Eine Hausratversicherung sichert den gesamten Hausrat in Ihrer Wohnung in zahlreichen Schadenfällen ab. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl.
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles zu den Kündigungsfristen einer Hausratversicherung, wie Sie Ihre Hausratversicherung ordentlich kündigen und in welchen Fällen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Beispielsweise wissen die wenigsten Versicherungsnehmer, dass sie im Falle einer Beitragserhöhung Ihre Hausratversicherung problemlos kündigen und das Sonderkündigungsrecht nutzen können.
» Wie kann ich die Hausratversicherung kündigen?
» Kündigungsfrist der Hausratversicherung
» Kündigungsschreiben
» Sonderkündigungsrecht: Die Hausratversicherung außerordentlich kündigen
» Hausratversicherung kündigen bei Umzug
» Hausratversicherung kündigen wegen Zusammenzug
» Besteht die Möglichkeit die Hausratversicherung zu kündigen wegen einer Haushaltsauflösung?
» Tod des Versicherungsnehmers
» Beitragserhöhung: Hausratversicherung vorzeitig kündigen
» Darf der Versicherer selbst die Hausratversicherung kündigen?
» Unser Fazit: Hausratversicherung kündigen – Ein Wechsel der sich lohnen kann!
Sobald Sie bemerken, dass die Leistungen Ihrer Hausratversicherung Ihren Ansprüchen nicht mehr entsprechen oder Sie einen zu hohen monatlichen Beitrag zahlen, sollten Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und über eine Kündigung Ihrer Hausratversicherung nachdenken. Vergleichen Sie dazu die Leistungen Ihrer Versicherung mit dem Versicherungsschutz durch andere Anbieter und wägen Sie ab, ob sich ein Versicherungswechsel lohnen kann.
In einigen Fällen können Versicherte, die Ihre bestehende Hausratversicherung vorzeitig kündigen, bei anderen Versicherern von bedeutend besseren Konditionen profitieren. Bevor Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden, ist es sinnvoll, die Angebote hinsichtlich Versicherungssumme, Leistungen, möglicher Zusatzleistungen und weiteren wichtigen Aspekten miteinander zu vergleichen, um das bestmögliche Angebot für Ihre Bedürfnisse finden zu können.
Am Ende der Laufzeit kann die Hausratversicherung ordentlich gekündigt werden. Dabei muss der Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des entsprechenden Versicherungsjahres die schriftliche Kündigung der Hausratversicherung vom Versicherten erhalten. Wird die Kündigungsfrist versäumt, verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres Jahr.
Je nach der Laufzeit, die im Versicherungsvertrag festgelegt ist, ändert sich die Frist für eine ordentliche Kündigung. Im Bereich der Hausratversicherungen gibt es sowohl die Möglichkeit, einen Einjahresvertrag als auch einen Mehrjahresvertrag abzuschließen.
Beim Einjahresvertrag liegt der frühestmögliche Kündigungstermin drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Besteht der Versicherungsvertrag über drei Jahre, kann der Vertrag auch erst zum Ende des 3. Versicherungsjahres fristgerecht beendet werden.
Wenn Sie die Hausratversicherung kündigen wollen, die Frist allerdings bereits verstrichen ist, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Abgesehen von der Einhaltung der Kündigungsfrist müssen Sie bei der ordentlichen Kündigung Ihrer Hausratversicherung darauf achten, dass Ihr Kündigungsschreiben folgende Angaben enthält:
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung kündigen wollen und auf der Suche nach einem Muster sind, finden Sie im Internet zahlreiche, praktische Musterkündigungen und Kündigungsvorlagen für ein vollständiges Kündigungsschreiben. Alle individuellen Informationen, die in der Kündigungsvorlage nicht enthalten sind, wie Kündigungsfrist, Versicherungsnummer und die Kontaktdaten Ihrer Versicherung, können Sie einfach Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
Außerhalb der Kündigungsfrist die Hausratversicherung kündigen ist dank des Sonderkündigungsrechts in einigen Fällen möglich. Wird das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, ändert sich die Kündigungsfrist und der Versicherte kann seinen Versicherungsvertrag zu einem früheren Kündigungstermin beenden als im Regelfall.
Wenn Sie von Ihrem gesonderten Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen, beachten Sie, in Ihrem Kündigungsschreiben neben den grundlegenden Angaben wie Versicherungsnummer, Kündigungstermin etc. zusätzlich den Grund für die Kündigung angeben. Die folgenden Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung:
Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung nicht von der Adresse abhängig. Zieht der Versicherte um, gilt der Versicherungsschutz weiterhin und er muss seine bestehende Hausratversicherung nicht wegen des Umzugs kündigen. Wenn Sie in naher Zukunft einen Umzug planen, empfehlen wir, Ihrer Versicherung die neue Adresse so schnell wie möglich mitzuteilen, sodass im Schadenfall keine Probleme auftreten.
