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Hausratversicherung
Haus

Haus und Wohnung mit einer Brandversicherung schützen

Die Feuerwehr rückt täglich zu Haus- und Wohnungsbränden aus – zum Jahresende hin sogar noch häufiger als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, wie eine Schaden-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)¹ zeigt. Adventskränze und Weihnachtsbäume, die in einem Moment der Unachtsamkeit Feuer fangen, beeinflussen diese Statistik bedeutend.
In einem Schutzwappen ist ein Haus zu sehen, darüber eine Flamme.

In der Regel ist die Feuerwehr schnell zur Stelle und kann den Brand löschen. Wurde jedoch z.B. bei Verlassen der Wohnung vergessen, eine Kerze zu löschen, kann sich ein Brand rasch unkontrolliert ausbreiten. Die Folgen eines solchen Brandes können bis zur Unbewohnbarkeit des Wohnraums reichen. Dieser Fall muss nicht eintreten – mit einer entsprechenden Brandversicherung kann jedoch für den Ernstfall vorgesorgt werden.

Welche Versicherung bei bei Schäden einspringt und was die Versicherung bei einem Wohnungs- oder Hausbrand zahlt, hängt davon ab, ob die Schäden Einrichtungsgegenstände oder das Gebäude selbst betreffen:

Sie haben bereits eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen? Dann enthält Ihr Versicherungsschutz wahrscheinlich schon eine Feuerdeckung. Denn in der Regel sind Feuerschäden im Privatbereich durch die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt.
Wer in Ihrem Fall bei einem Wohnungs- oder Hausbrand zahlt, welche Brandschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind und welche zusätzlichen Risiken Sie absichern können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

In diesem Artikel klären wir auf, wann die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung für einen Brand aufkommt. Über weitere Leistungen können Sie sich auf den Produktseiten informieren.

Was denken Sie?

Brandschäden an der Bausubstanz werden von der Hausratversicherung gedeckt.

Brandgefährlich – die häufigsten Ursachen für Haus- und Wohnungsbrände

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung hat die Brandursachen für Haus- und Wohnungsbrände in Deutschland im Jahr 2020 untersucht. Die Top 5 Ursachen sind:

  1. Elektrizität
    Rund 30 Prozent der untersuchten Brände wurden durch Elektrizität – häufig durch defekte Elektroinstallationen – verursacht.
  2. Menschliches Fehlverhalten
    Unachtsamkeit und Fehleinschätzung führen jährlich zu zahlreichen Haus- und Wohnungsbränden. Den Ofen, die Pfanne auf dem Herd oder eine angezündete Kerze unbeaufsichtigt zu lassen, kann fatale Folgen haben.
  3. Brandstiftung
    Im Jahr 2020 war mutwillige Brandstiftung die dritthäufigste Brandursache.
  4. Überhitzung
    Immer wieder werden brennbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe von heißen Oberflächen oder Feuerstätten aufgestellt. Überhitzen diese, können sie Feuer fangen. Auch in Standby geschaltete Geräte können überhitzen.
  5. Feuergefährliche Arbeiten
    Damit feuergefährliche Arbeiten, z. B. Schweißarbeiten, es in Zukunft nicht mehr auf diese Liste schaffen, ist dabei stets besondere Vorsicht geboten.

Einigen dieser Gefahrenherde können Sie mit Brandschutzmaßnahmen vorbeugen. Zusätzlichen Schutz für den Falle eines Schadens bietet eine Brandschutzversicherung, die Ihnen finanziell unter die Arme greift, wenn ein Feuer nicht verhindert werden konnte.

Wohnungs- oder Hausbrand – wer zahlt?

Um ein brennendes Haus herum sind drei Icons zu sehen, welche die Versicherungen Hausrat, Wohngebäude und Haftpflicht symbolisieren.

Welche Versicherung bei einem Wohnungs- oder Hausbrand für Brandschäden aufkommt, hängt davon ab, was genau durch den Brand zu Schaden gekommen ist:

  • Hausratversicherung: Schäden durch Feuer am Hausrat
  • Wohngebäudeversicherung: Schäden durch Feuer direkt an der Bausubstanz
  • Private Haftpflichtversicherung: Schäden und Folgeschäden durch Feuer, die Dritte betreffen

Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer am Hausrat auf. Wurde die Bausubstanz des Gebäudes beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung sozusagen als Feuerversicherung ein. Kommen durch den Brand Dritte zu Schaden, springt die private Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, dessen Haus oder Wohnung als Brandherd gilt, ein.  

