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Gruppenunfall
Gruppenunfallversicherung

Wer zahlt die betriebliche Unfall­versicherung?

Ein Unfall ist schnell passiert und kann nicht nur körperliche, sondern auch finanzielle Folgen haben. Wenn es sich um eine Berufskrankheit, einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, sind Arbeitnehmer auf jeden Fall über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Zusätzlich haben Betriebe die Möglichkeit, diesen Schutz mit einer Gruppenunfallversicherung zu erweitern.
Abbildung der Versteuerung der Gruppenunfallversicherung durch Dokumente.

Doch wer zahlt in die betriebliche Unfallversicherung ein? Werden die Kosten der Gruppenunfallversicherung mit dem Gehalt verrechnet oder ausschließlich vom Arbeitgeber getragen? Wir klären auf.

Wie Sie Ihre Mitarbeitenden auch bei Unfällen außerhalb der Arbeitszeit absichern und Ihren Betrieb vor langen Ausfallzeiten und den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen, erfahren Sie auf unserer Produktseite zur Gruppenunfallversicherung.

Richtig oder Falsch?

Mit der Gruppenunfallversicherung sind die Mitarbeiter auch in der Mittagspause abgesichert.

    

Wer zahlt die betriebliche Unfallversicherung?

Arbeitgeber, der die betriebliche Unfallversicherung zahlt.

Im Falle der Gruppenunfallversicherung, auch betriebliche Unfallversicherung genannt, gibt es auf die Frage, wer die Unfallversicherung bezahlt, nur eine Antwort: der Arbeitgeber. Sie ist nicht verpflichtend und muss auch nicht für alle Arbeitnehmer gleichermaßen abgeschlossen werden. Es ist möglich, eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern zusätzlich zu versichern, wenn für sie ein höheres Unfallrisiko besteht als für andere Mitarbeitende.

Zum Beispiel ist das Risiko eines Unfalls für Mitarbeiter in der Werkstatt höher als für Mitarbeiter im Empfangsbereich, trotz desselben Arbeitgebers. Die Leistungen der Gruppenunfallversicherung übersteigen die der gesetzlichen Versicherung deutlich und bieten einen umfassenden Schutz für Ihre Mitarbeiter, auch im privaten Umfeld.

Wofür zahlt die Gruppenunfallversicherung?

Die Gruppenunfallversicherung bietet mehr Leistungen bei einem Arbeits- oder Wegeunfall und schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich vor den finanziellen Folgen von Unfällen außerhalb der Arbeitszeit – dazu zählt auch die Mittagspause. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet die betriebliche Unfallversicherung auch Einmalzahlungen für mögliche Umbauten an Wohnungen und Häusern oder anderes. Jedoch können auch im Betrieb finanzielle Schäden durch einen Unfall entstehen. Fällt ein Mitarbeiter aus, können möglicherweise Deadlines nicht eingehalten werden und für die anderen Mitarbeitenden entsteht ein Mehraufwand, um den Ausfall des Kollegen auszugleichen.  

Deswegen ist die Gruppenunfallversicherung sinnvoll

Jeder Arbeitnehmer ist zwar automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, jedoch sind die Leistungen beschränkt und die Mittagspause wird schon nicht mehr berücksichtigt. Um die Mitarbeiter zusätzlich gegen Unfälle außerhalb der Arbeitszeit zu versichern oder ihnen mehr Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls zu bieten, ist eine Gruppenunfallversicherung notwendig. Dadurch sind nicht nur Ihre Mitarbeitenden bei Beeinträchtigungen im Arbeitsleben oder einem hohen Invaliditätsgrad rundum abgesichert, sondern auch Ihr Unternehmen vor finanziellen Folgen geschützt.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema Unfallversicherung

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