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Hausrat­versicherung & Fahrrad: Sind Fahrräder & E-Bikes mitversichert?

Fahrräder sind bei Dieben ganz besonders beliebt. Meist sind sie nicht richtig gesichert und somit bei einem Diebstahl leichte Beute. Wenn die Langfinger es dann auch noch schaffen, ein teures Fahrrad oder gar ein E-Bike zu stehlen, ist die Freude groß – nur beim Besitzer nicht.
Unter einem Haus und einem Fahrrad ist eine Hand abgebildet, um darzustellen, ob sich eine Hausratversicherung für das Fahrrad lohnt.

Wer übernimmt jetzt den Schaden, der durch den Fahrraddiebstahl entstanden ist? Greift hier die Hausratversicherung oder bietet nur eine spezielle Fahrradversicherung ausreichend Schutz? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Hausratversicherung mit Fahrrad beantworten wir Ihnen jetzt.

Das Fahrrad...

...ist oftmals ein wichtiger und treuer Begleiter. Wie Sie Ihr Rad vor Diebstahl schützen und richtig absichern, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Auf unserer Produktseite zur Hausratversicherung erhalten Sie außerdem wichtige Informationen zu Leistungen und dem Versicherungsschutz.

Wissen Sie´s?

Die Hausratversicherung übernimmt nur die Kosten bei Fahrraddiebstahl.

Ist das Fahrrad oder E-Bike in der Hausratversicherung mitversichert?

Fahrräder gehören zum beweglichen Hausrat und sind somit auch über die Hausratversicherung versichert. Bei Helvetia gilt der Versicherungsschutz auch für nicht kennzeichenpflichtige E-Bikes und Pedelecs. Allerdings sollten Sie bei Ihrer Hausratversicherung genau darauf achten, ob Ihr Rad nur in versicherten Räumen oder auch unterwegs abgesichert ist.

Denn der Grundschutz vieler Hausratversicherungen deckt nur Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Elementarschäden am Versicherungsort ab – nämlich in der Wohnung bzw. im Haus, im Keller, in Garagen und Abstellräumen. Wenn Sie für Ihr Fahrrad oder E-Bike beispielsweise auch in der Stadt, an der Uni oder am Bahnhof einen Versicherungsschutz garantieren möchten, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern und in den Premiumschutz wechseln. Sprechen Sie Ihren Versicherer konkret auf Ihre Versicherungswünsche an, um alle für Sie wichtigen Schäden miteinzuschließen. Helvetia bietet in der Hausratversicherung im Smart- und Topschutz gegen Mehrprämie die Möglichkeit, Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes einzuschließen (Smartschutz: Bis 1.000 Euro; Topschutz: Bis 5.000 Euro). Im Premiumschutz sind die Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes bis 10.000 Euro ohne Zusatzkosten inkludiert.  

Welche Schäden am Fahrrad deckt die Hausratversicherung ab?
Potenzielle Schäden an einem Fahrrad, die eine Hausratversicherung abdeckt, sind als Icons dargestellt.

Grundsätzlich springt die Hausratversicherung ein, wenn Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec innerhalb Ihrer Wohnräume geklaut wird oder durch Elementargefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm Schäden erleidet. Allerdings müssen all diese Räume verschlossen sein, damit die Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl oder Vandalismus greift.

Um auch außerhalb der eigenen vier Wände abgesichert zu sein, ist bei vielen Versicherern eine Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich. Bei Helvetia ist der erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes im Premiumschutz ohne zusätzliche Kosten inklusive.

Werden Sie unterwegs Opfer eines Fahrraddiebstahls, greift der Basis- oder Grundschutz vieler Hausratversicherungen, in denen die Deckungserweiterung für Fahrräder nicht beinhaltet ist, schon nicht mehr.

Zahlt die Hausratversicherung auch bei Unfällen mit dem E-Bike oder Pedelec?

Im Rahmen der Helvetia Hausratversicherung erstatten wir die Kosten eines Unfalls mit einem E-Bike oder Pedelec nicht. Haben Sie jedoch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, sind auch Unfälle mitversichert. Bei Helvetia ist es möglich, mit der speziellen E-Bike und Pedelec Versicherung eine Haftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung abzuschließen. Damit bekommen Sie auch bei Unfällen den entstandenen Schaden erstattet.