Generell stellt ein Umzug von einer Wohnung in eine andere Wohnung innerhalb Deutschlands also keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Der Umzug ins Ausland kann hingegen als Sonderkündigungsrecht ausgelegt werden. Wenn Sie in diesem Fall einige Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres Ihre Hausratversicherung kündigen, erhalten Sie sogar Ihr Geld zurück: Nicht in Anspruch genommene Beträge kann der betroffene Versicherungsnehmer anteilig von seiner Versicherung zurückfordern.
Wenn nach einer Haushaltszusammenlegung der Fall eintritt, dass zwei Hausratversicherungen vorhanden sind, kann einer der beiden bestehenden Verträge aufgehoben werden. Nach einer Hochzeit oder einem Zusammenzug sollte in keinem Fall eine doppelte Versicherung bestehen bleiben, denn zwei Beiträge zahlen ist nicht nur teuer, es kann im Schadenfall auch zu Problemen mit Ihrem Versicherer führen.
Um Doppelversicherungen zu vermeiden, empfehlen wir die Gesamtsumme Ihrer Sachen aus beiden zusammengeführten Haushalten mit den einzelnen Verträgen zu prüfen. Ist eine Mehrfachversicherung entstanden, kann beim später abgeschlossene Vertrag die Versicherungssumme sofort reduziert oder zur nächsten Fälligkeit gekündigt und aufgehoben werden.
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung wegen einer Haushaltsauflösung kündigen möchten, ist das jederzeit und außerordentlich ohne Einhaltung von Fristen möglich, da eine Haushaltsauflösung ein Sonderkündigungsrecht mit sich zieht. Wer seinen Haushalt komplett aufgibt, benötigt natürlich auch keinen Versicherungsschutz für seinen Hausrat mehr. Der Umzug in ein Seniorenheim kann ebenfalls ein Grund für eine außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung sein. Sprechen Sie ihren Versicherer in diesem Fall unbedingt an. Vielleicht ist es sinnvoll nur die Versicherungssumme zu reduzieren und den Vertrag zu behalten.
Im Todesfall des Versicherungsnehmers endet die Haftpflichtversicherung automatisch nach zwei Monaten und eine gesonderte Kündigung der Hausratversicherung ist nicht nötig. Der Vertrag muss zwar nicht schriftlich gekündigt werden, die Versicherung muss in diesem Fall allerdings durch die Erben oder Nachkommen über den Tod des Vertragspartners informiert werden. Am besten fügen Sie Ihrem Schreiben eine Kopie der Erbbescheinigung oder Vollmacht bei sowie die Sterbeurkunde. Geben Sie auch an, ab wann der Hausrat komplett aufgelöst ist.
Im Falle einer Beitragserhöhung besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Wenn sich also im Laufe des Versicherungsjahres der Beitrag für Ihre Hausratversicherung erhöhen sollte, haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Hausratversicherung zu kündigen – mit Frist innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung. In der Regel räumt Ihnen der Versicherer einen Zeitrahmen von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung ein, um die Kündigung einzureichen. Dabei tritt die außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung frühestens ab dem Termin der Beitragserhöhung in Kraft.
Nicht nur den Versicherten steht ein Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres bzw. in einigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu – eine Kündigung der Hausratversicherung kann auch von Seiten der Versicherung erfolgen.
Ein Grund dafür kann der Zahlungsverzug sein: Bleiben Zahlungen des Versicherungsnehmers aus, kann der Versicherer unter gegebenen Umständen den Vertrag beenden. Zudem verfällt nach wiederholter Vernachlässigung von Fristen der Versicherungsschutz und der Versicherer ist im Schadenfall nicht mehr zur Leistung verpflichtet.
Zusätzlich besteht grundsätzlich nach Eintritt eines versicherungspflichtigen Schadens ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dabei kann die Hausratversicherung sowohl von Seiten des Versicherers als auch des Versicherten gekündigt werden.
Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung sinnvoll für alle Verbraucher, die einen eigenen Haushalt besitzen und Ihr Hab und Gut schützen möchten. Daher sollten Versicherte darauf achten, dass sie ihren Hausrat bei einem leistungsstarken Versicherer absichern, um im Schadenfall keine Verluste zu machen. Vergleicht man verschiedene Anbieter miteinander, stellt sich schnell heraus, dass sich eine Kündigung mit Anbieterwechsel im Bereich der Hausratversicherung durchaus lohnen kann.
Wenn Sie einen Versicherungswechsel vornehmen möchten, beachten Sie, dass eine Kündigung jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich ist. Die Kündigungsfrist für eine Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Monate. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern oder Ihre Versicherung eine Beitragserhöhung vornimmt, können Sie Ihre Hausratversicherung auch außerordentlich kündigen und Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.