Bei einem Neuanfang gehört Ihre Hausratversicherung jedoch zu den Dingen, die Sie nicht unbedingt zurücklassen müssen. Denn die Versicherung hängt nicht von der Adresse, sondern vom Versicherungsort ab. In der Hausratversicherung zählt die Wohnung oder das Haus, in dem Ihr Hausrat untergebracht ist, als Versicherungsort.
Ziehen Sie als Versicherungsnehmer um, erlischt Ihre Hausratversicherung also nicht automatisch, sondern zieht sozusagen mit Ihnen um. Damit Ihr Versicherer auch Bescheid weiß, sollten Sie diesen aber in jedem Fall über den geplanten Umzug informieren.
Zählt Ihre aktuelle Versicherung nicht zu den Dingen, die es mit in die neue Bleibe schaffen, sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Kündigungsrecht Ihrer Hausratversicherung bei einem Umzug auseinandersetzen. Liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund, z. B. eine Beitragserhöhung infolge des Umzugs, vor, können Sie die Hausratversicherung kündigen und sich nach einem neuen Versicherungsschutz umsehen.
In unserem Artikel können Sie sich transparent über Ihre Möglichkeiten als Versicherungsnehmer bei einem Umzug informieren. Je schneller Sie die vertraglichen Details geklärt haben und sichergehen können, dass Ihr Hausrat auch nach dem Haus- oder Wohnungswechsel noch geschützt ist, desto entspannter können Sie sich wieder Ihren Umzugskartons widmen. Während des Umzugs besteht außerdem in beiden Wohnungen Versicherungsschutz – zumindest für eine Übergangszeit von zwei Monaten.
Inhaltsverzeichnis
» Umzug der Versicherung melden
» Hausratversicherung nach einem Umzug anpassen
» Hausratversicherung bei einem Umzug außerordentlich kündigen
» Prämienerhöhung
» Zusammenzug mit dem Partner
» Umzug ins Ausland
» Unser Fazit: So geht beim Umzug nichts schief
» Häufige Fragen zur Hausratversicherung bei einem Umzug
» Zahlt die Hausratversicherung auch Umzugsschäden?
» Wie kann ich meiner Hausratversicherung den Umzug melden?
» Was passiert, wenn der Wohnungswechsel länger dauert als geplant?
» Meine Wohnung ist dauerhaft unbewohnbar. Zahlt die Hausratversicherung den Umzug?
Sind Sie zufrieden mit Ihrer bestehenden Hausratpolice und möchten das Vertragsverhältnis auch nach dem Umzug aufrechterhalten, sollten Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber unterrichten. Je früher, desto besser, aber spätestens bei Unterzeichnung des neuen Kauf- oder Mietvertrags sollten Sie Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.
Für den Versicherer sind dabei folgende Punkte relevant:
Haben Sie Ihrer Hausratversicherung den Umzug nicht gemeldet, laufen Sie Gefahr, dass die Deckung im Schadenfall erloschen ist und Sie auf den Kosten, die nach dem Umzug am neuen Hausrat entstanden sind, sitzen bleiben. Bis eine neue Hausratversicherung abgeschlossen ist, entsteht außerdem erneut eine Lücke im Versicherungsschutz.
Ein Umzug ist immer ein guter Anlass, um den bestehenden Versicherungsschutz der Hausratversicherung zu überprüfen und eine Unterversicherung zu vermeiden. Versicherungsnehmer sollten sich damit auseinandersetzen, ob die Deckungssumme ihrer Versicherung auch nach dem Haus- oder Wohnungswechsel noch ausreicht. Was die Hausratversicherung einer WG umfasst hat, kann von einer idealen Deckungssumme für einen Paarhaushalt oder eine mehrköpfige Familie weit entfernt sein.
Manch einer mag einen Umzug als Anlass nutzen, sich von vielen Hausratgegenständen zu trennen und das neue Zuhause minimalistischer einzurichten. Doch gerade dann, wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden oder ein Student seiner Wohngemeinschaft den Rücken kehrt und in eine eigene Wohnung zieht, wächst der Haushalt eher, als dass er schrumpft. Es ist daher immer ratsam, die Versicherungssumme zu prüfen.
