Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann sich in der Regel bei einem Sengschaden in Sicherheit wiegen. Egal ob Einbruchdiebstahl, Wasserschaden oder ein Feuer – gegen die meisten vorstellbaren Versicherungsfälle ist man durch die Versicherung geschützt.
Aber es gibt einige Ausnahmen. Ein besonderer Fall ist der Sengschaden. Eine Zigarette auf dem Sofa und schon ist es passiert, im Stoff der Couch entsteht ein Brandloch. Auch Wetterverhältnisse wie ein Blitzschlag oder der wärmespendende Kamin können zur Gefahr werden. Während bei einem Brand die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung für den Brandschaden Versicherungsschutz bieten, kann dies bei einem Sengschaden anders aussehen. Entscheidend kann nämlich der Auslöser des Brandes sein.
Erfahren Sie in diesem Ratgeber, was ein Sengschaden ist und wie Sie sich gegen einen solchen Brandschaden sowie Folgeschäden absichern können.
Ein Sengschaden ist per Definition ein Schaden, der durch Hitze entstanden ist. Dieser Brandschaden kann durch einen Schmorbrand oder Schwelbrand verursacht werden. Der Sengschaden entsteht meist durch eine kleine und lokalbegrenzte Hitzeeinwirkung. Obwohl der Schaden zum Beispiel durch Glut eines Kamins entstanden ist, zählt er aber nicht zu einem Brand oder Feuer.
Für den Versicherer zählt die Ursache der Entstehung des Schadens, die bei einem Sengschaden eine andere ist als etwa bei einem Feuer.
Bei einem Sengschaden handelt es sich um einen Schaden am Hausrat, der durch Hitze, allerdings ohne einen Brand oder ein Feuer, verursacht wurde. In der Regel tritt die Hitze lokal begrenzt auf.
Meistens entsteht ein Sengschaden durch das Auftreten größerer Hitze, die örtlich begrenzt auf Gegenstände des Hausrats einwirken konnte. Der Sengschaden wird aber nicht durch ein Feuer oder einen Brand ausgelöst. Die auftretende Hitze entwickelt sich demnach nicht zu einem Feuer oder Brand.
Die Ursachen für einen Sengschaden können ganz unterschiedlich sein. Genauso kann der Schaden durch ein Missgeschick oder aber eine heiße Gefahrenquelle, wie ein Kamin, ausgehen. Die erhöhte Hitze kann am Hausrat einen Schaden bewirken. Sind Sie für diesen Versicherungsfall abgesichert, kann der entstandene Schaden ersetzt werden.
Zu unterscheiden ist, ob es sich bei dem Sengschaden um einen Folgeschaden handelt, der zunächst durch einen Brand oder ein Feuer verursacht wurde. Je nach Versicherungsschutz der Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung kann dies beim Versicherer einen bedeutenden Unterschied machen.
Im Gegensatz zu einem Sengschaden wird ein Brandschaden durch ein Feuer verursacht. Es ist möglich, dass sich das Feuer selbstständig in der Wohnung ausgebreitet hat oder aber das Feuer den Herkunftsort verlassen konnte, sodass ein Brand hervorgerufen wurde.
Auch die Ursachen eines Feuers können verschieden sein:
Das Feuer hat bei einem Brandschaden Gegenstände oder Bereiche der Wohnung, wie etwa den Fußboden, beschädigt. Ist die Ursache des Schadens ein Feuer, wird von einem Brandschaden gesprochen. Bei einem Brandschaden kommt in der Regel die Hausratversicherung für den Schaden auf. Je nach Brandursache können ebenso die Wohngebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung – sofern der Schaden durch eine haushaltsfremde Person entstanden ist – den Schaden begleichen.
Trotzdem kann es auch sein, dass ein Sengschaden als Brandschaden gewertet werden kann. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Sengschaden ein Folgeschaden ist, der durch einen Brand entstanden ist. Für den Versicherer und dementsprechend den Versicherungsschutz kann das eine entscheidende Rolle spielen.
Ein Sengschaden am Hausrat kann auf unterschiedliche Weise entstehen. Hauptgrund für den Schaden ist Hitze, die lokal begrenzt aufgetreten ist und dabei einen Schaden verursacht hat. Hitze kann von verschiedenen Gegenständen und durch verschiedene Tätigkeiten ausgehen.
Der Hausrat einer Wohnung kann etwa beim Kochen oder Grillen beschädigt werden. Vor allem Tätigkeiten, bei denen Glut im Spiel ist, können Sengschäden zur Folge haben. Dazu gehört zum Beispiel ein Feuer im Kamin, aus dem Glut heraustritt oder eine brennende Zigarette, von der glimmende Asche abfällt.
Aber auch elektrisch erzeugte Hitze oder Hitze von Beleuchtungsgegenständen bergen die Gefahren von Sengschäden. Vornehmlich werden bei Sengschäden Böden wie Teppiche oder Parkett beschädigt. Aber auch andere größere Gegenstände etwa die Arbeitsplatte in der Küche oder elektronische Geräte können in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein Sengschaden kann deshalb schnell einen hohen finanziellen Schaden verursachen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, ob Ihre Versicherung und speziell Ihre Hausratversicherung Sengschäden abdeckt.