Für Brandschäden an diesen Gegenständen kommt die Hausratversicherung auf

Unbrauchbares Mobiliar, zerstörte Wertsachen – das Ausmaß von Brandschäden zu überblicken, kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Haben Sie sich einen Überblick verschafft, können Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherer die Schadenregulierung angehen. Doch welche Gegenstände sind in der Hausratversicherung bei Schäden durch Feuer überhaupt versichert?

Die Hausratversicherung übernimmt nach einem Brand die Wiederbeschaffungskosten für alle beweglichen Teile des Hausrats:

  • Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen)
  • Gebrauchsgegenstände (z.B. Spülmaschine, Geschirr, Kleidung)
  • Verbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungsmittel)
  • Sonstige Gegenstände (z.B. Sportausrüstung)
  • Wertsachen (z.B. Schmuck, Antiquitäten)

Der Schadenersatz erfolgt bei Helvetia zum Neuwert. Nach einem Brand müssen sich Versicherungsnehmer also nicht auch noch mit finanziellen Abzügen des Zeitwertes der Hausratgegenstände, die sie durch das Feuer verloren haben oder die stark beschädigt wurden, auseinandersetzen.

Damit Sie den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats erstattet bekommen, ist eine gründliche Wertermittlung bei Abschluss der Versicherung essentiell. Diese Vorkehrung ist nicht nur für die Brandversicherung als Teil der Hausratversicherung sinnvoll, sondern auch für die Regulierung anderer Schäden am Hausrat: Blitzschlag- und Überspannungsschäden, Schäden durch Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus.

Vermeiden Sie eine Unterversicherung und nutzen Sie zur Wertermittlung unsere Helvetia-Formel, um Ihre empfohlene Versicherungssumme zu ermitteln. Alternativ können Sie Ihre Hausratgegenstände auflisten – dabei hilft Ihnen unser Wertermittlungsformular. Liegt eine Unterversicherung vor, müssen Versicherungsnehmer mit Abzügen in der Schadenregulierung rechnen. Wer bei einem Haus- oder Wohnungsbrand keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, bleibt hingegen auf den gesamten Kosten für die Erstattung der Hausratgegenstände sitzen. Der Abschluss einer leistungsstarken Hausratversicherung ist nicht nur jedem Wohnungs- und Hausbesitzer, sondern auch jedem Mieter, zu empfehlen. Die Kosten für die Hausratversicherung zahlen sich im Falle eines Schadens aus.

Feuerschäden an der Bausubstanz – ein Fall für die Wohngebäudeversicherung

Welche Feuerschäden können Immobilienbesitzer ihrer Versicherung melden? Während die Hausratversicherung nach einem Brand für bewegliche Teile aufkommt, deckt die Wohngebäudeversicherung Brandschäden direkt an der Bausubstanz eines Gebäudes ab. Dazu gehören:

  • Mauerwerk
  • Dachsteine
  • Fenster
  • Türen
  • Fliesen

Durch den Brand wurde nicht nur das Hauptgebäude, sondern auch die Garage, der Carport oder das Gartenhaus beschädigt? Helvetia kommt auch für Schäden an Nebengebäuden auf. Denken Sie daran, diese im Antrag mit aufzuführen. Das breite Leistungsspektrum einer Feuerversicherung ist in unserer Wohngebäudeversicherung sowohl im Basis- als auch im Komfortschutz enthalten.  

Private Haftpflichtversicherung – wenn die Brandschäden über das Eigentum hinausgehen

Feuer ist unberechenbar und breitet sich rasch aus. Ist ein Feuer auch auf umliegende Wohnungen oder Gebäude übergegangen und hinterlässt dort Feuerschäden, stehen Wohnungs- oder Hausbesitzer in der Verantwortung. Neben der Frage nach der Übernahme der Schäden an den eigenen vier Wänden, kommt in diesem Fall eine weitere Frage hinzu: Welche Versicherung zahlt bei einem Brand für die Schäden, die Dritten entstanden sind?

Für Brandschäden, die infolge eines Übergreifens des Feuers entstanden sind, haften Eigentümer, Mieter oder derzeitige Bewohner des Wohnraums, der als Brandherd gilt. Bei diesen Schäden kann die private Haftpflichtversicherung als Brandversicherung, die für Schäden an Dritten aufkommt, gesehen werden. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

Wussten Sie, dass Sie Hausrat- und Haftpflichtversicherung auch kombinieren können? Im Hinblick auf Feuerschäden haben Sie mit den beiden Versicherungen gleich für zwei Schadenszenarien vorgesorgt – Schäden an Ihrem eigenen Hausrat und Schäden an Dritten. 
 

