In der Regel gilt der Versicherungsschutz auch im Urlaub oder auf einer Dienstreise. Jedoch nur bei Hausrat, der sich vorübergehend – meist nicht länger als 3 Monate – außerhalb der Wohnung befindet. Dabei spricht man von der sogenannten Außenversicherung des Hausrats. Die Außenversicherung erweitert den Versicherungsort vorübergehend.
Die Außenversicherung ist auch in der Hausratversicherung von Helvetia enthalten. Die Helvetia Hausratversicherung Premiumschutz deckt Ihren Hausrat sogar für 12 Monate im Ausland ab. Wann genau Außenversicherungsschutz besteht, was die genaue Definition einer Außenversicherung von Hausrat ist und was es außerdem noch zu beachten gibt, erklären wir Ihnen hier.
Inhaltsverzeichnis
» Außenversicherung von Hausrat: Definition
» Außenversicherung des Hausrats für Studenten
» Außenversicherung des Hausrats bei einem Umzug
» Welche Schäden deckt die Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung ab?
» Kann man auch bestimmte Gegenstände des Hausrats über die Außenversicherung versichern?
» Wie hoch ist die Entschädigungssumme bei der Außenversicherung?
Häufig gestellte Fragen zum Thema Außenversicherung des Hausrats
Die Außenversicherung erweitert den Versicherungsort und schützt Ihren Hausrat weltweit, beispielsweise auf Reisen. Meist ist dieser Schutz bei Auslandsaufenthalten auf 3 Monate begrenzt.
Sollten Sie oder eine Person, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, verreisen, dann schützt die Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung auch dort die abgesicherten Gegenstände. Grundsätzlich gilt dabei jedoch: Die Urlaubsreise darf nicht länger dauern als 3 Monate. Die Helvetia Hausratversicherung Premiumschutz deckt Ihren Hausrat hingegen für ganze 12 Monate im Ausland ab. Werden innerhalb dieses Zeitraums beispielsweise durch einen Einbruch Sachen aus Ihrem verschlossenem Hotelzimmer gestohlen, dann sind diese im Rahmen Ihrer Hausratversicherung versichert.
Eine Außenversicherung kann den Hausrat jedoch auch in anderen Situationen schützen.
Die Außenversicherung kann auch für den Hausrat von Studenten, die über ihre Eltern versichert sind, greifen. Wenn Ihr Kind beispielsweise auswärts ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, dann ist es so lange im Rahmen Ihrer Hausratversicherung mitversichert, wie es keinen eigenen Haushalt gründet. In diesem Fall entfällt die Befristung auf 3 bzw. 12 Monate, da die Ausbildung selbst auf einen bestimmten Zeitraum befristet ist. Der Außenversicherungsschutz besteht für die komplette Dauer der Ausbildung. Auch bei einem Wehrdienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gilt diese Regelung.
Sollten Sie umziehen, dann kann auch in diesem Fall die Außenversicherung wichtig werden. Falls Sie beim Umzug eine Hausratversicherung besitzen, dann erweitert sich der Versicherungsort im Rahmen der Außenversicherung. Der Versicherungsschutz gilt während des Umzugs für den aktuellen Wohnort, den zukünftigen Wohnort sowie für den Hausrat, der während des Umzugs beschädigt wird.
Bei Helvetia gibt es für die Hausratversicherung den Smart-, Top- und Premiumschutz. Bei allen Schutzvarianten sind Ihre Sachen beispielsweise in folgenden Fällen abgesichert:
Der größte Unterschied zwischen den Schutzvarianten liegt bezüglich der Außenversicherung des Hausrats in der Dauer des Versicherungsschutzes. Im Smartschutz greift die Außenversicherung nur für Reisen mit einer Maximaldauer von 3 Monaten. Sollten Sie den Top- oder Premiumschutz wählen, ist Ihr Hausrat für 12 Monate durch die Außenversicherung geschützt.
Im Rahmen der Helvetia Hausratversicherung können bis zu drei Gegenstände über den Zusatzbaustein „Gegenstandsversicherung“ versichert werden. Sie können folgende Wertgegenstände versichern:
Im Rahmen der Außenversicherung gilt nicht die volle Versicherungssumme. Je nach Versicherer werden meist nur 10 oder 20 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Mit dem Helvetia Smartschutz gilt ein Schadensersatz von 10 Prozent, maximal 10.000 Euro. In unserem Topschutz erhalten Sie 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt und im Premiumschutz übernehmen wir im Schadenfall hingegen ganze 100 Prozent der Versicherungssumme. Sollten Sie als Versicherungsnehmer für eine Reise einen noch umfassenderen Schutz wünschen, dann können Sie Ihre Sachen zusätzlich mit einer Reisegepäckversicherung absichern.