzeugwechsel mit Ihrer Kfz-Versicherung passiert? In unserem Ratgeber erhalten Sie alle Antworten zu Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung kündigen. Grundsätzlich können Sie Ihre Kfz-Versicherung auf zwei Arten kündigen: Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Um eine ordentliche Kündigung handelt es sich, wenn die Autoversicherung zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres fristgerecht zum Vertragsablauf gekündigt wird. Liegt ein triftiger Kündigungsgrund vor, kann die Kfz-Versicherung allerdings auch bereits im laufenden Versicherungsjahr unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht für die Autoversicherung außerordentlich gekündigt werden. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Kündigungsrechte als Versicherungsnehmer!

Dieser Ratgeber-Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema »Kfz-Versicherung kündigen«. Nähere Produktinformationen finden Sie auf der Produktseite Kfz-Versicherung.

Wissen Sie’s?

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung, können Sie frühzeitig kündigen.

Bis wann Kfz-Versicherung kündigen: Kündigungsfrist & Stichtag für eine ordentliche Kündigung

Markierung im Kalender KFZ-Versicherung kündigen

Die Vertragslaufzeit für Kfz-Versicherungen reicht bei den meisten Versicherern vom 01.01. bis zum 01.01. des darauffolgenden Jahres. Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, muss Ihrem alten Versicherer die schriftliche Kündigung mindestens einen Monat und einen Tag vor Vertragsende vorliegen. Der Stichtag für eine ordentliche Kündigung Ihrer Autoversicherung ist daher bei den meisten Versicherern der 30. November. Wird die Kfz-Versicherung nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich in der Regel um ein weiteres Jahr.

Ausnahmen bei der ordentlichen Kündigung

Auch wenn die Vertragslaufzeit bei den meisten Versicherern in der Regel vom 1. Januar bis zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres reicht, kann es durchaus sein, dass Sie einen Vertrag mit individueller Taktung haben. Die genaue Vertragslaufzeit und das Datum des Versicherungsbeginns können Sie in Ihren Versicherungsunterlagen einsehen. In diesem Fall ist nicht der 30. November der Stichtag, bis zu dem die Kündigung Ihrem Versicherer vorliegen muss, sondern jeweils das Datum, das einen Monat und einen Tag vor dem im Vertrag genannten Ablaufdatum liegt. Die Kündigung von Kfz-Versicherungen mit individueller Taktung nennt man auch unterjährige Kündigung.

Eine weitere Ausnahme bei der ordentlichen Kündigung stellt das Saison-Kennzeichen dar. Der Vertragsablauf ist in diesem Fall der Monat des Saisonbeginns und die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung daher entsprechend. Denn für die Versicherung für Fahrzeuge mt Saison-Kennzeichen zahlen Sie nur für den gewählten Saisonzeitraum.  

Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen: Das Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung

Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist nicht die einzige Möglichkeit, um das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer zu beenden. Als Versicherungsnehmer verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht, das eine außerordentliche Kündigung unabhängig von der Hauptfälligkeit ermöglicht.

Von Ihrem Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung können Sie Gebrauch machen, wenn Ihr aktueller Versicherer den Beitrag für Ihre Autoversicherung erhöht beziehungsweise die Ihrem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen zu Ihrem Nachteil ändert.

Nach einem Schadensfall haben sowohl Sie als auch Ihr Versicherer die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung außerordentlich im laufenden Versicherungsjahr zu kündigen.

Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, müssen Sie die Versicherung Ihres alten Fahrzeugs nicht übernehmen, sondern können eine neue Autoversicherung zu neuen Konditionen abschließen. Auch hier greift also das Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung abseits der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Erfahren Sie im Folgenden mehr über Ihre Kündigungsrechte als Versicherungsnehmer.

Außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung oder Bedingungsänderung mit Reduzierung der Versicherungsleistung

Eine Beitragserhöhung kann verschiedene Ursachen haben. Eine geänderte Regionalklasse oder Typklasse können beispielsweise ausschlaggebend sein. Wird Ihr Fahrzeug in eine höhere Klasse eingestuft, steigt für die Versicherung das Risiko und die Versicherungsprämie wird entsprechend angepasst.

Erhöht Ihr aktueller Versicherer den Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung oder reduziert die Versicherungsleistung durch eine Bedingungsänderung, sind Sie als Versicherungsnehmer nicht verpflichtet, die neuen Bedingungen anzunehmen und höhere Beiträge für geringere Leistungen zu zahlen. Ihr Versicherer ist verpflichtet, Sie über die Beitragsanpassung oder die Bedingungsänderung schriftlich zu informieren. Meist geschieht dies im November, da in diesem Monat Regional- und Typklassen neu festgesetzt werden. In diesem Fall greift also das Sonderkündigungsrecht für Autoversicherungen und Sie sind berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung außerordentlich zu kündigen.

Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Prämienerhöhung wirksam geworden wäre. Um eine Lücke im Versicherungsschutz zu vermeiden, empfehlen wir, dass sie sich während dieser Frist auch bereits um eine neue Autoversicherung bei einem anderen Versicherer kümmern. Die Kfz-Versicherung VIVA von Helvetia wurde von zufriedenen Kunden als „Sehr Gut“ eingestuft.

Außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall

Nach einem Schaden wird die Versicherung den Schadenshergang genau prüfen, um festzustellen, ob beziehungsweise in welchem Maße sie für den Schaden aufkommen muss. Wurde der Schaden mit grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht, muss der Versicherer die Kfz-Versicherung außerordentlich im laufenden Versicherungsjahr kündigen.

Doch auch Sie als Versicherungsnehmer können nach einem Schadensfall von Ihrem Sonderkündigungsrecht für die Autoversicherung Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab Abschluss der Verhandlungen über die Schadensregulierung beziehungsweise Erhalt der Entschädigungszahlung. Entscheiden Sie sich für einen Versicherungswechsel, sollten Sie wissen, dass Ihre abgestufte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zentral hinterlegt ist und Ihrem neuen Versicherer mitgeteilt wird. Ein unverbindlicher Versicherungsvergleich ist trotzdem empfehlenswert.

Außerordentliche Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel im laufenden Versicherungsjahr müssen Sie den Vertrag des abgemeldeten Fahrzeugs nicht für das neue Fahrzeug übernehmen. Mit der endgültigen Abmeldung beziehungsweise Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter setzt Ihr Sonderkündigungsrecht für die Autoversicherung ein und Sie können den Versicherungsvertrag außerordentlich ohne weitere Fristen beenden.

Wird das Fahrzeug vom Käufer bei einem neuen Versicherer versichert, gilt der Vertrag automatisch zu diesem Zeitpunkt als gekündigt. Die Versicherungsprämie wird anhand individueller Tarifmerkmale wie beispielsweise Typklasse und Regionalklasse festgesetzt, daher kann der Versicherungsschutz Ihres alten Autos nicht einfach auf Ihr neues Auto übertragen werden. Bei der außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung bei einem Fahrzeugwechsel können Sie über einen Versicherungswechsel nachdenken, Sie können jedoch selbstverständlich auch bei Ihrem bisherigen Anbieter versichert bleiben.

Kfz-Versicherung kündigen bei Versicherungswechsel: Das sollten Sie beachten

Haben Sie sich nach einem umfangreichen Versicherungsvergleich dazu entschieden, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, sollten Sie im Hinblick auf die Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung unbedingt Folgendes beachten: Ihre bestehende Kfz-Versicherung sollten Sie erst dann kündigen, wenn Ihre neue Versicherung die Antragsannahme und die Hinterlegung einer neuen Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle bestätigt hat.

Bei Online-Abschluss der Kfz-Versicherung erfolgt dies über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Bei der eVB-Nummer handelt sich um eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Fahrzeug auch tatsächlich versichert ist.

Kommt es unerwartet zu Verzögerungen beim Versicherungswechsel, laufen Sie sonst Gefahr, eine Versicherungslücke entstehen zu lassen. Denn bereits ein einziger Tag ohne Versicherungsschutz für Ihr Auto könnte Ihnen zum Verhängnis werden. Daher sollten Sie die Kündigung der Kfz-Versicherung bei Versicherungswechsel nicht überstürzen. Weitere Informationen zum Thema Versicherungswechsel finden Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln.

Fahrzeuge
Kfz-Versicherung wechseln
Wir erklären Ihnen, wann ein Kfz-Versicherungswechsel möglich ist, welche Fristen es dabei zu beachten gibt, wann es sinnvoll ist, die Autoversicherung zu wechseln und wie Sie am besten vorgehen.

Kündigungsschreiben: Die Kfz-Versicherung schriftlich kündigen

Um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine schriftliche Kündigung zukommen lassen – unabhängig davon, ob Sie ordentlich oder außerordentlich kündigen.

Jede Versicherung hat eigene Richtlinien, was die Form der Kündigung angeht. Mit einer Kündigung in Schriftform per Post sind Sie aber immer auf der sicheren Seite. Wir empfehlen, die Kündigung per Einschreiben an Ihren aktuellen Versicherer zu schicken, um sicherzugehen, dass sie auch erfolgreich und fristgerecht zugestellt wird.