Wann die Versicherung für Brandschäden zahlt und wann nicht

Links von einem Haus ist ein Feuerzeug zu sehen, das auf den Boden gefallen ist. Darüber ist ein Kreuz platziert. Rechts davon ist eine Pfanne zu sehen, aus der eine Flamme austritt. Darüber befindet sich ein Häkchen.

Wie bei allen Versicherungen, sind auch in der Hausrat- und Gebäudeversicherung als Brandversicherung bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ein genauer Blick in den Versicherungsvertrag kann hier Klarheit bringen. Wir erklären Ihnen, welche Brandschäden abgedeckt sind und welche Schäden den Deckungsumfang der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung überschreiten.  

Bei vorsätzlicher Brandstiftung zahlt keine Versicherung

Für einen Brand, der vom Versicherungsnehmer selbst vorsätzlich gelegt wurde, zahlt keine Versicherung – weder die Feuerversicherung im gewerblichen noch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung im privaten Bereich. Wer Opfer einer Brandstiftung durch eine dritte Person wurde, hat jedoch selbstverständlich Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung.  

Leichte vs. grobe Fahrlässigkeit – auf die Klausel im Versicherungsvertrag achten

Bei der Schadenregulierung unterscheiden Versicherer zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Was das für Brandschäden bedeutet, wird am besten anhand von Beispielen deutlich:

  • Leichte Fahrlässigkeit: Zum Kochen erhitzen Sie Fett in einer Pfanne. In einem Moment der Unachtsamkeit entzündet sich das Fett und ein Feuer bricht aus.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Sie verlassen das Haus und vergessen, die Kerze im Wohnzimmer zu löschen. Die Kerze fällt um, die Gardinen fangen Feuer. Ein Feuer breitet sich auf mehrere Räume aus.

Bei leichter Fahrlässigkeit zahlt die zuständige Brandversicherung, bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigungssumme gemindert werden. Ob der Versicherer dieses Recht hat, hängt vom gewählten Versicherungspaket ab.

In den Schutzvarianten Top- und Premiumschutz der Hausratversicherung von Helvetia wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Konkret bedeutet das für Sie als Versicherungsnehmer, dass Sie auch bei Brandschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, mit einer Entschädigungin Höhe der Versicherungssumme rechnen können. Im Grundschutz übernimmt die Hausratversicherung 25 Prozent der Versicherungssumme.  

Inwiefern sind Folgeschäden nach einem Brand versichert?

Je nach Schwere des Brandes gelingt es Bewohnern nicht selten erst nach einigen Wochen oder Monaten, das volle Ausmaß der Brandschäden zu überblicken. Insbesondere Folgeschäden machen sich erst nach einiger Zeit bemerkbar. Doch auch für diese Schäden bietet Helvetia Schutz. Versicherungsnehmer haben in der Hausratversicherung die Wahl zwischen drei Schutzvarianten, die mögliche Folgeschäden nach einem Haus- oder Wohnungsbrand in unterschiedlichem Umfang abdecken.

Absicherung von Folgeschäden nach einem Brand im Überblick:  

Absicherung von Folgeschäden nach einem Brand

Smart­schutz
Top­schutz
Premium­schutz

Zusätzliche Brandrisiken absichern

Es ist ein brennendes Haus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach zu sehen.

Maßgeschneiderten Versicherungsschutz sollte es auch für Brandversicherungen geben. Denn jedes Haus und jede Wohnung beherbergt individuelle Risiken. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist in erster Linie eine nachhaltige Investition, aber auch ein zusätzliches Brandrisiko. Denn von Photovoltaikanlagen geht ein Brandrisiko aus, wenn das darunterliegende Haus in Brand gerät und die Anlage durch das Feuer beschädigt wird oder wenn durch einen unsachgemäßen Eingriff in die laufende Anlage ein Lichtbogen entsteht.

Dadurch, dass das Brandrisiko also insgesamt erhöht wird, sollten Hausbesitzer über eine zusätzliche Absicherung nachdenken. Eine Photovoltaikversicherung greift bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein nicht rechtzeitig vorhergesehenes, nachweislich von außen einwirkendes Ereignis – also z.B. Feuer – und kann ideal mit einer Hausratversicherung kombiniert werden. Um Ihre Anlage zu schützen, können Sie in der Wohngebäudeversicherung auch optional als Zusatz den Baustein für "Erneuerbare Energien" einschließen.

Das Gebäude brennt – was tun?

