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Gruppenunfall
Gruppenunfallversicherung

Gruppenunfall­versicherung: Wie wird sie versteuert?

Die Gruppenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für die Folgen eines Unfalls. Sie deckt im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung auch Versicherungsfälle im privaten Bereich ab.
Abbildung der Versteuerung der Gruppenunfallversicherung durch Dokumente.

Betriebe, Vereine, Behörden oder Verbände können durch eine Gruppenunfallversicherung Mitarbeitende und Mitglieder schützen und ihnen helfen, einen optimalen Genesungsprozess zu ermöglichen. Doch kann die Gruppenunfallversicherung versteuert werden?

Ja! Einer der Vorteile der Gruppenunfallversicherung ist die Versteuerung der Prämien für den Arbeitgeber. Wie diese genau aussieht und welche weiteren Versicherungsleistungen und Vorteile sich daraus ergeben, erfahren Sie hier.

Die Gruppenunfallversicherung bietet neben steuerlichen Vorteilen weitere attraktive Versicherungsleistungen. Auf unserer Produktseite erhalten Sie darüber hinaus wichtige Informationen zur Gruppenunfallversicherung für Betriebe.

Richtig oder Falsch?

Arbeitgeber können die Prämien zur betrieblichen Gruppenunfallversicherung als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Kurz und knapp: Was ist die Gruppenunfallversicherung?

Der Ausfall von einem oder mehreren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann einen Betrieb schnell in Schwierigkeiten bringen. Für den Fall eines Versicherungsfalls, können Arbeitgeber mit einer Gruppenunfallversicherung ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absichern und dabei helfen, schnell den Genesungsprozess einzuleiten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung greift die Gruppenunfallversicherung nicht nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen, sondern auch bei Unfällen im privaten Bereich. Dazu zählen auch die Mittagspause oder das Arbeiten im Homeoffice.

Ein Unternehmen und ein Haus illustrieren, dass die Gruppenunfallversicherung im privaten und betrieblichen Umfeld versteuert werden kann.

Wie wird die Gruppenunfallversicherung versteuert?

Seit einem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen im Jahr 2009 gelten u. a. neue Regelungen für die steuerliche Behandlung von Gruppenunfallversicherungen. Generell wird bei den Policen einer Gruppenunfallversicherung zwischen Versicherungsleistung mit und ohne Direktanspruch unterschieden. Je nach Ausrichtung unterscheidet sich, wie viel Arbeitgeber steuerlich profitieren.

Bei Helvetia können Versicherungsnehmer einer Gruppenunfallversicherung diese folgendermaßen versteuern:

Arbeitgeber können die Prämien zur betrieblichen Gruppenunfallversicherung als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das heißt, die Prämien tragen dadurch zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei. Dies ist mit der Pauschalversteuerung einer Gruppenunfallversicherung möglich. Die Prämien unterliegen bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Kalenderjahr je begünstigter Person einer pauschalierten Lohnsteuer von 20 Prozent. Wird dieser Grenzwert überschritten, kann die Steuer der Gruppenunfallversicherung nicht pauschalisiert werden und der gesamte Betrag ist steuerpflichtig.

Dabei darf für die Prüfung des Höchstbetrages die Versicherungssteuer von 19 Prozent aus dem Beitrag herausgerechnet werden.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Ein Betrieb schließt einen Versicherungsvertrag über eine Gruppenunfallversicherung für seine 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 800 Euro, also 80 Euro pro Arbeitnehmer. Dabei entfallen 50 % auf das private Risiko und 50 % auf das berufliche Risiko, das heißt je 40 Euro.

Der berufliche Anteil der Unfallversicherung teilt sich wiederum auf in:

  • 60 % für Fahrten zur und von der Wohnung bzw. der Arbeitsstätte (= 24 Euro)
  • 40 % für berufliche Auswärtsfahrten (= 16 Euro)

Die 16 Euro sind 20 % der Summe pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Dies gilt als Reisekostenersatz, der steuerfrei anerkannt wird. Der private Anteil der Gruppenunfallversicherung, der steuerpflichtig ist, liegt somit bei 64 Euro. Da dieser Betrag weniger als 100 Euro beträgt, wird dieser Anteil pauschal mit 20 % versteuert.

Welche Vorteile haben Betriebe noch von einer Gruppenunfallversicherung?

Die Gruppenunfallversicherung gilt als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Letztere tritt nur für Schäden in Kraft, die während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Arbeitsweg entstehen. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung schließt diese Deckungslücke und bietet auch für den privaten Bereich Schutz. Neben den Vorteilen bzgl. der Lohnsteuer bestehen weitere attraktive Vorzüge bei der Gruppenunfallversicherung.

Für Betriebe, Vereine u.v.m.

Bei Helvetia ist bereits ein Versicherungsschutz ab drei versicherten Personen möglich. Die Gruppenunfallversicherung lohnt sich wie die Versicherung für KMU also auch für kleine Betriebe. Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt, d.h. es gibt keine Höchstzahl an versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Betriebe, die mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern möchten, erhalten einen Gruppen-Rabatt.  

Darstellung von Arbeitnehmern, die bei der Versteuerung der Gruppenunfallversicherung Vorteile genießen.

Attraktivität für alle Arbeitnehmer

Der Mehrwert, der durch das Angebot einer Gruppenunfallversicherung in einem Betrieb entsteht, ist nicht nur ein Argument für die langfristige Mitarbeiterbindung, sondern auch eine attraktive Sozialleistung bei der Mitarbeitergewinnung.

Dabei sind die Leistungen des Versicherungsschutzes als betriebliche Sozialleistung flexibel an die jeweiligen Tätigkeiten der verschiedenen versicherten Personen anpassbar.

Individuell und flexibel

Die Helvetia Gruppenunfallversicherung ist variabel und individuell auf den Versicherungsnehmer anpassbar. Je nach Größe des Betriebes oder Wunsch der Leistungen kann bei der Versicherung zwischen den Schutzvarianten Basis, Kompakt und Komfort gewählt werden. Die Versicherungsverträge können zudem flexibel um zusätzliche modulare Bausteine, wie den Auslands- oder Sofortschutz, erweitert werden. Auch die Absicherung einer Keyperson, also beispielsweise eines Mitgliedes der Geschäftsführung oder eines leitenden Angestellten, ist möglich.

Ein Arbeitgeber, der die Gruppenunfallversicherung versteuern kann.

Fazit: Ist die Gruppenunfallversicherung steuerpflichtig?

Neben diversen Vorteilen einer beruflichen Gruppenunfallversicherung für Betriebe, können Arbeitgeber auch von einer Ersparnis bei den Steuern profitieren. Dabei sind die Prämien der betrieblichen Unfallversicherung als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Sie unterliegen zudem bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Kalenderjahr je begünstigter Person einer pauschalierten Lohnsteuer von 20 %.

Auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebes sowie der Arbeitnehmerinen und Arbeitnehmer abgestimmte Leistungen sind durch verschiedene Schutzvarianten möglich und durch zusätzliche modulare Bausteine ergänzbar. So steht einer bedarfsgerechten Absicherung von Ihrem Betrieb, Verein, Verband oder Ihrer Behörde nichts mehr im Wege.

Sie möchten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen?

Mit der Helvetia Gruppenunfallversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und der Versicherungsschutz Ihres größten Kapitals bei einem Unfall ist gewährleistet.

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