Wer mit den Leistungen seiner Hausratversicherung in der Vergangenheit ohnehin unzufrieden war, kann einen Umzug nutzen, um von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Der Umzug allein stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Was jedoch möglich ist:
Während ein Umzug allein Versicherungsnehmer nicht dazu berechtigt, die Hausratversicherung zu kündigen, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie infolge des Haus- oder Wohnungswechsels erhöht. Doch selbst in diesem Fall sollte die Kündigung nicht einzig aufgrund eines höheren Beitrags vorschnell gekündigt werden.
Bei einem Umzug in einen Wohnraum, der mehr Platz für Mobiliar und weitere Hausratgegenstände bietet, muss die Versicherung ohnehin an den neuen Umfang des Hausrats angepasst werden. Ein höheres zu versicherndes Risiko bringt entsprechend auch eine höhere Prämie mit sich. Wer seinen Hausrat bis auf den letzten Gegenstand gegen mögliche Schäden absichern möchte, nimmt auch eine höhere Prämie wahrscheinlich gerne in Kauf.
Ist die neue Prämie der Hausratversicherung nach dem Umzug jedoch zur Wohnfläche unverhältnismäßig hoch oder ein unabhängiger Versicherungsvergleich hat ein günstigeres Angebot zu gleichem Leistungsumfang aufgetan, können Versicherungsnehmer selbstverständlich von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Versicherung wechseln.
Wie sich die Kosten einer Hausratversicherung genau zusammensetzen, haben wir in Ihnen in einem Artikel ausführlich zusammengestellt.
Sie haben sich dazu entschieden, bei Ihrem Partner einzuziehen? Bei einem Zusammenzug können Sie Ihre Hausratversicherung mitnehmen. Ihr Lebenspartner kann seine bestehende Versicherung kündigen.
Selbstverständlich ist auch der umgekehrte Fall möglich. Ihr Partner, der bereits in der Wohnung oder dem Haus lebt, behält seine Hausratversicherung und Sie kündigen Ihre Versicherung. Von einer Doppelversicherung sollten Sie in jedem Fall absehen, denn die schützt Sie nicht doppelt, sondern kann im Schadenfall eher zu Problemen führen, wenn nicht klar ist, welche Versicherung nun für den Schaden aufkommt.
Unabhängig davon, wer bei wem einzieht, ist es immer ratsam, die Deckungssumme der Hausratversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, wenn der Hausrat durch den Umzug bzw. Zusammenzug wächst. Denn Schäden werden nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme voll ersetzt. Unsere Wertermittlung hilft Ihnen dabei, die Summe nicht zu niedrig anzusetzen, eine Unterversicherung zu vermeiden und keinen Abzug im Schadenfall zu riskieren.
Wechseln Sie den Wohnort innerhalb Deutschlands, kann Ihre Hausratversicherung ganz einfach mit Ihnen umziehen. Für die Übergangszeit gilt vorübergehend in beiden Wohnungen in Deutschland Versicherungsschutz, jedoch nur maximal bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn. Danach besteht nur noch in der neuen Adresse Versicherungsschutz.
Wer auswandert, muss die Versicherung in Deutschland jedoch kündigen und sich im neuen Heimatland um einen Versicherungsschutz kümmern. Die Versicherung eines Hausrats im Ausland ist leider nicht möglich.
Bei einem Umzug jeden Schritt planen und abhaken – auch die Hausratversicherung sollte auf der Checkliste für den Umzug nicht fehlen. Der Vertrag geht automatisch auf die neue Wohnung über. Sie müssen zunächst nichts weiter tun als Ihren Versicherer zu informieren und gegebenenfalls den Vertrag den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Wurde die Prämie für Ihre Hausratversicherung durch den Umzug erhöht, Sie legen Ihren Haushalt mit einem weiteren zusammen oder ziehen ins Ausland, können Sie von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und eine neue Versicherung abschließen.