Unter welchen Voraussetzungen greift die Versicherung?

Je nach Versicherer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Hausratversicherung im Falle eines Schadens greift. Wird Ihr Fahrrad aus Ihren unverschlossenen Wohnräumen gestohlen, wird die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Dasselbe gilt auch für unterwegs: Das Rad muss mit einem Fahrradschloss ausreichend abgesichert werden. Ob es gut gesichert war, hängt zudem von der Art des Schlosses ab.

Haben Sie lediglich ein einfaches Speichen- oder Rahmenschloss verwendet, werden die meisten Versicherer im Schadenfall nicht für die Kosten aufkommen. Für eine gute Absicherung empfehlen wir ein Ketten- oder Bügelschloss. Wenn Sie ganz auf Nummer Sicher gehen möchten, können Sie auch zwei unterschiedliche Fahrradschlösser kombinieren. So muss der Dieb gleich zwei verschiedene Schloss-Systeme knacken, was mit viel Zeit und Aufwand verbunden ist. Versicherer verlangen diese doppelte Absicherung zwar nicht, so können Sie jedoch selbst den Diebstahlschutz erhöhen.

Darauf sollten Sie bei Ihrer Versicherungspolice achten

Bei der Versicherung Ihres Fahrrads, E-Bikes oder Pedelecs in der Hausratversicherung sollten Sie einige Punkte in der Police beachten. Besonders der Einschluss einer Nachtzeitklausel sollte vermieden werden. Achten Sie auch darauf, welcher Wert des Fahrrads bei einem Schaden ersetzt wird und dass Sie nicht in eine Unterversicherung geraten.

Ist eine Nachtzeitklausel enthalten?

In älteren Verträgen findet man häufig eine sogenannte Nachtzeitklausel. Diese schließt den Versicherungsschutz für das Fahrrad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens aus. Das bedeutet, dass die Versicherung nur dann einspringt, wenn der Schadenfall tagsüber eingetreten ist. Passiert beispielsweise der Diebstahl jedoch nachts, müssen Sie erst einmal nachweisen, dass Sie es in dieser Zeit auch tatsächlich genutzt haben. Um sich diesen Ärger zu ersparen, denn davon haben Sie sicherlich genug, wenn Ihr Fahrrad oder E-Bike geklaut wurde, sollten Sie eine Hausratversicherung ohne Nachtzeitklausel abschließen.

Erstattet die Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl den Neuwert oder den Zeitwert?

Achten Sie vor dem Abschluss der Hausratversicherung darauf, welchen Wert der Versicherer bei Fahrraddiebstahl erstattet: den teuren Neuwert oder den Zeitwert?

  • Der Neuwert bezeichnet den Wert, der zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrrades am Tag des Schadens aufzubringen ist.
  • Der Zeitwert ist in der Regel geringer. Hierbei handelt es sich um den Wert, den das Fahrrad nach einer unbestimmten Nutzungszeit zum Zeitpunkt des Schadenfalls hat. Dazu wird neben dem Anschaffungspreis die Gebrauchsdauer und der Zustand des Fahrrades berücksichtigt.

Für Sie als Besitzer des Rades ist es also von Vorteil, wenn die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl den Neuwert erstattet – vor allem bei teuren E-Bikes und Pedelecs.

Reicht die Versicherungssumme für eine volle Kostenerstattung aus?

Besonders bei teuren Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs besteht die Gefahr der Unterversicherung. Bei der Hausratversicherung sollten Sie also darauf achten, dass der Wert Ihres Fahrrads in der Versicherungssumme korrekt erfasst ist, denn oft ist eine anteilige Entschädigungsgrenze für Fahrräder gesetzt. Diese kann auf 1 bis 2 Prozent der gesamten Versicherungssumme, je nach Tarif und Versicherer, begrenzt sein.

Beispiel: Bei einer Versicherungssumme Ihres Hausrats von 50.000 Euro läge die Entschädigungsgrenze Ihres Rades also zwischen 500 und 1.000 Euro. Bei einem teuren Fahrrad oder E-Bike wäre das also nicht ausreichend.