Vom Senden der Kündigung per E-Mail raten wir Ihnen ab, da viele Versicherungen die Kündigung per E-Mail nicht als Schriftform anerkennen und sich der Prozess so verzögern könnte. Im Folgenden erfahren Sie, welche Angaben Ihr Kündigungsschreiben enthalten sollte. Wir stellen Ihnen außerdem ein Muster-Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung zur Verfügung, das Sie ganz einfach herunterladen, ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift versehen abschicken können. Ihre Unterschrift am Ende des Kündigungsschreibens darf auf keinen Fall fehlen.  

Diese Angaben sollte Ihr Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung enthalten

Damit die Kündigung Ihrer Autoversicherung problemlos vonstattengehen kann, haben wir Ihnen hier alle Angaben zusammengestellt, die Ihr Kündigungsschreiben unbedingt enthalten sollte. Wir empfehlen, die Angaben bereits aus Ihren Versicherungsunterlagen herauszusuchen, bevor Sie die Kündigung aufsetzen. Um die Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung und den Versicherungswechsel so einfach wie möglich für Sie zu gestalten, stellen wir Ihnen eine Musterkündigung zur Verfügung, die Sie als PDF herunterladen können.

Die folgenden Angaben sollte Ihr Kündigungsschreiben enthalten:

  • Name und Adresse des Versicherers
  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Ihr ordentlicher beziehungsweise außerordentlicher Kündigungsgrund
  • Datum zu dem gekündigt wird
  • Ihr Fahrzeugkennzeichen
  • Datum und Unterschrift

Muster Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung

So könnte das Kündigungsschreiben für Ihre Kfz-Versicherung aussehen. Mit den nötigen Unterlagen nimmt das Aufsetzen der Kündigung nur wenige Minuten in Anspruch. Sie müssen die Vorlage lediglich mit Ihren Angaben ergänzen, unterschreiben und per Post an Ihren Versicherer schicken. So steht dem Kfz-Versicherungswechsel nichts mehr im Weg.

Unser Fazit zum Thema Kfz-Versicherung kündigen – So beenden Sie das Versicherungsverhältnis vertragsgemäß

4 Punkte zur KFZ Versicherung Kündigung

Zur Erinnerung, Sie können als Versicherungsnehmer von Ihrem Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherungen Gebrauch machen können, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Außerdem haben wir Ihnen abschließend übersichtlich alle Schritte zusammengestellt, die Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen und wechseln möchten:

1. Mit welchem Kündigungsgrund möchten Sie das Vertragsverhältnis beenden?

Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich, machen Sie von Ihrem allgemeinen Kündigungsrecht Gebrauch und müssen keine weiteren Gründe angeben. Greifen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht zurück und möchten die Kfz-Versicherung außerordentlich im laufenden Versicherungsjahr kündigen, muss einer der folgenden Kündigungsgründe zutreffen:

  • Beitragserhöhung oder Minderung der Leistungen durch Bedingungsänderung des Versicherers
  • Schadensfall
  • Fahrzeugwechsel
  • Endgültige Abmeldung oder Verschrottung des Fahrzeugs

2. Welche Kündigungsfrist für die Autoversicherung gilt es zu beachten?

Hat Ihre Kfz-Versicherung eine Laufzeit von einem Jahr mit Hauptfälligkeit zum 1. Januar, ist der Stichtag für die ordentliche Kündigung der 30. November des vorherigen Jahres. Haben Sie eine Kfz-Versicherung mit einem anderen Ablauf abgeschlossen, liegt der Stichtag einen Monat und einen Tag vor dem Datum dieses Ablaufs. Man spricht hier von unterjähriger Hauptfälligkeit. Die Hauptfälligkeit bei Saisonkennzeichen ist der Monat des Saisonbeginns und die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung daher entsprechend.

3. Versicherungsvergleich durchführen und neue Kfz-Versicherung abschließen

Machen Sie sich Gedanken darüber, was Ihnen bei Ihrer künftigen Autoversicherung wichtig ist und vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Anbietern dahingehend auf Preis und Leistung, Versicherungsschutz etc.

4. Alte Kfz-Versicherung kündigen und sparen

Warten Sie unbedingt, bis die Vertragsannahme von Ihrer neuen Versicherung bestätigt wurde. Erst dann kündigen Sie die alte Versicherung schriftlich, um eine Lücke im Versicherungsschutz zu vermeiden.

Mit dieser Vorgehensweise kündigen Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung vertragsgemäß und garantieren einen nahtlosen Übergang in Ihre neue Versicherung, mit der Sie ab jetzt sparen können.

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