Unfälle halten sich nicht an Arbeitszeiten. Schützen Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter mit der Helvetia Gruppenunfallversicherung rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, egal ob während der Arbeitszeit oder in der Freizeit.
Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung sichert Betriebe, Vereine, Behörden oder Verbände als auch deren Mitarbeitende und Mitglieder bei Unfällen im beruflichen und privaten Umfeld ab. Der Versicherungsschutz kann dabei für jeden Arbeitnehmenden individuell angepasst werden. Je nach Unfallschutz übernimmt die betriebliche Unfallversicherung z. B. die Kosten für eine Reha oder die Zahlung einer lebenslangen Unfallrente. So sind Betriebe und ihre Mitarbeitenden gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt.
Jeder Betrieb ist anders – deshalb passt auch nicht jede betriebliche Unfallversicherung zu den Strukturen Ihres Betriebs. Aus diesem Grund können Sie die Helvetia Gruppenunfallversicherung an Ihre Mitarbeitenden anpassen. Die einfache Tarifstruktur mit den Schutzvarianten Basis, Kompakt und Komfort bietet in Kombination mit flexibel wählbaren Bausteinen eine individuelle Absicherung für Betriebe und ihre Mitarbeitenden. Dabei ist auch die Unterteilung in verschiedene Gruppen möglich.
Einige Mitarbeiter reisen häufiger dienstlich ins Ausland und tragen so ein höheres Risiko? Ergänzen Sie den Unfallschutz dieser Gruppe um die passenden Leistungen. So können Sie innerhalb eines Vertrags jedem Versicherten den Unfallschutz anbieten, der auch wirklich benötigt wird. Da die Helvetia Gruppenunfallversicherung schon ab drei Personen abgeschlossen werden kann, ist sie auch als Versicherung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) geeignet.
Mit einer betrieblichen Unfallversicherung können Betriebe ihre Mitarbeitenden gegen die finanziellen Folgen von Unfällen absichern. Zu den versicherbaren Leistungen gehört u.a. die Invaliditätsleistung, die Kostenübernahme bei Tod durch Unfall, Kosten für kosmetische Operationen nach Unfällen, Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld.
Die betriebliche Gruppenunfallversicherung ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Da die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmende nicht ausreichend sind, macht es Sinn, die Lücke zwischen dem beruflichen und privaten Versicherungsschutz zu schließen.
So bieten Sie Ihren Mitarbeitenden als Arbeitgeber eine wertvolle Zusatzleistung, die sich nicht bei der Mitarbeitersuche, sondern auch bei der Mitarbeiterbindung auszahlt. Denn Ihre Mitarbeiter fühlen sich durch die Unfallversicherung rundum abgesichert und wertgeschätzt.
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall? Diese Frage stellen sich Arbeitnehmende häufig erst, wenn es schon zu spät ist. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nur für Schäden, die während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg entstanden sind. Unfälle im privaten Bereich – dazu gehört auch schon die Mittagspause – sind damit nicht abgedeckt. Mit der betrieblichen Gruppenunfallversicherung können Firmen die dadurch entstehende Lücke im Versicherungsschutz schließen und ihren Mitarbeitenden umfassendere Leistungen anbieten.
Doch wie sieht es aus, wenn es im Homeoffice zu einem Schaden kommt? Bei Unfällen im Homeoffice ist die Sachlange oft unklar. Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht gegeben, mit der Helvetia Gruppenunfallversicherung sind Betriebe und ihre Mitarbeitenden, die sich im Homeoffice befinden, auf der sicheren Seite.
Als Arbeitgeber können Sie die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung versteuern. Bis zu einer Höhe von 100 Euro netto je versicherter Person können die gezahlten Versicherungsprämien als Betriebsausgaben mit einer pauschalierten Lohnsteuer von 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Mitarbeitende in Schlüsselpositionen länger unfallbedingt ausfallen, beeinträchtigt dies den gesamten Betrieb und verursacht auch finanzielle Schäden. Die Keyperson-Absicherung der Helvetia Gruppenunfallversicherung gleicht diese Schäden aus und stellt eine geeignete Interimslösung zur Verfügung.
Da die gesetzliche Unfallversicherung keine ausreichende Absicherung bietet, kann eine betriebliche Gruppenunfallversicherung Ihrer Firma auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften bieten. Als attraktive Sozialleistung dient die zusätzliche Versicherung zudem als langfristige Mitarbeiterbindung.
Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung ist flexibel auf Ihren Betrieb und die Tätigkeitssituation Ihrer Mitarbeitenden anpassbar. Je nach Tätigkeit können die versicherten Personen in unterschiedliche Gruppen eingeteilt und mit einem bedarfsgerechten Unfallschutz versichert werden.
Durch den Ausgleich im Kollektiv können die Versicherungsprämien der Helvetia Gruppenunfallversicherung zu deutlich attraktiveren Konditionen angeboten werden.
Auf Helvetia können Sie zählen: Im Falle eines Unfallschadens unterstützen wir Sie und Ihre Mitarbeitenden mit unseren Assistance-Leistungen und bieten z. B. Hilfestellung bei Sprachbarrieren im Ausland, dem Rücktransport nach Deutschland oder auch bei der Übersetzung eines Rezeptes. Auch für die Interimslösung stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch als mitversichert, sofern diese nicht mit einer höheren Prämie verbunden sind.