Die Auslöser für einen Sengschaden können viele Gründe haben. Trotzdem scheinen Menschen immer wieder überrascht, wie schnell es trotz vorsichtigen Handelns zu einem Sengschaden, der auch Schmorbrand genannt werden kann, kommen kann. Schauen wir uns deshalb einige Beispiele für Sengschäden genauer an.
Die Beispiele für Sengschäden am Hausrat zeigen, wie schnell ein Schmorbrand entstehen kann. Nicht nur ein Feuer kann teure Folgeschäden hinterlassen, manchmal reicht auch eine einzelne Zigarette aus. Deshalb sollten Sie bei Ihrem Versicherer prüfen, ob sie in Ihrer Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung gegen einen solchen Fall versichert sind.
Ein Sengschaden kann über unterschiedliche Versicherungen abgesichert sein. Hierzu zählen die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung. Welche Versicherung greift, ist abhängig von Schadensursache und den beschädigten Gegenständen. Nicht in jedem Tarif ist der Sengschaden auch mitversichert. Ein Vergleich der Versicherungen kann sich also lohnen.
Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung – es gibt mehrere Versicherungen, die bei einem Sengschaden Schadensersatz leisten können. Tatsächlich bestimmen die Entstehung des Sengschadens sowie die möglichen Folgeschäden, ob eine Versicherung den Schaden zahlt.
Ist das jeweilige Ereignis, das den Sengschaden verursacht in der Versicherung versichert, kann es sein, dass der Versicherer für den Sengschaden aufkommt. Dies kann der Fall bei einem Blitzschlag sein: Hat ein Blitzschlag einen Sengschaden herbeigeführt, kann dieser von der Versicherung übernommen werden, weil etwa sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung Schäden eines Blitzschlages in der Regel versichert sind.
Bietet in einem solchen Versicherungsfall eigentlich eine Feuerversicherung oder auch Brandversicherung den richtigen Versicherungsschutz? Die Antwort lautet: nur bedingt. Die Feuerversicherung kann Sengschäden versichern. In den meisten Fällen werden jedoch nur Folgeschäden eines Brandes oder Feuers versichert. Das bedeutet, dass ein alleiniger Sengschaden, aus dem kein Feuer hervorgegangen ist, häufig nicht in der Versicherung inbegriffen ist.
Die Wohngebäudeversicherung versichert Sengschäden per se nicht. Ausnahmen bildet ein Sengschaden in der Gebäudeversicherung oder Eigenheimversicherung, der ein Folgeschaden einer anderen Ursache ist, wie einer Explosion, eines Brandes oder eines Blitzschlags.
Die Haftpflichtversicherung kann für einen Sengschaden aufkommen, wenn eine haushaltsfremde dritte Person der Urheber ist. Die Haftpflichtversicherung leistet demnach nicht für einen Schmorbrand, der den eigenen Hausrat beschädigt hat. Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung genießt der Versicherungsnehmer, wenn ein Schaden an seinem Eigentum durch einen Dritten verursacht wurde. Der Haftpflichtversicherer prüft dann, ob daraus Ansprüche geltend gemacht werden können.
Kommt bei einem Sengschaden die Hausratversicherung auf? Hier gilt Ähnliches wie bei den anderen Versicherungen: Alles steht und fällt mit der Ursache des Sengschadens. Wurde der Sengschaden etwa durch ein Feuer verursacht, kann die Hausratversicherung diesen Schaden übernehmen. Ist aber ein Schmorbrand die Quelle des Sengschadens am Hausrat, so ist der jeweilige Tarif und das, was in der Police als versichert gilt, entscheidend. Die Hausratversicherung von Helvetia deckt Sengschäden ab.
Brandlöcher, schwarze Flecken oder beschädigte Möbel können durch einen Schmorbrand verursacht werden. Sengschäden können im Alltag relativ häufig auftreten und dennoch ist eine Versicherung für einen Sengschaden selten. Bei vielen Versicherern ist dieser Schaden nämlich nicht versichert.
Menschen, die ihren Hausrat auch für diese Lebenslage versichern möchten, sollten die Police der Hausratversicherung des Versicherers genau lesen. Kostenübernahme bei einem Schaden, der durch einen Schmorbrand entstanden ist, muss hierbei explizit erwähnt werden. Außerdem besteht die Option, diesen Zusatzbestandteil zur Hausratversicherung dazu zu buchen oder einen höheren Tarif zu wählen, damit ein Sengschaden vom Versicherer übernommen werden kann.
Die Hausratversicherung von Helvetia kommt für Schmor- und Sengschäden an den Gegenständen der Einrichtung auf. Die Haushaltsgegenstände werden im Versicherungsfall zum Neuwert ersetzt.