Ab wann ist ein Schaden ein Fall für die Vollkaskoversicherung und wird nicht von der Teilkaskoversicherung reguliert? Greift eine Vollkasko bei Totalschaden? Kann ich eine Vollkasko Entschädigung bei Vandalismus an meinem Fahrzeug erwarten? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Vollkaskoschäden erhalten Sie bei uns im Ratgeber.
Vollkaskoschaden: Was zahlt die Vollkasko?
Vollkaskoschutz inklusive Teilkaskoschutz
Die Vollkasko reguliert Schäden nach Fahrerflucht
Mutwillige Handlungen fremder Personen: Der Vollkaskoschaden Vandalismus
Reparaturkosten und erforderliche Wiederherstellungskosten im Rahmen eines Vollkaskoschadens
Vollkasko-Schäden im Überblick: Bei diesen Schadensfällen greift die Vollkasko
Diese Schadenfälle überschreiten den Versicherungsumfang und gelten nicht als Vollkaskoschäden
Vollkasko-Schaden melden: Der Weg zur erfolgreichen Schadenregulierung
Unser Fazit: Die Vollkasko bietet Ihnen die umfangreichste Schadenregulierung
Die Vollkasko greift bei allen Schadenfällen, die auch eine Teilkasko übernimmt und bietet Ihnen als Versicherungsnehmer darüber hinaus eine zusätzliche Absicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug durch Vandalismus, Eigenverschulden und Fahrerflucht. Die Vollkaskoversicherung reguliert auch Totalschäden.
In der Vollkasko ist beispielsweise Diebstahl enthalten, eine Vollkasko übernimmt auch Hagelschäden und Marderschäden. Hier finden Sie alle Teilkaskoschäden, die in der Vollkasko enthalten sind:
Sie verursachen als Fahrer mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall, doch welche Schäden sind durch welche Versicherung abgedeckt? Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung ist Ihnen in jedem Fall sicher, da der Abschluss verpflichtend ist, um in Deutschland ein Fahrzeug zuzulassen.
Die Haftpflicht kommt für Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden beteiligter Parteien auf, die Entschädigung richtet sich nach der vom Versicherungsnehmer vereinbarten Deckungssumme.
Die Haftpflicht kommt jedoch nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Auch eine Teilkasko greift nicht bei Eigenverschulden, selbstverschuldete Unfälle sind Vollkaskoschäden. Nur die Vollkasko greift bei Eigenschaden.
Kann bei einem Unfall die Schuldfrage von den Beteiligten beziehungsweise der Polizei eindeutig geklärt werden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Regulierung des Schadens.
Ist dieser jedoch nicht ausfindig zu machen, da er sich vom Unfallort entfernt und damit Fahrerflucht begangen hat, bleibt man als Unfallopfer oft auf den Kosten für den entstandenen Schaden sitzen. Weder die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, noch die Teilkasko übernimmt die Kosten für Schäden nach einem Unfall mit Fahrerflucht.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben: Die Vollkasko greift auch, wenn Sie Opfer einer Fahrerflucht werden.
Bevor Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Vollkasko-Schaden melden, sollten Sie sich jedoch darüber informieren, inwiefern dies den Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Versicherungsprämie und Ihre Schadenfreiheitsklasse beeinflusst. Denn in der Regel wird Ihre Prämie bei einem gemeldeten Schadenfall hochgestuft.
Ihr Fahrzeug ist einem mutwilligen Randalierer zum Opfer gefallen und wurde beschädigt, vom Verursacher ist keine Spur. Wenn Sie in einem solchen Fall auf Entschädigung hoffen, hilft Ihnen nur eine Vollkaskoversicherung weiter.
Denn im Leistungsumfang der Vollkasko ist Vandalismus am eigenen Fahrzeug durch fremde Personen enthalten, in der Teilkasko und der Kfz-Haftpflicht gibt es hier keine Aussicht auf Entschädigung.
Mutwilliger und böswilliger Vandalismus an Fahrzeugen ist leider keine Seltenheit. Kratzer und Dellen im Lack, abgebrochene Seitenspiegel, zerstochene Reifen und eingeschlagene Scheiben kommen besonders häufig vor. Möchten Sie gegen dieses Risiko abgesichert sein, sollten Sie demnach eine Vollkaskoversicherung abschließen, die den Vollkaskoschaden Vandalismus deckt.