Deshalb empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass in der Hausratversicherung der Wert des Fahrrades vollständig in die Versicherungssumme eingerechnet ist oder die maximal versicherte Summe angegeben ist, damit es bei einem Schaden oder Diebstahl komplett erstattet wird. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Hausrat-Wertermittlung durch eine persönliche Beratung oder unser Wertermittlungs-Formular.

Wann lohnt sich eine Fahrradversicherung?
Ein Haus und ein Fahrrad stellen als Icon den Vergleich zwischen einer Fahrrad- und einer Hausratversicherung dar.

Eine Fahrradversicherung ist vor allem für Besitzer eines sehr teuren Rads, E-Bikes oder Pedelecs oder für Vielfahrer sinnvoll, da in den meisten Hausratversicherungen der Kaskoschutz nicht zu den Leistungen zählt. Deshalb kann es sich lohnen, eine eigenständige Fahrradversicherung abzuschließen.

Für E-Bikes und Pedelecs gibt es bei Helvetia auch eine spezielle Versicherung: die E-Bike und Pedelec Versicherung. Beim Kaskoschutz gilt: Je höher die Versicherungssumme, desto höher sind auch die Kosten. Bei einem Fahrrad im Wert von 1.000 Euro kann die Prämie je nach Tarif und Versicherer zwischen 100 und 200 Euro liegen.

Was ist eine Fahrradversicherung?

Eine Fahrradversicherung mit Vollkaskoschutz ähnelt in den Leistungen der Kaskoversicherung eines Autos. Die spezielle Versicherung bietet Schutz vor Diebstahl des kompletten Fahrrads und Teilediebstahl. Wird Ihr Rad gestohlen, bekommen Sie alle anfallenden Kosten von der Fahrradversicherung erstattet. Sogar Schäden, die durch Stürze und Unfälle entstehen, können mitversichert werden.

Helvetia bietet in der Hausratversicherung im Smart- und Topschutz gegen Mehrprämie die Möglichkeit, Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes einzuschließen (Smartschutz bis 1.000 Euro; Topschutz bis 5.000 Euro). Im Premiumschutz sogar bis 10.000 Euro, ganz ohne Zusatzkosten.

Hausratversicherung und Fahrradversicherung im Vergleich

  Hausratversicherung inkl. Fahrrad Fahrradversicherung
Was ist versichert? Der gesamte Hausrat inklusive aller Fahrräder Ein Fahrrad
Welche Summe wird erstattet? Oft gibt es eine Entschädigungsgrenze in Höhe eines bestimmten Prozentanteils der gesamten Versicherungssumme Der tatsächliche Wert des Fahrrads 
Leistungen bei welchen Schäden? Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, Teilediebstahl Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, Teilediebstahl, Unfälle
Sind mehrere Räder versichert? Ja Nein
Welche Faktoren sind ausschlaggebend für den Tarif? Versicherungsort und gesamte Versicherungssumme Wert des Fahrrads
Fazit: Optimaler Schutz für Ihr Fahrrad, Pedelec oder E-Bike mit der Hausratversicherung
Unter einem Haus und einem Fahrrad ist eine Hand abgebildet, um darzustellen, ob sich eine Hausratversicherung für das Fahrrad lohnt.

In der Regel stellt die Hausratversicherung mit Fahrrad, im Vergleich zur Fahrradversicherung, die bessere Alternative dar. Durch die Hausratversicherung ist Ihr gesamter Hausrat inkl. aller Fahrräder abgesichert. Bei der Fahrradversicherung ist ausschließlich nur ein Rad versichert und Sie zahlen oft einen höherenTarif als bei der Hausratversicherung inkl. Fahrrad.

Mit dem Premiumschutz-Tarif der Helvetia Hausratversicherung können Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs bis 10.000 Euro versichert werden. Darüber hinaus gibt es für die Deckung von Unfällen mit E-Bikes und Pedelecs eine separate E-Bike- und Pedelec-Versicherung.  

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung mit Fahrrad

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