Der schlimmste Fall tritt ein und ein Feuer bricht im Gebäude aus – eine extreme Stresssituation. Gerade deshalb gilt: Ruhe bewahren und folgende Schritte beachten:

  1. Falls möglich, den Brand schnell löschen!
    Handelt es sich nur um einen kleinen Brand, sollte zunächst versucht werden, das Feuer zu löschen. Abhängig von der Größe und Art des Feuers kann Leitungswasser bereits ausreichen – bei einem Fettbrand darf unter keinen Umständen Leitungswasser zum Löschen verwendet werden. Ansonsten sollte man auf einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke zurückgreifen.
  2. Für die Sicherheit der Mitmenschen und sich selbst sorgen.
    Verlassen sie umgehend das Gebäude. Konnte sich bereits Rauch entwickeln, halten Sie sich am Boden auf und halten sich, sofern möglich, ein nasses Tuch vor Mund und Nase. Versammeln Sie sich vor dem Haus und vergewissern Sie sich, dass alle Mitmenschen aus dem Haus entkommen sind.
  3. Feuerwehr rufen.
    Benachrichtigen Sie so schnell es geht die Feuerwehr und warnen Sie Ihre Nachbarn. Achten Sie darauf, der Feuerwehr klare Angaben zu machen: Adresse, Brandursache, Umfang des Feuers, sind Personen verletzt oder befinden sich noch welche in Gefahr.
  4. Zimmer abdichten, wenn Flucht nicht mehr möglich ist.
    Hat sich das Feuer bereits zu weit ausgebreitet, sodass keine Flucht mehr möglich ist, bleiben Sie in einem Zimmer. Um das Eindringen von weiterem Rauch zu verhindern, dichten Sie Fenster und Türen mit nassen Tüchern oder Lappen ab. Halten Sie zudem ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase, um Ihre Atemwege zu schützen. Machen Sie sich an einem Fenster für die Rettungskräfte bemerkbar.  

Der Versicherung den Haus- oder Wohnungsbrand melden

Nach einem Brand in den eigenen vier Wänden sitzt der Schock meist tief. Betroffene müssen sich einen Überblick über die Brandschäden verschaffen, zerstörte Gegenstände ausfindig machen und sich für den Übergang vielleicht sogar eine neue Bleibe suchen.

Versicherungsnehmer möchten den Schaden daher schnell melden, die Schadenregulierung den Schaden schnell abwickeln. Dafür haben wir als Versicherer Verständnis und haben die Online-Schadenmeldung eingeführt. Je nachdem, ob Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung betroffen ist, können Sie das entsprechende Formular einfach online auswählen – schnell und unkompliziert.

Tipps für Versicherungsnehmer zur Schadenabwicklung

Für eine reibungslose Schadenabwicklung lohnt es sich, im Vorfeld eine genaue Dokumentation der Feuerschäden anzufertigen:

  • Dokumentieren Sie das Ausmaß des Feuers mit Bildern, auch aus verschiedenen Perspektiven
  • Legen Sie eine Liste mit allen Gegenständen, die Schaden genommen haben, an
  • Suchen Sie das Jahr der Anschaffung und den Neupreis der beschädigten oder zerstörten Gegenstände heraus
  • Fügen Sie, falls noch vorhanden, Belege bei
  • Melden Sie der Versicherung auch Folgeschäden direkt, sofern bereits erkennbar

Halten Sie zur Schadenmeldung außerdem Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen.

Worauf Sie nach einem Haus- oder Wohnungsbrand noch achten sollten

Wenn Sie alle Details mit der zuständigen Brandversicherung geklärt haben, können die Aufräumarbeiten beginnen. Dazu haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt:

  • Lüften Sie alle Räume ausgiebig
  • Reinigen Sie Gegenstände, die mit dem Rauch in Berührung gekommen sind, gründlich
  • Beauftragen Sie zur Beseitigung von Ruß und giftigen Schadstoffen Fachleute. Warten Sie davor jedoch auf die Rückmeldung von der Versicherung zur Übernahme der Kosten.

Gefahr von Brandschäden im Haus reduzieren

Um für den schlimmsten Fall abgesichert zu sein, sollte man auf jeden Fall eine Brandversicherung abschließen. Im besten Fall kommt es aber gar nicht erst zu einem Brand und die Wohnung kommt nicht zu Schaden. Um die Gefahr eines Brandes im Gebäude zu vermindern, sollte man u.a. folgende Dinge beachten:  

Häufig gestellte Fragen zum Thema Brandversicherung

1https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/adventskraenze-und-weihnachtsbaeume-haeufige-ursache-fuer-braende--42072
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