Auch bei diesem Schadenfall sollten Sie sich darüber informieren, inwiefern eine Meldung des Schadens bei der Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Versicherungsprämie und Ihre Schadenfreiheitsklasse beeinflusst, da die Prämie in der Regel nach gemeldetem Schadenfall hochgestuft wird.
Ist ein Schaden an einem Fahrzeug nach einem Unfall so groß, dass er sich technisch nicht mehr beheben lässt oder wenn sich eine Reparatur wirtschaftlich gesehen nicht mehr lohnt, da die Reparaturkosten höher sind als der tatsächliche Wert des Fahrzeugs, spricht man von einem Totalschaden.
Wird Ihr Auto nach einem selbstverschuldeten Unfall also von einem Gutachter als Totalschaden eingestuft, gilt der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Einige Versicherungen, darunter auch Helvetia, bieten innerhalb der ersten sechs Monate ab Erstzulassung sogar eine Neuwertentschädigung an. Dies gilt bereits dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen.
Mit einer Vollkasko sind Sie nicht nur gegen unverschuldete, sondern auch gegen selbstverschuldete Unfälle versichert. Bei einem Vollkaskoschaden übernimmt die Kfz-Versicherung demnach die Reparaturkosten. Als Obergrenze gilt meist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Für die Reparatur Ihres Autos können Sie bei Helvetia je nach gewähltem Tarif die Werkstatt Ihres Vertrauens frei wählen. Sie können die Reparaturkosten entweder selbst im Voraus zahlen und im Nachgang von der Autoversicherung erstatten lassen oder alternativ eine Zahlungsabwicklung direkt zwischen Werkstatt und Versicherer vereinbaren.
Möchten Sie das geschädigte Fahrzeug nicht oder nur teilweise reparieren lassen, können Sie von einer fiktiven Abrechnung Gebrauch machen. Nachdem ein Gutachter die Kosten, die für die Wiederherstellung des Wagens investiert werden müssten, kalkuliert hat, können Sie den fiktiv errechneten Betrag für die Reparatur geltend machen.
Wir haben Ihnen hier alle Vollkaskoschäden übersichtlich aufgeführt, angefangen mit den Schadenfällen, die auch von einer Teilkasko gedeckt werden bis hin zu den Schäden, die reine Vollkasko-Schäden sind.
Die Vollkasko bietet Ihnen den umfangreichsten Schutz, doch auch bei dieser Kaskoversicherung gibt es Grenzen. Selbst die Vollkasko reguliert Schäden nicht ausnahmslos.
Bei bestimmten Gegebenheiten gelten Schäden nicht als versichert, da sie den Versicherungsbedingungen widersprechen. Verursachen Sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig, besteht kein Versicherungsschutz.
Fahren Sie beispielsweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und verursachen einen Schaden oder einen Unfall, ist Ihr Kfz-Versicherer berechtigt, die Leistung in einem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Sollten Sie einen Unfall mit Ihrem wissentlich defekten Fahrzeug verursacht haben, kann man Ihnen ebenfalls grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und Ihre Kfz-Versicherung wird trotz Vollkasko nur einen Teil des Schadens zahlen.
Um die Schadenregulierung für den Versicherten als auch für den Versicherer so unkompliziert wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, alle benötigten Informationen so genau wie möglich anzugeben. Denken Sie immer daran, den Schaden genau zu dokumentieren und Ihre Unterlagen und Fotos Ihrer Versicherung zur Verfügung zu stellen.
Bei Helvetia können Sie Schäden telefonisch oder online über unser Schadenformular melden. Um einen Vollkasko Schaden zu melden, sollten Sie folgende Angaben zur Hand haben:
Angaben zum
Mit einer Vollkaskoversicherung setzen Sie auf den umfangreichsten Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug, denn im Vollkaskoschutz sind alle Leistungen des Teilkaskoschutzes bereits enthalten und die Kaskoversicherung bietet Ihnen zusätzlichen Schutz gegen folgende Schäden: