Abgesehen vom ideellen Wert kann dies für Opfer von Einbruchdiebstahl einen großen finanziellen Verlust bedeuten. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz können es sich viele Menschen nicht leisten, die Wertsachen sofort zu ersetzen. Doch nicht nur der Verlust, auch die Beschädigung eines Wertgegenstandes kann finanziell ein Loch ins Portemonnaie schlagen. Die Reparatur des Schadens kann teuer sein. Im Zweifel müssen Menschen lange sparen, um höherwertige Gegenstände, wie etwa ein besonderes Musikinstrument oder Schmuck, zu ersetzen.
Deshalb lohnt es sich, die Wertsachen des Hausrats mit einer Versicherung zu schützen. Aber sind tatsächlich alle Wertsachen in der Hausratversicherung versichert oder müssen Wertsachen extra versichert werden? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Versicherung von Wertsachen in Ihrem Hausrat und welchen Zusatzschutz Sie über Helvetia abschließen können.
Zu Wertgegenständen im Hausrat zählen unter anderem Bargeld, Musikinstrumente, Schmuck, Pelze, Sparbücher, Wertpapiere, Gegenstände aus Gold sowie Platin, wertvolle Briefmarkensammlungen, Urkunden, Medaillen, Kunstgegenstände und Antiquitäten.
Natürlich haben für die meisten Besitzer viele Gegenstände ihren eigenen Wert. Ob der Gegenstand für einen selbst aber wertvoll ist, zählt per Definition nicht, wenn es darum geht, was als Wertsache gilt.
Dies sind einige Beispiele für Wertsachen im Hausrat:
Elektronik und etwa teure Sportgeräte zählen dagegen beispielsweise nicht zu den Wertsachen. Es ist besonders wichtig, die Versicherungssumme richtig festzulegen. Achten Sie daher immer auf eine ausreichende Gesamtversicherungssumme und prüfen Sie diese, wenn Sie Neuanschaffungen tätigen und zum Beispiel ein neues Kunstwerk oder eine Antiquität Ihre Wohnung nun verschönert.
Wertsachen sind im Rahmen der Hausratversicherung zu den normalen Gefahren versichert. Das bedeutet, dass auch wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Pelze in Versicherungsfällen vor Diebstahl oder Einbruchdiebstahl sowie Feuer und Leitungswasser geschützt sind. Die Hausratversicherung kommt in diesen Fällen für den Schaden auf.
Die Höhe der Entschädigung im Falle eines Schadens, auch bei Wertsachen, ist abhängig vom gewählten Versicherungsschutz:
Im Falle eines Fahrraddiebstahls müssen sich Kunden von Helvetia, die eine Hausratversicherung im Premiumschutz abgeschlossen haben, keine Sorgen machen. Hierbei ist die Fahrradversicherung inklusive. Im Smart- und Topschutz der Hausratversicherung kann diese optional gebucht werden. Die Entschädigungsgrenze lautet:
Ein zusätzlicher Versicherungsschutz für einzelne besonderes wertvolle Gegenstände kann durch die Erweiterung der Gegenstandsversicherung sinnvoll sein. Zum Beispiel für Gefahren wie Beschädigung oder Abhandenkommen. Wenn Sie ein besonderes Musikinstrument versichern möchten oder Sport- und Jagdwaffen oder sogar eine Antiquität besitzen, kann dies eine sinnvolle Erweiterung sein.
Lassen Sie sich durch einen Experten vor Ort beraten.
Sind Sie bei Helvetia versichert, brauchen Sie keine separate Wertsachenversicherung abschließen. Mit dem Baustein „Gegenstandsversicherung“ können Sie zusätzlich innerhalb der Hausratversicherung eine Erweiterung der normalen Gefahren abschließen. Dadurch sind bedeutsame Gegenstände gegen weitere Gefahren versichert.
Im Rahmen der Gegenstandsversicherung sind Wertsachen begrenzt bis zu 20.000 Euro abgedeckt, wenn sie nicht in einem dafür vorgesehenem verschlossen Wertschutzschrank aufbewahrt worden sind. Schutz besteht auch bei Diebstahl oder unaufgeklärtem Verlust (bis zu 5.000 Euro bei einem Selbstbehalt von 500 Euro, bei Smartphones beträgt der Selbstbehalt 30 Euro).
Je nach Bedarf können Sie drei dieser Kategorien wählen und den erweiterten Schutz Ihrer Wertsachen über den Baustein „Gegenstandsversicherung“ in der Hausratversicherung beantragen:
Noch ein Tipp zum Schluss: Dokumentieren Sie Gegenstände, Bargeld, Wertpapiere und Wertgegenstände wie Schmuck und dessen Wert gut, etwa durch Kaufbelege und Fotos. Kommt es zu einem Einbruch, Diebstahl oder einer Zerstörung, fällt es Ihnen leichter, im Versicherungsfall eine Stehlgutliste für den Versicherer zu erstellen.